
Wer sehr häufig falsch parkt und ebenso häufig erwischt wird, bei dem können Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Diesen Zweifeln wird durch die Fahrerlaubnisbehörde durch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologisches Untersuchung (MPU) nachgegangen, oder, wie sie im Volksmund heißt: dem „Idiotentest“. Wird die MPU dann nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg. Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und erklärt: „In solchen Fällen wird dem Fahrer ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung attestiert.“
Fristgerechtes Zahlen schützt vor Strafe nicht
Da es sich bei dieser Frage um ruhenden Verkehr handelt, ist es auch nicht entscheidend, ob der Halter auch der Fahrer ist: Der Halter haftet für den Fahrer. Natürlich kann der Halter zwar auf seine Unschuld beharren – dann muss er den Fahrer allerdings nennen.
Und ebenfalls keine Rolle spielt das fristgerechte Begleichen der Knöllchen: „Auch wer immer artig zahlt, muss weiterreichende Konsequenzen fürchten, sollten sich die Strafzettel stapeln. Das spielt hier keine Rolle“, so Janeczek.
Ab einem Strafzettel wöchentlich über ein Jahr wird es brenzlig
Aus seiner Praxis weiß Rechtsanwalt Janeczek aber auch, dass überaus selten der Führerschein aufgrund von Strafzetteln einkassiert wird. „Wenn es zu einer solchen Anordnung kommt, müssen sich schon etwa 60 Strafzettel pro Jahr ansammeln – also etwa einer pro Woche“. Ähnlich ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde: Hier sammelte ein Fahrzeughalter 127 Knöllchen, dazu noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen – in anderthalb Jahren (Beschluss vom 10. September 2012; AZ.: VG 4 L 271.12). Und auch wenn der Fahrzeughalter angab, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldete, bestätigte das Gericht: Der Führerschein war erst mal futsch.
Dass diese Konsequenzen seltene Einzelfälle darstellen, hängt auch damit zusammen, dass man als Sünder häufig an der gleichen Stelle, mindestens aber in der gleichen Stadt erwischt werden muss. Andernfalls wechseln nämlich die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörde – und dann fällt ein wiederholtes Vergehen in der Regel nicht auf.
Punkte in Flensburg gibt es nicht
Und auch Punkte drohen nicht. Zumindest dann nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel in folge des fehlenden Parkscheins handelt. Anders ist das, wenn man durch sein ruhendes Fahrzeug einen Rettungsweg versperrt oder ein Rettungsfahrzeug behindert. Dann sind seit dem neuen Bußgeldkatalog 60 Euro fällig und einen Punkt gibt’s oben drauf.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 08.08.2014
- Autor
- ndm