Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

PTBS: Wenn das Trauma später kommt - Zugunglück als Arbeits­unfall

(DAA). Ein schwerer Unfall, ein trauma­tisches Erlebnis - eine posttrau­ma­tische Belastungs­störung (PTBS) kann viele Ursachen haben. Häufig wird erwartet, dass Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis eine Reaktion zeigen, sei es in Form von Angst, Panik oder Trauer. Was aber, wenn diese Reaktion ausbleibt? Kann eine PTBS auch dann vorliegen, wenn jemand unmittelbar nach dem Unfall "cool" und gefasst wirkt?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Potsdam (LSG) am 04. Juli 2024 (AZ: L 3 U 24/20). Es entschied, dass eine posttrau­ma­tische Belastungs­störung (PTBS) auch dann vorliegen kann, wenn ein Unfallopfer unmittelbar nach dem Ereignis keine äußerlich erkennbaren Reaktionen zeigt. Das Urteil stellt klar, dass ein "cooles" Verhalten am Unfallort nicht automatisch ausschließt, dass der Betroffene später an einer PTBS erkrankt, erklärt das Rechts­portal anwalt­auskunft.de.

Posttrau­ma­tische Belastungs­störung als Arbeits­unfall?

In dem verhan­delten Fall ging es um einen Mann, der am 21. August 2012 Zeuge eines schweren S-Bahn-Unfalls wurde. Obwohl er unmittelbar danach keine Anzeichen von Stress oder Angst zeigte, entwickelte er in den folgenden Wochen eine posttrau­ma­tische Belastungs­störung.

Erst Wochen später suchte er ärztliche Hilfe wegen Schlaf­stö­rungen, Nervosität und Albträumen, in denen Züge auf ihn zurasten. Es wurde eine PTBS diagnos­tiziert, die zu einer durchge­henden Arbeits­un­fä­higkeit bis März 2014 führte. Die Unfall­ver­si­cherung lehnte die Anerkennung als Arbeits­unfall mit der Begründung ab, der Kläger habe keine unmittelbare psychische Reaktion gezeigt.

Das Urteil: PTBS auch ohne Schock­re­aktion möglich

Das LSG entschied, dass eine PTBS als Unfallfolge anzuer­kennen sei, auch wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis keine offensicht­lichen Reaktionen gezeigt habe.

Das Urteil stellt klar, dass die Diagnose einer PTBS nicht von einer unmittelbaren, sichtbaren Reaktion am Unfallort abhängt. Dies ist insbesondere für Menschen relevant, die in Extrem­si­tua­tionen "cool" und funkti­onsfähig bleiben, später aber dennoch unter den psychischen Folgen des Erlebnisses leiden.

Entscheidend ist, dass die psychische Beeinträch­tigung unmittelbar durch das Ereignis verursacht wurde - auch wenn sie sich erst Wochen später manifestiert.

Sozialrecht: Neue Chancen für Unfallopfer

Das Urteil könnte weitrei­chende Folgen haben. Bislang wurde Betroffenen häufig die Anerkennung einer PTBS verweigert, wenn sie sich unmittelbar nach einem Unfall scheinbar unbeein­druckt verhielten. Die Entscheidung des LSG stellt nun klar: Psychische Traumata können verzögert auftreten und eine spätere Diagnose darf nicht aufgrund einer fehlenden Erstre­aktion in Frage gestellt werden.

Für Unfallopfer bedeutet dies eine größere Chance auf Anerkennung ihrer Beschwerden.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

 

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

Zurück