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Tipps&Urteile

Nach der Scheidung den PKW behalten

(dpa/tmn). Ein Auto kann vielseitig genutzt werden. Dient es in erster Linie als Transport­mittel für die Familie, gilt es juristisch als Haushalts­ge­genstand. Im Scheidungsfall heißt das: Die Person darf den Wagen behalten, die ihn für familiäre Zwecke vor allem verwendet hat.

In einer Familie wird das Auto meist von mehreren Personen genutzt. Doch wem gehört es nach der Scheidung? Das kommt darauf an, wofür der PKW hauptsächlich verwendet wird. Nutzt ein Ehepartner den Wagen überwiegend für familiäre Zwecke, muss er diesen nach einer Trennung nicht herausgaben - selbst wenn der andere Ehepartner den Wagen ursprünglich gekauft hat. Das entschied das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main, berichtet das Fachmagazin «NJW Spezial» (Heft 17/2015).

Im aktuellen Fall kaufte ein Ehemann einen Pkw. Seine Frau erledigte mit dem Wagen überwiegend Einkäufe sowie den Transport der Kinder und nutzte ihn für Famili­en­fahrten. Nach der Trennung verlangte der Mann sein Eigentum zurück. Sein Versuch, die Herausgabe vor Gericht durchzu­setzen, scheiterte bereits in der ersten Instanz. Die Entscheidung der Richter hielt auch der Nachprüfung des Oberlan­des­ge­richtes stand. Der Grund: Der Wagen wurde überwiegend im Interesse der Familie verwendet, damit gilt er als Hausge­genstand. Das ändert sich auch nicht, wenn der Wagen tagsüber für Fahrten zur Arbeits­stätte genutzt wird.

Über eine Nutzungs­ent­schä­digung wurde in diesem Fall nicht entschieden, da kein entspre­chender Antrag vorlag. Generell sollte jedoch ein Famili­en­gericht einen solchen Anspruch prüfen.

Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main am 25. Februar 2015 (Az.: 2 UF 356/14)

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht

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