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Verkehrsunfall

Unfallgefahr im Dunkeln: Risiko für Fußgänger

Der morgendliche oder abendliche Weg über die Straße birgt gerade in der dunklen Jahreszeit erhebliche Risiken. Wenn Regen, nasse Fahrbahnen und schlechte Sichtverhältnisse hinzukommen, werden Fußgänger von Autofahrern oft spät gesehen. Viele Passanten wiegen sich im Schutz von Straßenlaternen in Sicherheit und verlassen sich darauf, dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig anhalten. Kommt es dennoch zu einem Unfall, stellt sich rechtlich die Frage, wer die Hauptverantwortung für die Unfallfolgen trägt und welche Sorgfaltspflichten Passanten beim Verlassen des Bürgersteigs einhalten müssen.

Unfallgefahr im Dunkeln: Risiko für Fußgänger
Die Autofahrerin haftet dennoch mit 40 Prozent, da sie verpflichtet gewesen wäre, den Fahrbahnrand zu beobachten und auf die Fußgängerin mit Bremsbereitschaft zu reagieren.

Das unachtsame Betreten und Überqueren einer Fahrbahn bei Nieselregen und Dunkelheit führt bei einem Zusammenstoß mit einem herannahenden Auto zu einer überwiegenden Mithaftung der Fußgängerseite von 60 Prozent. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 13. Februar 2026 (AZ: 3 U 17/24).

Unfallgefahr im Dunkeln: Überqueren der Fahrbahn

Eine 76-jährige Frau wollte morgens gegen 7.00 Uhr bei Dunkelheit und leichten Nieselregen eine innerörtliche Straße überqueren. Obwohl die Straßenbeleuchtung brannte, erfasste ein herannahendes Auto die Seniorin auf der Fahrbahn. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und verstarb später.

Der nächste ausgewiesene Fußgängerüberweg lag gut 200 Meter von der Unfallstelle entfernt. Die Autofahrerin bremste vor dem Aufprall nicht ab, sondern verharrte auf ihrem Tempo von maximal 50 km/h. Vor Gericht stritten die Parteien unter anderem über zwei Punkte. Zum einen wurde der ignorierte Zebrastreifen debattiert. Zum anderen wurde über die gegenseitigen Reaktionspflichten diskutiert.

Überwiegende Mithaftung bei unachtsamem Betreten der Fahrbahn

Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies der Fußgängerin eine Mithaftung von 60 Prozent zu, während die Autofahrerin zu 40 Prozent haftet. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, stellt die Nichtnutzung eines mehr als 200 Meter entfernten Zebrastreifens bei geringem Verkehr zwar keinen Verkehrsverstoß dar. Wer jedoch eine Straße betritt, muss sich vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. Da das Auto für die Passantin gut sichtbar war, wog ihr Fehler bei der Überquerung der Straße schwer.

Die Autofahrerin haftet dennoch mit 40 Prozent, da sie verpflichtet gewesen wäre, den Fahrbahnrand zu beobachten und auf die Fußgängerin mit Bremsbereitschaft zu reagieren. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass ein Anhalten vor der Kollision möglich gewesen wäre.

Checkliste für das sichere Überqueren von Fahrbahnen

  • Fahrzeugabstände richtig einschätzen: Betreten Sie die Fahrbahn nur, wenn herannahende Fahrzeuge so weit entfernt sind, dass ein gefahrloses Überqueren garantiert ist.
  • Sichtbarkeit erhöhen: Tragen Sie in der Dunkelheit und bei Regen helle Kleidung oder Reflektoren, um im Straßenraum früher wahrgenommen zu werden.
  • Blickkontakt suchen: Vergewissern Sie sich vor dem Betreten der Straße, dass Autofahrer Sie bemerkt haben und ihre Geschwindigkeit verringern.
  • Zumutbarkeit von Überwegen: Befindet sich ein Zebrastreifen oder eine Ampel in unmittelbarer Nähe, müssen diese zwingend genutzt werden.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Autor red

Aktualisiert am

24.09.2026

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