Nach der Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob das Kind noch weiterhin im Haushalt des verstorbenen Pflegevaters lebt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Pflegevater stirbt im Einsatz
Das 2008 geborene Kind lebt in einer Pflegefamilie. Der Pflegevater starb während eines Bundeswehreinsatzes. Das Kind erhielt eine Halbwaisenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflegefamilie kam, wurde die Rente eingestellt. Nach Auffassung der Behörde sei die Pflegestellung zur bisherigen Familie aufgehoben worden, denn das Kind lebe nicht mehr im Haushalt.
Halbwaisenrente auch bei Wechsel der Pflegefamilie
Die Klage im Namen des Kindes war erfolgreich. Nach Auffassung des Sozialgerichts kommt es für den Anspruch auf Halbwaisenrente lediglich auf die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind an. Es sei unerheblich, ob das Pflegeverhältnis in dessen Familie fortgesetzt werde. Ein gemeinsamer Haushalt habe aufgrund seines Todes auch gar nicht mehr bestehen können.
Sozialgericht Magdeburg am 27. Juni 2013 (AZ: S 14 VE 23/11)
Quelle: www.dav-sozialrecht.de
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