Anwalt/Anwältin gesucht?

Recht. Einfach. Finden.

Kindesunterhalt

Unterhalt im Wechselmodell direkt einklagbar

Ein alleinerziehender Elternteil kann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Dieser Anspruch entfällt im Falle einer Heirat. Auch eine unfreiwillige Trennung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ändert nichts daran. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Dresden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Ein Elternteil hält die Hand eines Kindes: Unterhalt im Wechselmodell
Bei annähernd gleich geteilter Betreuung gebe es keine klare Zuordnung zu einem Elternteil.

Ein getrenntlebendes Ehepaar stritt vor Gericht darüber, wer den Kindesunterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder geltend machen darf. Sie übten das Sorgerecht gemeinsam aus und betreuten die Kinder im paritätischen Wechselmodell.

Der Vater beantragte, ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung allein das Recht zu übertragen, den Unterhalt einzufordern und die Kinder in dieser Frage zu vertreten. Er argumentierte, die Mutter sei aufgrund ihres höheren Einkommens barunterhaltspflichtig. Da die Kinder im Wechselmodell lebten, greife die übliche Regelung zur Vertretung durch den betreuenden Elternteil nicht.

Urteil zum Unterhalt im Wechselmodell

Das Amtsgericht wies den Antrag zurück: Der Vater könne den Unterhaltsanspruch auch ohne zusätzliche Entscheidungsbefugnisse geltend machen. Auch seine Beschwerde blieb erfolglos. Das Gericht stellte klar, dass der Vater die Mutter grundsätzlich direkt auf Kindesunterhalt in Anspruch nehmen könne (Entscheidung vom 11. März 2025, AZ: 23 UF 833/24).

Dabei verwies das Gericht auf eine neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach gemeinsam sorgeberechtigte, nicht verheiratete Eltern ihr Kind im Unterhaltsverfahren grundsätzlich selbst vertreten können. Ob dies auch für verheiratete Eltern gilt, sei umstritten. Einige Gerichte bejahten jedoch eine entsprechende Anwendung, so etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Dieses hatte 2024 entschieden, dass Unterhaltsansprüche im Wechselmodell auch zwischen verheirateten Eltern direkt geltend gemacht werden können, ohne vorherige gerichtliche Klärung der Vertretung. Eine unterschiedliche Behandlung sei nicht gerechtfertigt.

Dem schlossen sich die Richter im vorliegenden Fall an: Bei annähernd gleich geteilter Betreuung gebe es keine klare Zuordnung zu einem Elternteil. Eine zusätzliche gerichtliche Entscheidung sei daher entbehrlich und würde das Verfahren nur verlängern.

Ergebnis: Auch im Wechselmodell kann ein Elternteil den Kindesunterhalt ohne gesonderte Sorgerechtsentscheidung direkt einklagen.

Information: www.dav-familienrecht.de

Autor red

Aktualisiert am

04.06.2026

Werbung

Unsere Service-Apps

Blut-Alkoholrechner

Blut-Alkoholrechner

Unterhaltsrechner

Unterhaltsrechner

Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Praktische Checklisten

Mietrecht

Mietrecht

Welche Rechte haben Mieter?

Pfändung

Pfändung

Wann kann gepfändet werden?