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Hilfe gegen Hausstaub­allergie

Halle/Berlin (DAV). Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit Hausstaub­mil­ben­allergie haben einen Anspruch auf antiall­ergene Matrat­zen­zwi­schen­bezüge („Encasings“). Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Deutsche Anwalt­auskunft mitteilt.

Allein solche Auflagen seien geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befind­lichen Milben zu vermeiden, so die Richter. Hierbei handele es sich auch nicht um Gebrauchs­ge­gen­stände des täglichen Lebens, wie etwa antiall­ergene Bettwäsche oder Matrat­zen­schoner. Dafür müsste die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Für die Matrat­zen­zwi­schen­bezüge hingegen schon. Es müsse aber ärztlich festge­stellt werden, dass die Allergie vorliegt und schwer­wiegend ist.

Der Tipp: Mit der Rechnung ein Attest vorlegen.

Rechts­gebiete
Medizinrecht

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