Es gibt aber eine Ausnahme. Eheleute dürfen sich gegenseitig Vermögen aus einem Riester-Vertrag inklusive der staatlichen Förderung vererben. Die Voraussetzung: Die Ehe hat bis zum Tod des Partners bestanden, und der hinterbliebene Partner verwendet das angesparte Geld ebenfalls für die Altersvorsorge.
Stirbt der Riester-Sparer nach Eintritt in den Ruhestand, hängt die Vererbbarkeit des Vermögens von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei einem Fondssparplan beispielsweise geht beim Tod des Riester-Sparers vor dem 85. Lebensjahr das angesparte Vermögen auf die Erben über.
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