Dürfen Karnevalisten maskiert Auto fahren?
Grundsätzlich ist es kein Problem, kostümiert Auto zu fahren. Nur: Bei Autofahrern darf das Gesicht nicht verhüllt oder verdeckt sein. Das besagt die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Oktober 2017. War es bis dahin noch erlaubt, mit Maske Auto zu fahren, solange die Sicht nicht behindert ist, ist das nun nicht mehr zulässig.
Wer sich dennoch mit Maske hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Auch bei Kostümen, bei denen das Gesicht nicht verdeckt ist, muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein.
Jecken und Alkohol
Beim Alkohol sollten sich Jecken zurückhalten. Wer alkoholbedingt Fahrfehler begeht und zum Beispiel Schlangenlinien fährt oder sogar einen Unfall baut, der muss nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei kann ihr oder ihm außerdem den Führerschein abnehmen. „Ein Führerscheinentzug gilt für mindestens neun Monate“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Außerdem müsse der Unfallverursacher mindestens drei Monatsgehälter als Geldstrafe zahlen.
Autofahren mit Kater
Ab 0,5 Promille ist der Lappen auch ohne einen Unfall weg. Außerdem kann diese Promillezahl für den Fahrer teuer werden - es drohen eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Absolut fahruntüchtig gilt jemand mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille. Wer so betrunken Auto fährt, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Ebenso mit bis zu sieben Punkten und einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro, manchmal sogar einer Freiheitsstrafe. Eine Null-Promille-Grenze gilt für Fahranfänger. Als Fahranfänger gelten Menschen noch zwei Jahre, nachdem sie den Führerschein bekommen haben.
Besondere Vorsicht ist auch am nächsten Tag geboten, wenn man noch verkatert ist und ins Auto steigt. „Wenn jemand mit Restalkohol im Blut Auto fährt, dann kann das auch dazu führen, dass er nicht mehr sicher fahren kann“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner aus Hagen. „Wird er dann in einem Unfall verwickelt und als Mitursache wird die Alkoholisierung festgestellt, wird er bestraft.“
Was passiert bei einer Polizeikontrolle?
Ob Autofahrer zum Beispiel zu tief ins Glas geschaut haben, darf die Polizei auf den Straßen jederzeit kontrollieren und sie herauswinken. Auch wenn solche Kontrollen oft ärgerlich sind – sie müssen der roten Kelle folgen und rechts ranfahren.
Autofahrer müssen den Polizisten ihren Ausweis und den Führer- und Fahrzeugschein vorzeigen, wenn die Beamten danach fragen. Außerdem müssen sie den Polizisten etwa erlauben, die Technik des Wagens zu checken oder zu prüfen, ob sich im Wagen ein Verbandskasten und ein Warndreieck befinden. Generell sind Fahrer verpflichtet, den Anweisungen der Polizisten zu folgen.
Allerdings haben auch Autofahrer ihre Rechte. Sie müssen zum Beispiel keinen Atemalkohol- oder einen Drogenschnelltest machen, wenn sie nicht wollen. Eine Blutprobe durch einen Arzt dürfen sie allerdings nicht verweigern.
Übrigens: Zu Vorwürfen müssen sich Fahrer nicht äußern, sie können sich auf ihr Recht berufen, die Aussage zu verweigern. „Nichts zu sagen, ist das Allerklügste“, rät Rechtsanwalt Elsner. „Viele Autofahrer machen Angaben, die dann zu ihren Lasten verwendet werden. Diese Angaben können sie später nicht zurücknehmen, selbst wenn sie tatsächlich falsch waren.“
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.10.2017
- Autor
- ime