In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Theoretisch können sich Nachbarn auch in der Silvesternacht darauf berufen – theoretisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.
„Nichtsdestotrotz gilt auch am 31. Dezember das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Er empfiehlt, Nachbarn im Vorfeld über eine Party zu informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel zu senken. „Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nachbarn einfach zur eigenen Party einzuladen – das stärkt die Nachbarschaft und kann Ärger verhindern“, so Walentowski.
Feiernde sollten in ihrer Wohnung Vorkehrungen gegen großen Lärm treffen
Sollten diese sich aber bei der Polizei oder dem Vermieter über die Ruhestörung beschweren, stehen die Chancen nicht sonderlich gut, dass sie auch Gehör finden – zumindest, wenn die Feierei nicht bis in die Morgenstunden geht.
Doch können die partyfreudigen Mieter Vorkehrungen treffen, um ihre Nachbarn nicht übermäßig durch Krach zu belästigen. So sollten sie auf geschlossene Fenster und Balkontüren achten und keinen dumpfen Bass an der Musikanlage einstellen.
„Geschlossene Fenster oder Balkontüren haben noch einen weiteren Vorteil: Feuerwerkskörper gelangen so nicht in die eigene Wohnung“, sagt Swen Walentowski. Demnach sollten auch die, die in der Silvesternacht nicht zu Hause sind, unbedingt daran denken, die Fenster zu schließen.
In welchem Zeitraum Feuerwerkskörper an Silvester gezündet werden dürfen
Auch im Freien gilt die Nachtruhe meist ab 22 Uhr. In eigenen Satzungen schreiben Kommunen oft eigene Ruhezeiten vor. Diese gelten grundsätzlich auch in der Silvesternacht. Geböllert und geknallt wird hier aber natürlich auch später, besonders intensiv zum Jahreswechsel um 24 Uhr. Die Vorgaben werden hier großzügiger gehandhabt, vergleichbar mit der Lärmbelästigung in Wohnungen.
Unabhängig von möglichem Ärger mit den Nachbarn, gibt es auch Bestimmungen zum Zünden von Feuerwerkskörpern. Und auch daran wird ablesbar, dass die übliche Nachtruhe für diese eine Nacht im Jahr nur eingeschränkt gilt. Die Sprengstoffverordnung schreibt vor, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24. Uhr erlaubt ist. Was viele nicht wissen: Wer außerhalb dieser Zeit Feuerwerksraketen zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Wo Feuerwerk erlaubt ist – und wo nicht
Die Sprengstoffverordnung grenzt Privatfeuerwerk an Silvester nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ein. In unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen darf niemand Feuerwerkskörper abbrennen. Gleiches gilt für Kirchen und Gebäude, die besonders schnell Feuer fangen können wie Fachwerkhäuser.
Außerdem haben manche Städte und Kommunen Verbotszonen eingerichtet, in denen man ebenfalls keine Feuerwerkskörper zünden darf. Dazu zählen Teile der Düsseldorfer Altstadt, der Bereich rund um den Dom in Köln und der nördliche Alexanderplatzin Berlin.
Lesen Sie hier zudem, wer bei Schäden mit Feuerwerkskörpern haftet, welche überhaupt gezündet werden dürfen und was für böllernde Kinder gilt (hier auch als Podcast zum Anhören).
Fazit: Die toleranteste Nacht des Jahres
Menschen, die den Jahreswechsel nicht feiern wollen und lieber frühzeitig ins Bett möchten, müssen in der Silvesternacht mehr Lärm als üblich ertragen. Umgekehrt sollten es feiernde Mieter nicht zu bunt treiben – ein Jahresstart mit Nachbarschaftsstress muss schließlich nicht sein.
Die Deutsche Anwaltauskunft wünscht allen Leserinnen und Lesern einen guten, gesunden und stressfreien Rutsch ins neue Jahr!