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Sachbeschädigung
Begeht, wer eine fremde Sache (auch ein Tier) vorsätzlich oder rechtswidrig beschädigt oder zerstört. Sachbeschädigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
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Sachversicherungsrecht
s. Versicherungsrecht
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Sachverständiger
Person mit besonderer Sachkunde (Fachmann), die im Beweisverfahren für das Gericht Tatsachen und Erfahrungssätze beurteilt. Sie werden meist für die Erstellung von Gutachten herangezogen. Das Gericht bezieht diese Gutachten im Rahmen seiner Beweiserhebung und -würdigung in die Rechtsfindung ein, ist allerdings an deren Aussagen nicht gebunden.
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Schadensersatz
Ist der Ausgleich für den Schaden, den eine Person durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Tat einer anderen Person erlitten hat. Dieser Schaden kann ein Personenschaden, ein Sachschaden oder ein Vermögensschaden durch entgangenen Gewinn sein.
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Scheidung
s. Ehescheidung
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Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt und eine Einigung erzielt. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
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Schöffen
Sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens mitwirken. Sie üben dabei das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Schöffen.
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Schul- und Hochschulrecht
Die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche die Schulen und Hochschulen betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Das Hochschulrecht regelt u. a. Aufgaben und Ordnung des Hochschulwesens, Grundsätze von Studium, Lehre und Forschung sowie Organisation und Verwaltung der Hochschulen.
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See- und Schifffahrtsrecht
Seerecht ist der Oberbegriff für alle völkerrechtlichen und innerstaatlichen Normen über die Rechtsverhältnisse des Meeres, des Meeresbodens und der Schifffahrt.
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Sonstige Mediation
Siehe Mediation
