Trennung
Trennung und Streit: Auto gehört definitiv der Frau
Ein Mann kauft ein Auto für seine Firma und schenkt es seiner Frau am Hochzeitstag: Verpackt in Geschenkpapier überreicht er ihr die Kennzeichen. Nach der Trennung will er den Wagen jedoch zurück: Er sei nie wirklich ihr Eigentum gewesen, sondern nur zur Nutzung überlassen worden. Das Gericht musste klären, wem das Auto tatsächlich gehört.
Als das Ehepaar heiratete, kniete der Bräutigam unmittelbar nach der Trauungszeremonie vor seiner Frau nieder und überreichte ihr in Geschenkpapier verpackt die Kennzeichen für ein Auto. Wenige Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub wurde die Frau als Fahrzeughalterin eingetragen, holte gemeinsam mit ihrem Mann den Wagen beim Autohaus ab und erhielt einen eigenen Fahrzeugschlüssel. Sie schloss auch die Kfz-Versicherung auf ihren Namen ab.
Auto: Geschenk oder zur Nutzung überlassen?
Gekauft hatte der Mann das Auto allerdings über seine eigene Firma, für die er es steuerlich abschrieb. Auch nach der Übergabe behielt er einen Zweitschlüssel und nutzte den Wagen gelegentlich mit. Als sich das Paar trennte, weigerte sich der Ehemann, das Cabrio zurückzugeben. Die Frau klagte daraufhin auf Herausgabe des Fahrzeugs.
Mit Erfolg: Das Amtsgericht sprach ihr den Wagen zu. Der Mann legte Beschwerde ein. Er habe der Frau lediglich die Nutzung des Firmenwagens überlassen, nicht aber das Eigentum übertragen. Zudem sei eine Schenkung im Ausland ohne notarielle Beurkundung ohnehin unwirksam.
Frau benutzt Auto ganz überwiegend allein: kein „Haushaltsgegenstand“
Auch in zweiter Instanz gewann die Frau. Zunächst hatte das Gericht geprüft, ob es sich bei dem Cabrio überhaupt um einen gemeinsamen Haushaltsgegenstand handelte – dann nämlich würden andere, speziellere Regeln für die Zeit der Trennung gelten. Entscheidend sei dabei, wie das Fahrzeug während des Zusammenlebens tatsächlich genutzt worden sei.
Die Frau hatte glaubhaft geschildert, dass sie den Wagen ganz überwiegend allein fuhr – für ihre künstlerische Tätigkeit, Fahrten zu ihren Schwestern und zu einem Nebenjob. Für gemeinsame Ausflüge und Einkäufe nutzte das Paar dagegen das zweite Auto des Mannes. Da dieser die überwiegend eigene Nutzung der Frau nicht widerlegen konnte, blieb es beim allgemeinen Eigentumsrecht.
Auch die Eigentumsfrage selbst entschied das Gericht zugunsten der Frau. Zwar hatte der Ehemann den Wagen ursprünglich für seine Firma gekauft. Nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände waren die Richter überzeugt, dass sich das Ehepaar stillschweigend darüber einig war, dass das Cabrio nun Eigentum der Frau war. Dass der Mann einen Zweitschlüssel behielt, stand dem nicht entgegen:
Nach Ansicht des Gerichts gilt die Ehe selbst als eine Art gesetzliches Vertrauensverhältnis, das eine förmliche Übergabe des Fahrzeugs ersetzen kann. Das ist vergleichbar mit einer Situation, in der jemand eine Sache verschenkt, sie aber weiterhin mitbenutzen darf, weil beide Partner ohnehin gemeinsamen Zugriff auf den Hausrat haben.
Auch der Einwand, eine Schenkung im Ausland sei formunwirksam, half dem Mann nicht: Zwar fehlte tatsächlich die notariell vorgeschriebene Form. Dieser Mangel gilt jedoch als behoben, sobald das Geschenk wirklich übergeben wurde – was hier der Fall war.
Oberlandesgericht Nürnberg am 14. April 2026 (AZ: 11 UF 940/25)
Aktualisiert am
15.10.2026