Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Sozialrecht

Wegeunfall & Arbeits­unfall: Was ist und gilt wann?

Im Alltag drohen überall kleinere und größere Verletzungsgefahren. Aber wann ist ein Wegeunfall gegeben, und wann ein Arbeitsunfall? © Quelle: Science Photo Library/ corbisimages.com

Egal ob als Polizist, Kranken­schwester oder Büroan­ge­stellter: Im Arbeits­alltag kommt es immer wieder zu Unfällen. Die gute Nachricht: Bei einem Arbeits­unfall sind Arbeit­nehmer abgesichert, Geiches gilt für einen Wegeunfall. Die Anwalt­auskunft erklärt, was einen Arbeits­unfall beziehungsweise einen Wegeunfall ausmacht und was Arbeit­nehmer sonst noch wissen müssen.

Welche Unfälle als Arbeits- und Wegeunfälle gelten, lässt sich am besten an Beispielen erklären. Nehmen wir als Beispiel den – fiktiven – Versiche­rungs­ver­treter Peter, 39 Jahre, und gehen verschiedene Szenarien durch. Lesen Sie hier, wie die Gerichte bislang zu Arbeits­unfall und Wegeunfall entschieden haben.

Ein Arbeits­unfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeit ereignet. Ein Wegeunfall passiert auf dem Weg zur oder von der Arbeit nachhause. In beiden Fällen greift die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung. Die zuständige Berufs­ge­nos­sen­schaft kommt dann für den Schaden auf.

Wegeunfall: Wann zahlt die Berufs­ge­nos­sen­schaft?

Zurück zu Peter. Es ist 9.00 Uhr am Dienstag­morgen: Peter verlässt seine kleine Parterre­wohnung. Der Hund seiner Freundin will sich auch verabschieden, rennt vor der Haustür hinter ihm her – und rennt ihn um. Nichts passiert, Glück gehabt. Anders war es bei einem Fall, der im Mai 2013 vor dem Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt verhandelt wurde (AZ: L 6 U 12/12).

Ein Mann verletzte sich bei der stürmischen Verabschiedung durch seinen Hund am Knie. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft weigerte sich, den Vorfall als Arbeits­unfall anzuer­kennen und wollte nicht zahlen. Zu Unrecht, entschied das Gericht: Der Unfall habe sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Genossen­schaft musste zahlen.

Wann ein Unfall am Morgen am Wegeunfall gilt, erklärt Rechts­an­wältin Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV): „Wenn sich morgens ein Unfall ereignet, muss es einen direkten Bezug des Weges zur Arbeit geben.“ Den haben die Richter des Landes­so­zi­al­ge­richts in diesem Fall ausgemacht.

Beim Essen verschluckt: Unfall­ver­si­cherung zahlt nicht

Anders im Fall von Peters Kollegen Michael. Die beiden treffen sich vor Arbeits­beginn zufällig am Kiosk. Peter braucht Zigaretten, Michael ein Eis – wie jeden Morgen. Doch verschluckt er sich auf dem Weg zur Versicherung an einem hartge­frorenen Brocken. In der Rettungs­stelle angekommen, erleidet Michael einen Herzinfarkt. Er war anschließend der Meinung, dass es sich um einen Arbeits­unfall handelt und die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung dafür aufkommt.

Mitnichten, wie ein Gericht unterteilen wird. Ein vergleichbarer Fall ereignete sich 2011. Auch damals entschied der Richter am Sozial­gericht Berlin, dass Essen nicht zu der unfall­ver­si­che­rungs­rechtlich geschützten Tätigkeit gehöre (AZ: S 98 U 178/10).

 

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
07.03.2019
Autor
red/dpa,DAV
Bewertungen
8062
Themen
Arbeit Gericht Unfall Unfall­ver­si­cherung Versicherung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite