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Lautes neues Jahr

Ruhestörung an Silvester: Wie viel Lärm ist erlaubt?

An Silvester müssen Nachbarn mehr Lärm ertragen als an anderen Tagen - dennoch sollte Rücksicht genommen werden. © Quelle: Hero Images / getyyimages.com

Die lauteste Nacht des Jahres steht bevor: An Silvester wird gesungen, getanzt und geknallt. Mitunter verärgern Feierfreudige ihre Nachbarn. Allerdings gelten in dieser Nacht Sonder­re­ge­lungen zur Nachtruhe und zur Lärmbe­läs­tigung.

In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Theoretisch können sich Nachbarn auch in der Silves­ternacht darauf berufen – theoretisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.

„Nichts­des­totrotz gilt auch am 31. Dezember das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft. Er empfiehlt, Nachbarn im Vorfeld über eine Party zu informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel zu senken. „Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nachbarn einfach zur eigenen Party einzuladen – das stärkt die Nachbar­schaft und kann Ärger verhindern“, so Walentowski.

Feiernde sollten in ihrer Wohnung Vorkeh­rungen gegen großen Lärm treffen

Sollten diese sich aber bei der Polizei oder dem Vermieter über die Ruhestörung beschweren, stehen die Chancen nicht sonderlich gut, dass sie auch Gehör finden – zumindest, wenn die Feierei nicht bis in die Morgen­stunden geht.

Doch können die partyfreudigen Mieter Vorkeh­rungen treffen, um ihre Nachbarn nicht übermäßig durch Krach zu belästigen. So sollten sie auf geschlossene Fenster und Balkontüren achten und keinen dumpfen Bass an der Musikanlage einstellen.

„Geschlossene Fenster oder Balkontüren haben noch einen weiteren Vorteil: Feuerwerks­körper gelangen so nicht in die eigene Wohnung“, sagt Swen Walentowski. Demnach sollten auch die, die in der Silves­ternacht nicht zu Hause sind, unbedingt daran denken, die Fenster zu schließen.

In welchem Zeitraum Feuerwerks­körper an Silvester gezündet werden dürfen

Auch im Freien gilt die Nachtruhe meist ab 22 Uhr. In eigenen Satzungen schreiben Kommunen oft eigene Ruhezeiten vor. Diese gelten grundsätzlich auch in der Silves­ternacht. Geböllert und geknallt wird hier aber natürlich auch später, besonders intensiv zum Jahres­wechsel um 24 Uhr. Die Vorgaben werden hier großzügiger gehandhabt, vergleichbar mit der Lärmbe­läs­tigung in Wohnungen.

Unabhängig von möglichem Ärger mit den Nachbarn, gibt es auch Bestim­mungen zum Zünden von Feuerwerks­körpern. Und auch daran wird ablesbar, dass die übliche Nachtruhe für diese eine Nacht im Jahr nur eingeschränkt gilt. Die Spreng­stoff­ver­ordnung schreibt vor, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24. Uhr erlaubt ist. Was viele nicht wissen: Wer außerhalb dieser Zeit Feuerwerks­raketen zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wo Feuerwerk erlaubt ist – und wo nicht

Die Spreng­stoff­ver­ordnung grenzt Privat­feu­erwerk an Silvester nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ein. In unmittelbarer Nähe von Kranken­häusern, Kinder- und Senioren­heimen darf niemand Feuerwerks­körper abbrennen. Gleiches gilt für Kirchen und Gebäude, die besonders schnell Feuer fangen können wie Fachwerk­häuser.

Außerdem haben manche Städte und Kommunen Verbotszonen eingerichtet, in denen man ebenfalls keine Feuerwerks­körper zünden darf. Dazu zählen Teile der Düssel­dorfer Altstadt, der Bereich rund um den Dom in Köln und der nördliche Alexan­der­platzin Berlin.

Lesen Sie hier zudem, wer bei Schäden mit Feuerwerks­körpern haftet, welche überhaupt gezündet werden dürfen und was für böllernde Kinder gilt (hier auch als Podcast zum Anhören).

Fazit: Die toleranteste Nacht des Jahres

Menschen, die den Jahres­wechsel nicht feiern wollen und lieber frühzeitig ins Bett möchten, müssen in der Silves­ternacht mehr Lärm als üblich ertragen. Umgekehrt sollten es feiernde Mieter nicht zu bunt treiben – ein Jahresstart mit Nachbar­schafts­stress muss schließlich nicht sein.

Die Deutsche Anwalt­auskunft wünscht allen Leserinnen und Lesern einen guten, gesunden und stress­freien Rutsch ins neue Jahr!

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dpa/red
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Themen
Miete Nachbar(n) Ruhestörung Silvester

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