(DAA). Ein schwerer Unfall, ein traumatisches Erlebnis - eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann viele Ursachen haben. Häufig wird erwartet, dass Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis eine Reaktion zeigen, sei es in Form von Angst, Panik oder Trauer. Was aber, wenn diese Reaktion ausbleibt? Kann eine PTBS auch dann vorliegen, wenn jemand unmittelbar nach dem Unfall "cool" und gefasst wirkt?
Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landessozialgericht Berlin-Potsdam (LSG) am 04. Juli 2024 (AZ: L 3 U 24/20). Es entschied, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auch dann vorliegen kann, wenn ein Unfallopfer unmittelbar nach dem Ereignis keine äußerlich erkennbaren Reaktionen zeigt. Das Urteil stellt klar, dass ein "cooles" Verhalten am Unfallort nicht automatisch ausschließt, dass der Betroffene später an einer PTBS erkrankt, erklärt das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Posttraumatische Belastungsstörung als Arbeitsunfall?
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der am 21. August 2012 Zeuge eines schweren S-Bahn-Unfalls wurde. Obwohl er unmittelbar danach keine Anzeichen von Stress oder Angst zeigte, entwickelte er in den folgenden Wochen eine posttraumatische Belastungsstörung.
Erst Wochen später suchte er ärztliche Hilfe wegen Schlafstörungen, Nervosität und Albträumen, in denen Züge auf ihn zurasten. Es wurde eine PTBS diagnostiziert, die zu einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit bis März 2014 führte. Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, der Kläger habe keine unmittelbare psychische Reaktion gezeigt.
Das Urteil: PTBS auch ohne Schockreaktion möglich
Das LSG entschied, dass eine PTBS als Unfallfolge anzuerkennen sei, auch wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis keine offensichtlichen Reaktionen gezeigt habe.
Das Urteil stellt klar, dass die Diagnose einer PTBS nicht von einer unmittelbaren, sichtbaren Reaktion am Unfallort abhängt. Dies ist insbesondere für Menschen relevant, die in Extremsituationen "cool" und funktionsfähig bleiben, später aber dennoch unter den psychischen Folgen des Erlebnisses leiden.
Entscheidend ist, dass die psychische Beeinträchtigung unmittelbar durch das Ereignis verursacht wurde - auch wenn sie sich erst Wochen später manifestiert.
Sozialrecht: Neue Chancen für Unfallopfer
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Bislang wurde Betroffenen häufig die Anerkennung einer PTBS verweigert, wenn sie sich unmittelbar nach einem Unfall scheinbar unbeeindruckt verhielten. Die Entscheidung des LSG stellt nun klar: Psychische Traumata können verzögert auftreten und eine spätere Diagnose darf nicht aufgrund einer fehlenden Erstreaktion in Frage gestellt werden.
Für Unfallopfer bedeutet dies eine größere Chance auf Anerkennung ihrer Beschwerden.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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