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Karneval

Narren am Steuer

Karnevalsfeiern heben die Stimmung – und senken die Verkehrstüchtigkeit. © Quelle: ambrozinio/ panthermedia.net

Die fünfte Jahreszeit beginnt. Grund genug für ausgelassenes Feiern. Allerdings sollten wilde Narren nicht alle Regeln brechen - vor allem dann nicht, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Was jecke Autofahrer dürfen und was sie besser lassen sollten, erklärt die Deutsche Anwalt­auskunft.

Dürfen Karneva­listen maskiert Auto fahren?

Grundsätzlich ist es kein Problem, kostümiert Auto zu fahren. Nur: Bei Autofahrern darf das Gesicht nicht verhüllt oder verdeckt sein. Das besagt die Änderung der Straßen­ver­kehrs­ordnung vom Oktober 2017. War es bis dahin noch erlaubt, mit Maske Auto zu fahren, solange die Sicht nicht behindert ist, ist das nun nicht mehr zulässig.

Wer sich dennoch mit Maske hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Auch bei Kostümen, bei denen das Gesicht nicht verdeckt ist, muss die Verkehrs­si­cherheit gewähr­leistet sein.

Jecken und Alkohol

Beim Alkohol sollten sich Jecken zurück­halten. Wer alkohol­bedingt Fahrfehler begeht und zum Beispiel Schlan­gen­linien fährt oder sogar einen Unfall baut, der muss nicht nur mit einem Strafver­fahren rechnen. Die Polizei kann ihr oder ihm außerdem den Führer­schein abnehmen. „Ein Führer­schein­entzug gilt für mindestens neun Monate“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner. Außerdem müsse der Unfall­ver­ur­sacher mindestens drei Monats­ge­hälter als Geldstrafe zahlen.

Autofahren mit Kater

Ab 0,5 Promille ist der Lappen auch ohne einen Unfall weg. Außerdem kann diese Promil­lezahl für den Fahrer teuer werden - es drohen eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Absolut fahrun­tüchtig gilt jemand mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille. Wer so betrunken Auto fährt, muss mit dem Entzug des Führer­scheins rechnen. Ebenso mit bis zu sieben Punkten und einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro, manchmal sogar einer Freiheits­strafe. Eine Null-Promille-Grenze gilt für Fahran­fänger. Als Fahran­fänger gelten Menschen noch zwei Jahre, nachdem sie den Führer­schein bekommen haben.

Besondere Vorsicht ist auch am nächsten Tag geboten, wenn man noch verkatert ist und ins Auto steigt. „Wenn jemand mit Restalkohol im Blut Auto fährt, dann kann das auch dazu führen, dass er nicht mehr sicher fahren kann“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner aus Hagen. „Wird er dann in einem Unfall verwickelt und als Mitursache wird die Alkoho­li­sierung festge­stellt, wird er bestraft.“

Was passiert bei einer Polizei­kon­trolle?

Ob Autofahrer zum Beispiel zu tief ins Glas geschaut haben, darf die Polizei auf den Straßen jederzeit kontrol­lieren und sie heraus­winken. Auch wenn solche Kontrollen oft ärgerlich sind – sie müssen der roten Kelle folgen und rechts ranfahren.

Autofahrer müssen den Polizisten ihren Ausweis und den Führer- und Fahrzeug­schein vorzeigen, wenn die Beamten danach fragen. Außerdem müssen sie den Polizisten etwa erlauben, die Technik des Wagens zu checken oder zu prüfen, ob sich im Wagen ein Verbands­kasten und ein Warndreieck befinden. Generell sind Fahrer verpflichtet, den Anweisungen der Polizisten zu folgen.

Allerdings haben auch Autofahrer ihre Rechte. Sie müssen zum Beispiel keinen Atemalkohol- oder einen Drogen­schnelltest machen, wenn sie nicht wollen. Eine Blutprobe  durch einen Arzt dürfen sie allerdings nicht verweigern.

Übrigens: Zu Vorwürfen müssen sich Fahrer nicht äußern, sie können sich auf ihr Recht berufen, die Aussage zu verweigern. „Nichts zu sagen, ist das Allerklügste“, rät Rechts­anwalt Elsner. „Viele Autofahrer machen Angaben, die dann zu ihren Lasten verwendet werden. Diese Angaben können sie später nicht zurück­nehmen, selbst wenn sie tatsächlich falsch waren.“

Datum
Aktualisiert am
20.10.2017
Autor
ime
Bewertungen
379
Themen
Alkohol Auto Karneval Straßen­verkehr

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