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Teilzeitkräfte dürfen durch Wochenendarbeit nicht benachteiligt werden
In Deutschland gibt es ein Benachteiligungsverbot. Danach dürfen etwa Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Dies erfasst alle Arbeitsbedingungen. Insbesondere gilt das auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung am Wochenende. Was ist aber, wenn Teilzeitbeschäftigte im gleichen Umfang an Wochenenden eingesetzt werden wie Vollzeitbeschäftigte?
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Sperre beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung?
Wird man arbeitslos, macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter selbst gekündigt hat oder ihm gekündigt wurde. Im ersten Fall gibt es eine Sperrzeit, in der die Bundesagentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen muss. Was ist aber, wenn man von einer unbefristeten auf eine befristete Stelle gewechselt ist?
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Sturz nachts im Hotelzimmer auf Dienstreise – kein Arbeitsunfall
Wer für seinen Arbeitgeber auf Dienstreise ist, ist gesetzlich unfallversichert. Erleidet er einen Unfall, liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft zahlen. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Betrieb ereignet. Nächtliche Toilettengänge im Hotelzimmer gehören nicht dazu - Unfälle auf der Toilette tagsüber womöglich schon.