Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sorgerecht und Ausland: Wer darf entscheiden?
Nach einer Trennung müssen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht viele wichtige Entscheidungen weiterhin gemeinsam treffen, auch wenn ihr Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt. Besonders konfliktträchtig wird es häufig, wenn ein Elternteil befürchtet, der andere könnte mit dem Kind ins Ausland ziehen. Dann stellt sich die Frage, wer künftig über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden darf und ob diese Befugnis vollständig auf einen Elternteil übertragen werden muss.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 28. November 2025 (AZ: 2 UF 112/25) entschieden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht, über den Wohnort des Kindes zu entscheiden – einem Elternteil allein übertragen werden kann, beschränkt auf den Aufenthalt des Kindes innerhalb Deutschlands. Über einen dauerhaften Aufenthalt des Kindes im Ausland entscheiden die Eltern dann weiterhin gemeinsam, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Streit um den Lebensmittelpunkt und die Sorge vor einer Ausreise
Die Eltern des Kindes hatten sich 2023 getrennt. Ihre gemeinsame Tochter wurde 2024 nach der Trennung geboren und lebt seit ihrer Geburt bei der Mutter. Nach Aufenthalten in zwei Frauenhäusern bezog die Mutter eine eigene Wohnung, lernte Deutsch und plante, ihre berufliche Laufbahn als Architektin in Deutschland fortzusetzen.
Zwischen den Eltern bestanden zahlreiche Konflikte. Sie stritten unter anderem über den Vornamen ihrer Tochter und über verschiedene Bereiche der elterlichen Sorge. Der Vater befürchtete, die Mutter könne mit dem Kind dauerhaft ins Ausland ziehen und ihm dadurch den Kontakt zur Tochter erschweren oder unmöglich machen. Das Amtsgericht übertrug der Mutter mehrere Teilbereiche der elterlichen Sorge allein, darunter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein.
Warum das Gericht eine Zwischenlösung wählte
Das Oberlandesgericht bestätigte grundsätzlich die Übertragung wichtiger Sorgerechtsbereiche auf die Mutter. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht änderte es die Entscheidung des Amtsgerichts jedoch teilweise ab.
Das Gericht unterschied zwischen Entscheidungen über den Aufenthalt des Kindes innerhalb Deutschlands und über einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland. Diese beiden Bereiche ließen sich rechtlich klar voneinander trennen. Deshalb erhielt die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nur für Deutschland.
Für einen dauerhaften Umzug des Kindes ins Ausland bleibt es dagegen bei der gemeinsamen Entscheidung beider Eltern. Damit werde den Befürchtungen des Vaters Rechnung getragen, ohne die Mutter stärker einzuschränken als erforderlich. Gewöhnliche Urlaubsreisen mit dem Kind ins Ausland seien davon nicht betroffen, da es sich um Angelegenheiten des täglichen Lebens handele.
Mutter wollte dauerhaft in Deutschland bleiben
Nach den Feststellungen des Gerichts sprach im konkreten Fall nichts dafür, dass die Mutter tatsächlich mit dem Kind auswandern wollte. Sie hatte mehrfach erklärt, in Deutschland bleiben zu wollen, ihren Deutschkurs abzuschließen und anschließend ein Studium aufzunehmen. Auch eine spätere Tätigkeit als Architektin in Deutschland war Teil ihrer Zukunftsplanung.
Gerade deshalb sei die Beschränkung für sie nur ein milder Eingriff. Zugleich bleibe der Vater in Entscheidungen über einen dauerhaften Auslandsaufenthalt des Kindes eingebunden. Das Gericht sah darin eine ausgewogene Lösung, die geeignet sei, die Spannungen zwischen den Eltern zu verringern.
Checkliste: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Auslandsbezug

- Können sich die Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes einigen?
- Gibt es konkrete Anhaltspunkte für einen geplanten dauerhaften Umzug ins Ausland oder nur eine allgemeine Befürchtung?
- Reicht eine teilweise Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts aus, um Konflikte zu entschärfen?
- Welche Lösung dient dem Kindeswohl am besten, ohne einen Elternteil stärker einzuschränken als nötig?
- Wer ist die Hauptbezugsperson des Kindes und wie hat es sich bisher entwickelt?
- Ist eine differenzierte Regelung für Inlands- und Auslandsaufenthalte im konkreten Einzelfall sinnvoll?
- Wer sich nicht einigen kann, sollte sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Quelle: www.dav-familienrecht.de
Aktualisiert am
02.11.2026