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Vermögen aus Riester-Sparplan kann vererbt werden

(dpa/tmn). Vermögen aus einem Riester-Sparplan kann vererbt werden. Für alle Riester-Angebote gilt: Stirbt der Versicherte vor Eintritt in den Ruhestand, gehen die Ansprüche aus dem Riester-Vertrag auf die Erben über. Die staatlichen Zulagen müssen die Erben in der Regel aber zurück­zahlen.

Es gibt aber eine Ausnahme. Eheleute dürfen sich gegenseitig Vermögen aus einem Riester-Vertrag inklusive der staatlichen Förderung vererben. Die Voraus­setzung: Die Ehe hat bis zum Tod des Partners bestanden, und der hinter­bliebene Partner verwendet das angesparte Geld ebenfalls für die Alters­vorsorge.

Stirbt der Riester-Sparer nach Eintritt in den Ruhestand, hängt die Vererb­barkeit des Vermögens von den vertrag­lichen Verein­ba­rungen ab. Bei einem Fondssparplan beispielsweise geht beim Tod des Riester-Sparers vor dem 85. Lebensjahr das angesparte Vermögen auf die Erben über.

Rechts­gebiete
Erbrecht Renten­ver­si­che­rungsrecht

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