Für Rocker ist das Tragen von Lederwesten (Kutten) nicht strafbar, selbst wenn einzelne Ortsgruppen ihres Clubs verboten sind. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag (Az.: 3 StR 33/15) entschieden.
Es kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit einem verbotenen Chapter übereinstimmen. Die in Karlsruhe anwesenden Rocker kündigten sogleich an: «Wir ziehen unsere Kutten wieder an.» Dem bundesweit von Rockern und Sicherheitsbehörden beachteten Rechtsstreit lag ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen zugrunde.
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