Wer Falschparker fotografiert, verstößt gegen kein Gesetz. Er darf die Autofahrer sogar melden, beziehungsweise die Verkehrsverstöße anzeigen – schriftlich oder per Telefon. Hinzu kommt ein neuer Trend: Bei vielen Ordnungsämter können Bürger mittlerweile Falschparker auch über das Internet melden.
Die Smartphone-App „Wegeheld“ automatisiert diesen Vorgang. Mehrere tausend Mal ist sie bereits auf deutschen Mobiltelefonen im Einsatz. Mit der App kann man von falschparkenden Fahrzeugen Fotos machen. Diese lassen sich entweder direkt an das Ordnungsamt übermitteln oder im Internet veröffentlichen. „Die Behörden können diesen Anzeigen nachgehen, sie müssen es aber nicht“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Kapazitäten der Behörden reichen nicht aus, um jeden gemeldeten Verstoß zu verfolgen. Deshalb müssen sie abwägen, wann sich eine Ermittlung lohnt.
Falschparker-App: Notwehr oder Spitzelei?
Die Einträge zu Falschparkern über die „Wegeheld“-App werden jedenfalls immer zahlreicher – sehr zum Missfallen der Autofahrer. Doch die Macher der App sehen sich als Bürger in Notwehr. Sie werfen den städtischen Ordnungsämtern vor, ihre Arbeit zu vernachlässigen und Falschparker nicht konsequent genug zu verfolgen.
Bei der Veröffentlichung von Bildern des falsch parkenden Autos sollten die Nutzer der App aber Vorsicht walten lassen. Grundlegende Regeln zum Fotografieren in der Öffentlichkeit müssen hier immer beachtet werden. „Kennzeichen und Personen müssen in diesem Fall unkenntlich gemacht werden“, warnt Experte Swen Walentowski.
Weitere Informationen über den Kampf gegen Falschparker und wie man damit umgehen sollte, finden Sie im Video-Beitrag.
- Datum
- Aktualisiert am
- 30.03.2016
- Autor
- DAV