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Getippte Gefahr

Handy am Steuer: Bußgeld bei Benutzung

So lange das Handy in einer Halterung befestigt ist, darf es auch während des laufenden Motors bedient werden. © Quelle: DAV

Telefo­nieren am Steuer ohne Freisprech­anlage – das ist nicht erlaubt und allgemein bekannt. Dass es aber auch Ärger mit sich bringt, das Handy beim Autofahren nur zu halten, wissen dagegen die Wenigsten. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt die Rechtslage.

Wie oft der Blick aufs Handy Autounfälle (mit)verursacht, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken. Sicher ist nur: Das Handy am Steuer ist gefährlich. Für Autofahrer gilt: Wer das Handy während der Fahrt liegen lässt, macht nicht nur die Straßen sicherer, sondern spart sich auch ein Bußgeld.

StVO: Handy während der Fahrt nicht aufnehmen oder halten

Dass beim Fahren nicht telefoniert werden darf, ist allgemein bekannt. Wer dagegen verstößt, muss 100 Euro zahlen, den Punkt in Flensburg gibt es oben drauf. Die Verbote gehen allerdings noch weiter: Mit der Handy-Verbreitung wurde auch die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) angepasst. Seit dem Jahr 2001 ist dort festge­schrieben, dass ein Handy (oder Autotelefon) während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden darf. Das ist nur erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Im Oktober 2017 sind Änderungen der Straßen­ver­kehrs­ordnung in Kraft getreten. Demnach gilt das Handyverbot nun auch für andere elektro­nische Kommuni­ka­ti­ons­geräte wie Tablets und Laptops. Wer mit dem Handy beschäftigt ist und dadurch einen Unfall mit Sachbe­schä­digung verursacht, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Die oben genannten Strafen nicht nur auf das bloße Telefo­nieren: „Der Gesetzgeber hat nahezu jegliches Nutzen eines Mobilte­lefons heraus­gesucht, um das Verbot explizit und für jeden verständlich zu machen und damit den häufigsten Grund für Ablenkung zu sanktio­nieren, ohne dass erst etwas passieren muss“, sagt Christian Janeczek. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Damit greifen das Bußgeld und die Flensburger Folgen auch bei allen anderen Verstößen wie Nachrichten schreiben gegen diese Regelung. Wieder­ho­lungs­tätern droht noch mehr Ärger.

Wann eine Handynutzung am Steuer verboten ist

Nach Verkehrs­recht­experte Janeczek regelt das Gesetz diese Frage ziemlich eindeutig: „Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden.“ Eine Ausnahme hat das Oberlan­des­gericht (OLG) Köln gesehen: Wenn das Handy nicht benutzt, sondern nur an einen anderen Ablageort gelegt wird, darf es dem Beschluss zufolge auch in die Hand genommen werden (Beschluss vom 23. August 2005; AZ: 83 Ss-OWi 19/05), da damit keine Funktion des Telefons genutzt oder vorbereitet wird; vergleichbar ist dies mit dem Verlegen einer Jacke auf den Rücksitz – auch das ist schließlich nicht verboten. Darüber hinaus ist eine typische Handbe­wegung noch kein Beweis für die tatsächliche Nutzung des Handys hinterm Steuer, wie ein Gericht 2013 entschied.

Handyverbot im Auto erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

Nach der StVO verbietet es nicht nur, während der Fahrt zu telefo­nieren. Jegliche Nutzung des Handys ist verboten – auch dann, wenn die SIM-Karte nicht oder nicht richtig eingelegt ist.

So entschied das OLG Hamm am 8. Juni 2017 (AZ: 4 RBs 214/17). In dem Fall hatte der Autofahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon in den Händen gehalten und Musik abgespielt. Damit hat er nach Auffassung der Oberlan­des­ge­richte eine Funktion des Handys genutzt, warnen die DAV-Verkehrs­rechts­anwälte.

Auch das OLG Jena entschied am 31. Main 2006 (AZ: 1 Ss 82/06), dass in einem Fahrzeug die Nutzung eines Mobilte­lefons als Diktiergerät verboten ist. Auch hier war die SIM-Karte nicht im Telefon. Einen Verstoß hat das OLG Hamm auch am 23. Juni 2007 (AZ: 2 Ss OWi 25/07) in einem Fall angenommen, in dem der Autofahrer die Telefonkarte hin- und hergeschoben habe, um ein Autotelefon funkti­ons­tüchtig zu machen (das also zum Zeitpunkt der Tat auch noch nicht funkti­ons­tüchtig gewesen war).

Kontrol­lieren, ob Handy ausgeschaltet ist: Bußgeld

Wer am Steuer eines Fahrzeugs sein Mobiltelefon in der Hand hält und mi dem Home-Button kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt damit das Telefon und begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit. (OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2016; AZ: 1 RBs 170/16). Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des DAV.

