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Taktik "Abtretung" zieht nicht ohne Vorankündigung

Geduldsprobe nach dem Autounfall: Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?

Autounfall und Schadenregulierung
© Canva

(DAV). Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug, doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Crash: die Schadens­re­gu­lierung. Viele Geschädigte machen die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflicht­ver­si­cherung die Bearbeitung verzögert. Man wartet auf das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen, während die Versicherung schweigt. Doch Geschädigte müssen sich nicht monatelang vertrösten lassen. Ein aktuelles Urteil des Amtsge­richts Braunschweig vom 21.Okotber 2024 (AZ: 112 C 1575/24) zeigt nun deutlich auf, wo die Grenzen der Geduld liegen.

(DAV). Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug, doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Crash: die Schadens­re­gu­lierung. Viele Geschädigte machen die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflicht­ver­si­cherung die Bearbeitung verzögert. Man wartet auf das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen, während die Versicherung schweigt. Doch Geschädigte müssen sich nicht monatelang vertrösten lassen. Ein aktuelles Urteil des Amtsge­richts Braunschweig vom 21.Okotber 2024 (AZ: 112 C 1575/24) zeigt nun deutlich auf, wo die Grenzen der Geduld liegen.

 

Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) begrüßt die Entscheidung des Amtsgericht Braunschweig, da es die Rechte von Verkehrs­un­fall­opfern stärkt. Das Gericht stellte klar, dass ein Haftpflicht­ver­si­cherer bei einem einfachen Verkehrs­unfall mit einer Klage rechnen muss, wenn er auf ein spezifi­ziertes Anspruchs­schreiben nicht innerhalb von vier Wochen reagiert. Dann trägt der Versicherer die vollen Kosten des Verfahrens, selbst wenn er den Anspruch im Prozess anerkennt.

 

Die Vier-Wochen-Frist: Zeitrahmen für die Schadens­prüfung

 

Grundsätzlich steht jeder Versicherung eine angemessene Zeit zu, um den Unfall­hergang zu prüfen und die Haftung zu klären. Bei einem "normalen" Verkehrs­unfall ohne kompli­zierte medizi­nische Gutachten oder schwierige Schuld­fragen gilt jedoch eine Faustregel: Nach vier Wochen muss die Entscheidung vorliegen. Im Fall vor dem Amtsgericht Braunschweig verstrich diese Zeit ungenutzt, obwohl die Versicherung alle notwendigen Informa­tionen vorliegen hatte.

 

Taktik "Abtretung" zieht nicht ohne Vorankün­digung

 

Oft versuchen Versiche­rungen im Prozess, die Kostenlast zu vermeiden, indem sie behaupten, der Geschädigte hätte bestimmte Dokumente – wie die Abtretung von Regress­an­sprüchen gegen Gutachter oder Werkstätten – nicht eingereicht. Das Gericht stellte hier klar: Das ist nur dann eine gültige Ausrede, wenn die Versicherung bereits vor der Klage darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung nur noch an diesem einen Dokument hängt. Wer erst vor Gericht "einfach so" anerkennt und vorher schwieg, zahlt die Zeche für den Anwalt des Unfall­opfers und das Gericht selbst.

 

Änderung der Abrechnung: Nur kurzer Aufschub

 

Manchmal ändert sich während der Regulierung die Art und Weise, wie man abrechnen möchte – etwa, wenn man erst nur nach Kosten­vor­anschlag abrechnen wollte, dann aber doch die tatsächliche Werkstatt­rechnung einreicht. In einem solchen Fall darf die Versicherung laut den Braunschweiger Richtern nicht wieder komplett von vorne mit der vierwö­chigen Prüfung beginnen. Für die Prüfung der neuen Belege steht ihr lediglich eine kurze Zusatzfrist von etwa zwei Wochen zu.

 

Checkliste: So reagieren Sie richtig bei Verzöge­rungen

 

  • Vollständigkeit: Reichen Sie ein spezifiziertes Anspruchsschreiben ein, das alle Schadenspositionen klar benennt.
  • Fristsetzung: Setzen Sie der Versicherung eine klare Frist (orientiert an der 4-Wochen-Regel).
  • Nachweise: Dokumentieren Sie den Eingang Ihrer Schreiben bei der Versicherung.
  • Reaktion auf Einwände: Falls die Versicherung Dokumente (wie eine Abtretungserklärung) nachfordert, reagieren Sie zeitnah.
  • Anwaltliche Hilfe: Wenn die Frist ohne Reaktion verstreicht, ist der Weg zum Anwalt und ggf. zum Gericht frei – die Kosten hierfür muss die Versicherung tragen, wenn sie die Verzögerung zu verantworten hat. Eine Anwaltssuche finden Sie auf dieser Website.

 

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
16.02.2026
Autor
red/dav

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