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Halbwai­senrente für Pflege­kinder auch in neuer Pflege­familie

(dpa/red). Nach dem Tod des Pflege­vaters hat das Pflegekind Anspruch auf Halbwai­senrente. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das Kind später in eine neue Pflege­familie wechselt. Das Sozial­gericht Magdeburg hatte im Fall eines gefallenen Bundes­wehr­soldaten zu entscheiden.

Nach der Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob das Kind noch weiterhin im Haushalt des verstorbenen Pflege­vaters lebt, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Pflegevater stirbt im Einsatz

Das 2008 geborene Kind lebt in einer Pflege­familie. Der Pflegevater starb während eines Bundes­wehr­ein­satzes. Das Kind erhielt eine Halbwai­senrente nach dem Soldaten­ver­sor­gungs­gesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflege­familie kam, wurde die Rente eingestellt. Nach Auffassung der Behörde sei die Pflege­stellung zur bisherigen Familie aufgehoben worden, denn das Kind lebe nicht mehr im Haushalt.

Halbwai­senrente auch bei Wechsel der Pflege­familie

Die Klage im Namen des Kindes war erfolgreich. Nach Auffassung des Sozial­ge­richts kommt es für den Anspruch auf Halbwai­senrente lediglich auf die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind an. Es sei unerheblich, ob das Pflege­ver­hältnis in dessen Familie fortgesetzt werde. Ein gemeinsamer Haushalt habe aufgrund seines Todes auch gar nicht mehr bestehen können. 

Sozial­gericht Magdeburg am 27. Juni 2013 (AZ: S 14 VE 23/11)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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