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Tennisarm als Berufs­krankheit wegen Computermaus?

(red/dpa). Daddeln, dauertippen oder simsen auf dem Smartphone: Viele, die oft mit elektro­nischen Geräten zu tun haben, kennen das: Der Arm schmerzt. Häufige Diagnose: Sehnen­scheid­ent­zündung oder Tennis­gelenk. Ist das eigentlich als Berufs­krankheit anerkannt?

Auch bei häufiger Nutzung der Computermaus bei der Arbeit ist ein Tennis­el­lenbogen nicht auf eine Berufs­tä­tigkeit am Computer zurück­zu­führen. Er wird daher nicht als Berufs­krankheit anerkannt. Das stellte das Landes­so­zi­al­gericht in Darmstadt klar, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Berufs­krankheit wegen Computermaus?

Der Kläger litt unter einer Epicon­dylitis humeri radialis (sogenannter Tennis­el­lenbogen). Seine Schmerzen an Ellenbogen, Unterarm und Handgelenk führte er auf seine Bürotä­tigkeit zurück. Mehr als drei Viertel seiner täglichen Arbeitszeit habe er am Computer komplexe Datenlisten bearbeiten und dabei ständig mit der Computermaus hoch- und runter­scrollen müssen. Den Antrag des 51-jährigen Mannes auf Anerkennung einer Berufs­krankheit lehnte die Berufs­ge­nos­sen­schaft jedoch ab.

Auch häufige Nutzung der Maus führt nicht zu Berufs­krankheit

Die Klage des Mannes war erfolglos. Das Landes­so­zi­al­gericht holte ein entspre­chendes Sachver­stän­di­gen­gut­achten ein und folgte dann der Argumen­tation der Berufs­ge­nos­sen­schaft: Ursächlich für den Tennis­el­lenbogen könnten zwar kurzzy­klische, feinmo­to­rische Handtä­tig­keiten mit sehr hoher Bewegungs­frequenz wie etwa beim Maschi­nen­schreiben oder Klavier­spielen sein. Auch andere Bewegungs­muster wie beim Obstpflücken oder Betätigen eines Schrau­ben­drehers könnten dies aufgrund der starren und ungünstigen Ausrichtung des Handgelenks auslösen. Gleiches gelte für die forcierte rückseitige Streckung der Hand beim Hämmern oder dem Rückhand­schlag beim Tennisspiel – woher die Erkrankung auch ihren umgangs­sprach­lichen Namen hat.

Computermaus ist weder Tennis­schläger noch Klavier

Bei der Arbeit mit der Computermaus sei die Bewegungs­frequenz jedoch viel geringer als beim Klavier­spielen. Allenfalls kurzfristig könne es beim Scrollen und Klicken der Maustaste zu einer vergleichbaren Frequenz kommen. Die Arbeit mit der in aller Regel frei beweglichen Computermaus erfolge auch nicht bei starrer Haltung des Handgelenks. Auch sei der benötigte Kraftaufwand minimal. Überdies lägen keine Studien vor, die den Zusammenhang einer Erkrankung des Ellenbo­gen­gelenks wie des Tennis­el­len­bogens mit der PC-Arbeit bestätigten. 

Hessisches Landes­so­zi­al­gericht am 29. Oktober 2013 (AZ: L 3 U 28/10)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht Sozialrecht

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