Mietwagenkosten
Geld nach Unfall: Mietwagen muss Monate finanziert werden
Nach einem Verkehrsunfall benötigen Geschädigte häufig für längere Zeit ein Ersatzfahrzeug. Zum Beispiel, wenn das Geld für die Reparatur fehlt und die gegnerische Versicherung mit der Zahlung auf sich warten lässt. Kommt es deshalb zu Verzögerungen bei der Reparatur oder der Schadensregulierung, kann sich die Mietdauer erheblich verlängern. Dann liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, geht dieses Verzögerungsrisiko zulasten der Versicherung, sofern der Geschädigte seine finanzielle Situation offenlegt. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Coburg am 6. März 2025 (AZ: 15 C 1647/24).
Fehlende Bonität schützt vor Kürzungsansprüchen
Ein Autofahrer geriet nach einem unverschuldeten Unfall in eine schwierige Lage. Da sein Konto deutlich überzogen war und er keine weiteren Kredite erhielt, konnte er die notwendige Reparatur seines Wagens nicht vorfinanzieren. Er mietete daher ein Ersatzfahrzeug an und ließ die Versicherung über seinen Anwalt wissen, dass er auf deren Zahlung angewiesen sei, um den Reparaturauftrag starten zu können. Die Versicherung zahlte jedoch erst spät, wodurch der Mietwagen über fünf Monate lang genutzt werden musste. Die Versicherung wollte später nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen und warf dem Mann einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.
Versicherung trägt das Risiko der späten Regulierung
Die Richter in Coburg sahen dies anders und sprachen dem Kläger die vollständigen Mietwagenkosten zu. Ein Unfallopfer ist nicht verpflichtet, sich finanziell zu übernehmen oder unmögliche Kredite aufzunehmen, nur um die Versicherung zu entlasten. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt, ist es die Pflicht der Versicherung, nach einem Hinweis auf die Mittellosigkeit des Geschädigten zügig zu regulieren. Tut sie dies nicht, muss sie für die dadurch entstehenden langen Mietzeiten einstehen. Auch für Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen haftet in diesem Fall der Schädiger.
Keine Pflicht zum Zwischenkauf eines Autos
Das Gericht stellte zudem klar, dass man vom Geschädigten nicht verlangen kann, stattdessen ein günstiges gebrauchtes Übergangsfahrzeug zu kaufen, wenn zu Beginn der Anmietung gar nicht absehbar war, wie lange sich der Prozess hinziehen würde. Da der Kläger zudem einen äußerst günstigen Tagessatz für den Mietwagen ausgehandelt hatte, gab es keinen Grund für eine Kürzung der Erstattung.
Checkliste für Geschädigte bei Geldnot
- Informieren Sie die gegnerische Versicherung sofort schriftlich (am besten über einen Anwalt), dass Sie finanziell nicht zur Vorfinanzierung der Reparatur oder eines Ersatzkaufs in der Lage sind.
- Fordern Sie die Versicherung unter Fristsetzung zur Zahlung eines Vorschusses auf, damit die Reparatur zeitnah beginnen kann.
- Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage (z. B. Kontoauszüge, abgelehnte Kreditanträge), um diese im Streitfall belegen zu können.
- Achten Sie bei der Mietwagenanmietung auf einen angemessenen Tarif, um keine Angriffsfläche für Unwirtschaftlichkeit zu bieten.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
Aktualisiert am
17.08.2026