Es gibt immer neue Rekorde, was Weihnachtsbeleuchtung an privaten Fassaden angeht. 502.165 Lämpchen hat eine australische Familie kürzlich verbaut, und damit einen Rekord aufgestellt: die üppigste private Weihnachtsbeleuchtung der Welt. Auf dem Grundstück in Canberra erstrahlte eine weihnachtliche Leuchtkraft, mit der sich ganze Fußgängerzonen deutscher Großstädte beleuchten ließen. Auch wenn Mieter und Hauseigentümer in Deutschland meist bescheidener sind: Wäre eine solche Beleuchtung hierzulande erlaubt? Was gilt für Mieter?
Kann der Vermieter Weihnachtsdekoration und Weihnachtsbeleuchtung verbieten?
Wer sich von den Kosten nicht abschrecken lässt, hat grundsätzlich das Recht, seine Wohnung auch außen weihnachtlich zu beleuchten. Das geht unter anderem aus einem Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2010 hervor (Az. 65 S 390/09). Ein Vermieter hatte damals dem Mieter unter anderem deswegen gekündigt, weil dieser im Außenbereich der Wohnung eine Lichterkette angebracht hatte. Das Gericht stellte fest, dass es inzwischen eine weit verbreitete Sitte sei, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.
Außenbeleuchtung darf nicht zu hell sein
Lichterketten und andere Adventsdekorationen sind in den Wohnungen wie auch an den Fenstern also erlaubt. Wer leuchtende oder blinkende Weihnachtsdekoration an der Fassade oder anderweitig nach außen sichtbar aufhängt, sollte diese aus Rücksicht auf die Nachbarn aber spätestens um 22 Uhr abschalten.
Denn bei Weihnachtsbeleuchtung handelt es sich wie bei jeder anderen Lichtquelle um eine Immission, welche die ortsübliche Beleuchtung nicht wesentlich überschreiten darf. Diese Grenze wird von Gerichten mitunter sehr niedrig angesetzt. So entschied beispielsweise das Landgericht Wiesbaden im Jahr 2001, dass der nächtliche Betrieb einer 40-Watt-Lampe eine dauerhafte Beeinträchtigung des Nachbarn darstellen kann und zu unterlassen ist (Az.10 S 46/01).
Weihnachtsdekoration an der Fassade nur mit Erlaubnis des Vermieters
Mieter, die ihre Fassade mit Weihnachtsbeleuchtung dekorieren möchten, sollten unbedingt vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen. Die Fassade darf nur geschmückt werden, wenn die Weihnachtsdekoration sicher installiert ist, die Fassade nicht beschädigt und die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.
Konflikt mit dem Vermieter oder mit Nachbarn? Anwalt für Mietrecht anrufen
Sie haben weihnachtlich dekoriert und nun Ärger mit Ihrem Vermieter? Oder übertreiben es Ihre Nachbarn mit Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade und raubt Ihnen damit den Schlaf? Oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Vermieter? Rechtsanwälte für Mietrecht können Sie beraten und Ihnen Unterstützung bieten. Eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.12.2016
- Autor
- red