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Krankengeld: Lücken in der Krankmeldung vermeiden

Die rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist das A und O für den fortlaufenden Bezug von Krankengeld. Besonders nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses kann eine einzige Lücke von wenigen Tagen dazu führen, dass nicht nur die Zahlung stoppt, sondern der gesamte Versicherungsschutz erlischt.

Eine erkrankte Frau liegt im Bett. Sie erhält Krankengeld, wenn Sie keine Lücken in der Krankmeldung hat.
Solange die weitere AU wegen derselben Krankheit innerhalb eines Monats festgestellt wird, bleibt der Versicherungsschutz für die Zukunft erhalten. Dennoch gilt: Für die Tage der Lücke selbst gibt es weiterhin kein Geld.

Krankengeld soll Versicherte finanziell absichern, wenn sie über längere Zeit arbeitsunfähig sind. Gerade nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses kann diese Leistung besonders wichtig sein. Der Anspruch besteht aber nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen durchgehend erfüllt sind. Dazu gehört vor allem, dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt wird. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. Mai 2025 (Az. 1 KR 23/24), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.

Die „Macht-Stehende-Regel“ bei verpassten Terminen

Grundsätzlich muss die nächste AU-Bescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten Bescheinigung erfolgen. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, lässt die Rechtsprechung Ausnahmen nur zu, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Feststellung rechtzeitig zu erwirken.

Im Hamburger Fall war eine Lücke von fünf Tagen entstanden. Der Kläger behauptete, wegen schweren Durchfalls und Fiebers unfähig gewesen zu sein, die Praxis aufzusuchen, und habe lediglich einen Freund gebeten, dort Bescheid zu sagen.

Telefonischer Kontakt ist zumutbar

Das Gericht wies die Klage ab. Die Richter betonten, dass es dem Versicherten in der heutigen Zeit fast immer zumutbar ist, zumindest selbst zum Telefon zu greifen und die Praxis zu kontaktieren. Wer diese minimale Anstrengung unterlässt oder widersprüchliche Angaben macht (mal war kein Termin frei, mal war man zu krank, mal hat ein Freund angerufen), verliert seinen Anspruch. Ein bloßes Vertrauen darauf, dass der Arzt später schon „rückwirkend“ krankschreiben wird, schützt nicht vor dem Verlust des Krankengeldes, da solche Rückdatierungen sozialversicherungsrechtlich oft unwirksam sind.

Gesetzesänderung mildert Folgen ab 2019

Wichtig für die aktuelle Praxis: Für Fälle ab dem 11. Mai 2019 hat der Gesetzgeber die Regeln etwas entschärft. Solange die weitere AU wegen derselben Krankheit innerhalb eines Monats festgestellt wird, bleibt der Versicherungsschutz für die Zukunft erhalten. Dennoch gilt: Für die Tage der Lücke selbst gibt es weiterhin kein Geld.

Checkliste für einen lückenlosen Krankengeldbezug

  • Rechtzeitigkeit: Vereinbaren Sie den Folgetermin idealerweise schon am vorletzten Tag der aktuellen Krankschreibung.
  • Dokumentation: Wenn Sie die Praxis nicht erreichen oder weggeschickt werden, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Sprechstundenhilfe.
  • Eigeninitiative: Wenn Sie zu krank für den Weg sind, rufen Sie selbst in der Praxis an oder nutzen Sie (falls angeboten) Videosprechstunden. Ein Anruf durch Dritte (Freunde/Verwandte) ist riskant, da Übermittlungsfehler zu Ihren Lasten gehen.
  • Hausbesuch: Bei absoluter Transportunfähigkeit fordern Sie rechtzeitig einen Hausbesuch an.

Das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg zeigt nach Darstellung von anwaltauskunft.de, dass Krankengeld nicht allein davon abhängt, ob jemand weiter krank ist. Entscheidend ist auch, ob die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig und nachvollziehbar ärztlich festgestellt wird.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor DAV

Aktualisiert am

27.05.2026

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