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Fahruntüchtigkeit

Vorsicht bei Cannabis am Steuer – Auffälliges Fahrverhalten

Wer unter dem Einfluss illegaler Drogen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Während die Polizei bei reinen Routinekontrollen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten bereits ab geringen Mengen Bußgelder verhängt, greift das Strafgesetzbuch bei Unfällen oder Fahrfehlern rigoros durch.

Cannabis am Steuer: Auch beim Motorradfahren nicht in Ordnung.
Die ungewöhnliche Fahrweise, das Verhalten gegenüber den Polizeibeamten, der Unfall und die Auffälligkeiten nach dem Zusammenstoß ergaben nach Auffassung des Gerichts ein stimmiges Gesamtbild.

Da es im Gegensatz zur Promillegrenze bei Alkohol keine fixen Grenzwerte für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Betäubungsmitteln – wie Cannabis am Steuer – gibt, müssen Richter im Einzelfall detektivische Arbeit leisten. Sie müssen nachweisen, dass der Drogenkonsum die Fahrweise konkret negativ beeinflusst hat. Ein skurriler Fall des Landgerichts Neuruppin vom 29. August 2025 (AZ: 22 NBs 1/24 jug) zeigt, wie eine Anhäufung von Auffälligkeiten zum strafrechtlichen Verhängnis wird, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Cannabis am Steuer: Auffällige Motorradfahrt

Der Betroffene steuerte eine nicht zugelassene Maschine ohne Führerschein und hatte ein gestohlenes Kennzeichen montiert. Um das Ganze zu krönen, trug er eine Nikolausmütze auf dem Helm, fuhr in Schlangenlinien, nahm die Hände vom Lenker und schnitt im Vorbeifahren Grimassen in Richtung einer Polizeistreife. Wenig später passierte es: Er bemerkte das Bremsen seines Vordermanns zu spät und krachte in das Heck des Autos. Die Beamten stellten bei dem unruhigen und geistig abwesenden Jugendlichen einen massiven Cannabis-Wert von 30 Nanogramm THC pro Milliliter Blut fest.

Warum das Gericht von Fahruntüchtigkeit ausging

Das Landgericht stellte klar, dass bei Cannabis nicht allein der gemessene Wirkstoffwert entscheidend sei. Zusätzlich müssten weitere Umstände vorliegen, die auf eine eingeschränkte Fahrfähigkeit schließen lassen. Dazu gehören insbesondere Fahrfehler, Auffälligkeiten während der Fahrt oder deutliche Ausfallerscheinungen.

In diesem Fall sahen die Richter eine Vielzahl solcher Anzeichen. Die ungewöhnliche Fahrweise, das Verhalten gegenüber den Polizeibeamten, der Unfall und die Auffälligkeiten nach dem Zusammenstoß ergaben nach Auffassung des Gerichts ein stimmiges Gesamtbild. Deshalb wurde ein Zusammenhang zwischen dem Cannabiskonsum und dem Unfallgeschehen angenommen.

Checkliste: Welche Anzeichen für Fahruntüchtigkeit sprechen können

  • Auffällige oder unsichere Fahrweise
  • Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen
  • Verzögerte Reaktionen auf Verkehrssituationen
  • Orientierungsprobleme nach einem Unfall
  • Nachweis von Betäubungsmitteln in Verbindung mit weiteren Ausfallerscheinungen

Bedeutung der Entscheidung

Das Urteil des Landgerichts Neuruppin verdeutlicht, dass bei Fahrten unter Drogen die Gesamtbetrachtung aller Umstände entscheidend ist. Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) können insbesondere auffälliges Fahrverhalten und konkrete Fahrfehler wichtige Hinweise darauf liefern, dass der Betäubungsmittelkonsum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Autor red

Aktualisiert am

27.08.2026

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