Erbrecht
Pflichtteil verloren – Schamloser Adoptivsohn
Nutzt ein Generalbevollmächtigter seine Verfügungsfreiheit eklatant zum Nachteil des Vermögens der Eltern, können die Eltern ihm den Pflichtteil versagen.
Eine Frau erteilt ihrem Adoptivsohn Generalvollmacht. Diese Vollmacht nutzte er um eine Grundschuld auf der Immobilie der Frau einzutragen. Die Frau entzieht ihm darauf in ihrem Testament den Pflichtteil.
Verfehlungen gegen das Vermögen der Eltern berechtigten zur Pflichtteilsentziehung
Zu Recht, bestätigt das Gericht – Kammergericht (KG) Berlin, Beschl. v. 13.9. und 11.10.2021 (19 U 13/21). Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue sei nicht notwendig. Durch die Erteilung der Generalvollmacht hatte der Adoptivsohn eine Treuepflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB, die noch durch Adoption, Überlassung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verstärkt wird. Die Eintragung einer Grundschuld verletzt diese Treuepflicht und führt zu einem Vermögensnachteil der Frau. Dies führt dazu, dass sie das Recht hat, ihm seine eigentlich gegebene Mindestbeteiligung am Nachlass zu entziehen, weil er sich eines schweren Vergehens gegen sie schuldig gemacht hat.
Quelle: www.dav-erbrecht.de
Aktualisiert am
15.07.2026