Der Mann hatte in einem vom Verkaufsraum getrennten Zimmer Computer repariert und wurde ständig dabei gefilmt. Eine „datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung“ hatte er zwar erhalten, aber nicht unterschrieben.
Das Gericht wertete die Überwachung als „schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürften, heißt es in der Entscheidung.
Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 22 Ca 9428/12)