Der heute 40 Jahre alte Mann wurde von einem Polizisten beobachtet, wie er sein Handy während der Fahrt in der Hand hielt. Der Autofahrer meinte, er habe nur den Home-Button betätigt, um zu sehen, ob sein Gerät ein- oder ausgeschaltet gewesen sei. Das Handy sei ausgeschaltet gewesen. Er wurde zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt.

Nach Auffassung des OLG Hamm zu Recht. Dies gelte auch unter Berück­sich­tigung der Möglichkeit, dass das Mobiltelefon tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei und der Autofahrer durch Antippen des Home-Buttons dies lediglich habe kontrol­lieren wollen.

Handy während Fahrt angeschlossen: In manchen Fällen Bußgeld

Wie sieht es nun aus, wenn man das Handy kurz in die Hand nimmt, um es an die Ladestation anzuschließen? Das ist so ein Fall, in dem die Gerichte unterschiedlich entschieden haben. So hat das Oberlan­des­gericht (OLG) Oldenburg einen Lkw-Fahrer am 7. Dezember 2015 zu einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro verurteilt, weil er sein Mobiltelefon in die Hand genommen hat, um es zum Laden anzuschließen (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15).

Das Amtsgericht (AG) Landstuhl entschied in einem ähnlichen Fall am 6. Februar 2017 hingegen zugunsten des Autofahrers (AZ: 2 OWi 4286 Js 12961/16). Auch er hatte während des Fahrens sein Telefon aufgenommen, um es aufzuladen. Eine Polizei­streife ertappt ihn dabei und verhängte ein Bußgeld von 60 Euro. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein – zu Recht, wie der Richter des AG Landstuhl entschied. Eine Strafe könne nur verhängt werden, wenn eine Telefon­funktion des Handys genutzt würde. Das reine Umlegen des Handys reiche dafür nicht aus.

Dass andere Gerichte bereits einen Ladevorgang als Telefon­funktion werteten, sei nicht richtig, so das AG Landstuhl. Denn es sei ja gestattet, mit Freisprech­anlage oder Headset während der Fahrt am Steuer zu telefo­nieren. So ist es nicht ordnungs­widrig, das Handy dafür in den funkti­ons­tüchtigen Zustand zu versetzen. Auch konnten die Polizisten keine Angaben dazu machen, wie die konkrete Handynutzung genau ausgesehen haben soll. Im Protokoll fand sich dazu nichts. Daher wurde der Fahrer freige­sprochen.

Handy am Ohr, telefo­nieren über Freisprech­anlage: Kein Bußgeld

In einem speziellen Fall hat das OLG Stuttgart ebenfalls zugunsten eines Autofahrers entschieden. Der Autofahrer war telefo­nierend ins Auto eingestiegen. Als er den Motor startete, verband sich das Handy automatisch mit der Freisprech­anlage. Er hat das Telefon somit also ans Ohr gehalten, es war zum Telefo­nieren aber nicht mehr notwendig.

Dass er um das Bußgeld herum kam, liegt am Gesetzestext. § 23 Straßen-Verkehrs­ordnung besagt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autote­lefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Das Gesetz stammt in dieser Form aus dem Jahr 2013. In der vorherigen Version war vom „Fahrzeug­führer“ die Rede gewesen. Das Gesetz wurde reformiert, um auch Frauen gerecht zu werden. Im zugrunde liegenden Fall war das „muss“ entscheidend. Da er das Handy nicht hätte ans Ohr halten müssen, blieb ihm das Bußgeld erspart.

Mit einer Handy-Halterung ist Tippen erlaubt

Ansonsten aber zeigt die Rechtsprechung der vergangenen Jahre eine eindeutige Stoßrichtung. Weder darf man überprüfen, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2005; AZ: 2 Ss OWi 805/06), noch eine verrückte SIM-Karte wieder richtig in Position zu bringen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2007; AZ: 2 Ss OWi 25/07). Und selbst, wenn ein eingehender Anruf weggedrückt wird, droht Ärger. Voraus­setzung bei all dem: Der Fahrer hat sein Handy bei den Handlungen in der Hand.

Etwas anderes ist es, sollte es eine Halterung für das Handy im Auto geben. Denn das bloße Tippen sei erlaubt, so Christian Janeczek von der DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht: „Schließlich muss man dafür das Handy nicht in die Hand nehmen.“

Sonderfall bei Handy am Steuer: Die Start-Stopp-Automatik

Voraus­setzung für all diese möglichen Vergehen im Straßen­verkehr ist der laufende Motor. Das Gesetz unterscheidet hier wie beschrieben. Wer etwa am Straßenrand motorenfrei parkt, dem drohen keinerlei Strafen. Das ist noch einfach zu entscheiden.

