Homeoffice
Podcast: Vorsicht Homeoffice: Dürfen Arbeitgeber Homeoffice beenden?
Ist das einmal gewährte Privileg des Homeoffices ein Dauerzustand oder kann der Chef die Mitarbeiter jederzeit wieder dauerhaft an den Schreibtisch im Büro befehligen?
Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann.
Der Kläger hatte sich gegen eine Anweisung seines Arbeitgebers gewandt, wonach das bisher praktizierte externe Arbeiten vorübergehend beendet wurde. In der Weisung hieß es, das externe Arbeiten werde bis zum Abschluss eines anstehenden Releasewechsels einer Software gestrichen. Bis dahin hatte der Arbeitnehmer regelmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche im Homeoffice gearbeitet, insbesondere montags und freitags.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de, welche Regelungen beim Homeoffice zu berücksichtigen sind.
Aktualisiert am
16.09.2026