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Knöllchensammler

Häufiges Falsch­parken: Welche Strafen drohen

© Quelle: Fotodan/panthermedia.net

In vielen Innenstädten ist es ein beliebter Vorgang: Mit dem Auto zur Arbeit, anstatt aber einen Parkschein für den ganzen Tag zu zahlen, riskieren viele das Knöllchen. Im Falle eines Strafzettels ist das mitunter sogar preiswerter. Aber gibt es ab einer bestimmten Anzahl von Strafzetteln Punkte in Flensburg? Oder ist sogar der Führer­schein gefährdet?

Wer sehr häufig falsch parkt und ebenso häufig erwischt wird, bei dem können Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Diesen Zweifeln wird durch die Fahrerlaub­nis­behörde durch die Anordnung einer Medizinisch-Psycho­lo­gisches Untersuchung (MPU) nachge­gangen, oder, wie sie im Volksmund heißt: dem „Idiotentest“. Wird die MPU dann nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führer­schein weg. Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und erklärt: „In solchen Fällen wird dem Fahrer ein gespaltenes Verhältnis zur Straßen­ver­kehrs­ordnung attestiert.“

Fristge­rechtes Zahlen schützt vor Strafe nicht

Da es sich bei dieser Frage um ruhenden Verkehr handelt, ist es auch nicht entscheidend, ob der Halter auch der Fahrer ist: Der Halter haftet für den Fahrer. Natürlich kann der Halter zwar auf seine Unschuld beharren – dann muss er den Fahrer allerdings nennen.

Und ebenfalls keine Rolle spielt das fristge­rechte Begleichen der Knöllchen: „Auch wer immer artig zahlt, muss weiter­rei­chende Konsequenzen fürchten, sollten sich die Strafzettel stapeln. Das spielt hier keine Rolle“, so Janeczek.

Ab einem Strafzettel wöchentlich über ein Jahr wird es brenzlig

Aus seiner Praxis weiß Rechts­anwalt Janeczek aber auch, dass überaus selten der Führer­schein aufgrund von Strafzetteln einkassiert wird. „Wenn es zu einer solchen Anordnung kommt, müssen sich schon etwa 60 Strafzettel pro Jahr ansammeln – also etwa einer pro Woche“. Ähnlich ein Fall, der vor dem Verwal­tungs­gericht Berlin verhandelt wurde: Hier sammelte ein Fahrzeug­halter 127 Knöllchen, dazu noch 17 Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen – in anderthalb Jahren (Beschluss vom 10. September 2012; AZ.: VG 4 L 271.12). Und auch wenn der Fahrzeug­halter angab, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldete, bestätigte das Gericht: Der Führer­schein war erst mal futsch.

Dass diese Konsequenzen seltene Einzelfälle darstellen, hängt auch damit zusammen, dass man als Sünder häufig an der gleichen Stelle, mindestens aber in der gleichen Stadt erwischt werden muss. Andernfalls wechseln nämlich die Zustän­dig­keiten der jeweiligen Behörde – und dann fällt ein wieder­holtes Vergehen in der Regel nicht auf.

Punkte in Flensburg gibt es nicht

Und auch Punkte drohen nicht. Zumindest dann nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel in folge des fehlenden Parkscheins handelt. Anders ist das, wenn man durch sein ruhendes Fahrzeug einen Rettungsweg versperrt oder ein Rettungs­fahrzeug behindert. Dann sind seit dem neuen Bußgeld­katalog 60 Euro fällig und einen Punkt gibt’s oben drauf.

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Datum
Aktualisiert am
08.08.2014
Autor
ndm
Bewertungen
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Themen
Auto Führer­schein Strafzettel

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