Anders ist es im folgenden Fall: Ein Fahrer hält an einer roten Ampel und sein Auto verfügt über eine so genannte Start-Stopp-Automatik, bei der sich der Motor immer automatisch ausstellt, wenn das Auto zum Stehen kommt. So auch in diesem Fall und der Fahrer greift zum Handy, um schnell eine SMS zu schreiben. Auf der Spur neben ihm passiert das Gleiche, allerdings läuft der Motor des Nachbar­wagens noch. Verstößt nun einer gegen das Gesetz und der andere nicht, auch wenn sie im Prinzip beide die gleiche Handlung vollziehen? Bis Oktober 2017 war das tatsächlich der Fall. Mit der Änderung der StVO ist die Benutzung des Handys auch verboten, wenn der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist.

Funktionen am Handy: Was wann erlaubt ist

• Telefo­nieren: Wer ohne Freisprech­ein­richtung fährt, darf nicht telefo­nieren. Wer zwar über eine solche verfügt, während der Fahrt aber zur Wahl der Nummer das Handy in die Hand nimmt, handelt ebenfalls gegen die geltenden Bestim­mungen. Übrigens: Auch das Telefo­nieren über Kopfhörer ist nicht erlaubt, da auch das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf (OLG Köln, Beschluss vom 20 Februar 1987m AZ: Ss 12/87). Steigt der Autofahrer allerdings telefo­nierend ins Auto ein, startet den Motor und verbindet sich dann das Handy automatisch mit der Freisprech­anlage, kann er um das Bußgeld herumge­kommen. Das Handy zum Laden aufzunehmen, kann erlaubt sein.

• Nachrichten schreiben und lesen: So es keine Halterung gibt, dürfen weder Nachrichten geschrieben, noch eingehende Nachrichten während der Fahrt gelesen werden. Auch nicht an der Ampel, wenn der Motor noch läuft. Gibt es hingegen eine Halterung, können die SMS theoretisch gelesen und eigene auch verfasst werden. Allerdings gibt Rechts­anwalt Janeczek zu bedenken: „Im Falle eines Unfalls aufgrund Ablenkung haftet der tippende Fahrer.“ Schließlich müsse man dem Gesetz zufolge stets aufmerksam fahren.

• Die Uhrzeit checken: Auch bei dieser Frage liegt es an der Halterung: Nehme ich das Handy in die Hand, drohen 60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Tippe ich nur auf den Display, während das Handy gut verankert an der Scheibe hängt, gehe ich straffrei aus

Fazit für alle weitere Handy-Funktionen während der Fahrt: Tippen ja, halten nein.

Fahras­sis­tenz­systeme für mehr Sicherheit

Nach Ansicht der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht kann auch Technik im Auto dabei helfen, Unfälle durch Smartphones zu vermeiden. „Schon jetzt ist es möglich mithilfe von Fahras­sis­tenz­systemen Gefahrenlagen automatisch zu erkennen und mobile Endgeräte entsprechend zu sperren“, sagt Rechts­an­wältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht. Diese Technik sei jedoch noch nicht weit verbreitet. Hier seien technische Lösungen der Auto- und Mobilfunk­in­dustrie gefragt. Denkbar ist es auch, Textnach­richten oder E-Mails nur dann im Auto empfangen zu können, wenn diese von einem Programm vorgelesen werden. „Autofahrer dürfen erst gar nicht in die Verlegenheit geraten, während der Fahrt E-Mails oder andere Textnach­richten zu lesen“, meint Rechts­an­wältin Meier-van Laak.

DAV fordert mehr Verkehrs­kon­trollen

Neben technischen Lösungen sind für eine bessere Verkehrs­si­cherheit nach Ansicht des DAV mehr gezielte Kontrollen im Straßen­verkehr notwendig. Der Arbeits­ge­mein­schaft zufolge ist mehr Akzeptanz des Handyverbots nötig. Denn während ein breiter Konsens darüber besteht, dass Alkohol am Steuer ein unverant­wort­liches Handeln darstellt, gilt das Handy in der Hand immer noch als Kavaliers­delikt. „Wer weiß schon, dass bei einer Geschwin­digkeit von 130 km/h in nur zwei Sekunden 72 Meter zurück­gelegt werden“, sagt Meier-van Laak. Härtere Strafen hält die Arbeits­ge­mein­schaft allerdings nicht für zielführend.

Zusammen­fassung: Halten zum halten

Bis die genannten technischen Maßnahmen in den Autos angekommen sind, gilt: Das Handy sollte man während der Fahrt nie in die Hand nehmen. Und auch das Tippen in der Halterung ist zwar rechtlich möglich, der drohende Aufmerk­sam­keits­verlust führt jedoch schnell zu Unfällen. Daher während der Fahrt am besten ganz auf Spielereien mit dem Handy verzichten – und wenn es doch sein muss: anhalten, Motor aus und los geht’s. So haben Autofahrer auch bei Verkehrs­kon­trollen nicht zu befürchten.

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Datum
Aktualisiert am
19.10.2017
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ndm/red/dpa/tmn
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Themen
Auto Autounfall Bußgeld Unfall Verkehrs­ge­richtstag

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