Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Rücksichtnahme in der Tiefgarage

(DAV). Es ist eng und dunkel. Dann passiert es: eine Kollision in der Tiefgarage. Wer muss für den Schaden aufkommen? Streift der Autofahrer eine Wand, ist die Schuldfrage schnell klar. Aber was, wenn zwei fahrende Autos zusammen­stoßen? Welche Verkehrs­regeln gelten in einer Tiefgarage, vor allem dann, wenn es keinen Hinweis auf die Straßen­ver­kehrs­ordnung gibt?

Verkehrs­regeln und Rücksichtnahme

Natürlich ist eine Tiefgarage kein rechts­freier Raum. Benutzer dürfen darauf vertrauen, dass sich alle an die üblichen Verkehrs­regeln halten. So haben die Fahrer auf der Durchfahrtsspur Vorfahrt. Wer rückwärts aus einem Stellplatz auf diese Spur fährt, muss besonders vorsichtig sein und sich gegebe­nenfalls einweisen lassen. Kommt es andernfalls zu einem Unfall, trägt er den Schaden. So entschied das Amtsgericht München, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Ein Autofahrer parkte in einer Tiefgarage auf einem Stellplatz direkt neben der Einfahrt. Als er rückwärts aus der Lücke zurück­setzte, stieß er mit einem einfah­renden Auto zusammen. Er war der Meinung, der Einfahrende hätte aufpassen müssen und forderte Schadens­ersatz in Höhe von rund 1.800 Euro.

Die Entscheidung

Ohne Erfolg: Er muss seinen Schaden und den des anderen Fahrzeugs tragen. Beim Rückwärts­fahren habe man sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer ausgeschlossen sei, stellte das Gericht klar. Zwar habe der Unfall in einer Tiefgarage stattge­funden, in der auf die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung nicht ausdrücklich Bezug genommen werde. Nach allgemeiner Meinung gelte an solchen Plätzen allerdings auch eine besondere gegenseitige Rücksicht­nah­me­pflicht. Es sei nicht angemessen, dort die üblichen Vorfahrts­regeln völlig außer Kraft zu setzen. Wer auf Parkplätzen oder Tiefgaragen fahre, vertraue darauf, dass die allgemeinen Verkehrs­regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung beachtet würden.

Amtsgericht München am 13. Februar 2013 (AZ: 343 C 26971/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

Zurück