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Hochwasser

Haus wird evakuiert: Welche Rechte haben Mieter und Eigentümer?

Sandsäcke gegen Überschwemmung vor einem Hauseingang. © Quelle: MachineHeadz/gettyimages.de

Brandgefahr, drohende Überschwemmung oder Flieger­bomben, die entschärft werden müssen – immer wieder müssen Häuser evakuiert werden. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, was das für Mieter und Wohnungs­ei­gentümer bedeutet – und wann es eine finanzielle Entschä­digung gibt.

Sie legen immer wieder ganze Städte lahm: Flieger­bomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die in der Erde überdauert haben und bei Bauarbeiten gefunden werden. Häufig werden dann ganze Stadtviertel evakuiert. Auch bei Brandgefahr oder Hochwasser müssen die betroffenen Häuser evakuiert werden. Die Deutsche Anwalt­auskunft beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann muss ich informiert werden, wenn mein Haus evakuiert wird?

Wie weit im Voraus Mieter und Eigentümer informiert werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. „Muss ein Mangel behoben werden, muss der Vermieter die Mieter rechtzeitig informieren“, sagt Rechts­anwalt Hannemann. Bei dringlichen Ereignissen wie einer drohenden Überschwemmung oder einer Bomben­ent­schärfung müsse jedoch kurzfristig evakuiert werden.

Bekomme ich meine Miete für den Zeitraum zurück, in dem ich nicht in der Wohnung sein darf?

Theoretisch ja: Wer die Wohnung nicht nutzen kann, muss auch keine Miete zahlen. „Geht es nur um ein paar Stunden, werden die Mieter kaum Geld zurück­fordern können“, sagt Rechts­anwalt Thomas Hannemann, Vorsit­zender des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Werde ein Haus aber für Tage oder gar Wochen evakuiert, müssen die Mieter für diesen Zeitraum anteilsmäßig keine Miete zahlen.

Habe ich Anspruch auf ein Hotelzimmer, wenn meine Wohnung evakuiert wird?

Leider nein. Die Ersatz­un­terkunft muss zwar zumutbar sein – die Hausbe­wohner dürfen zum Beispiel nicht in Zelten unterge­bracht oder einfach auf die Straße gesetzt werden. Eine Halle mit Aufstell­betten genügt aber den Anforde­rungen. Es geht darum, dass die Bewohner ein Dach über dem Kopf haben. Wichtig ist: „Ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft besteht nicht“, warnt der Rechts­anwalt aus Karlsruhe. Schließlich müssten sich die Hausbe­wohner zuhause auch selbst versorgen.

Habe ich Anspruch auf Schadens­ersatz, wenn ich meine Wohnung verlassen muss?

Mieter haben nur einen Anspruch auf Schadens­ersatz, wenn der Vermieter für den Grund der Evakuierung verant­wortlich ist. Ein Beispiel: Das Haus wird evakuiert, weil das Dämmma­terial leicht entflammbar ist und Lebens­gefahr für die Bewohner besteht. Hätte der Vermieter wissen müssen, dass die Dämmung gefährlich ist und hat sie trotzdem verbauen lassen, können die Mieter unter Umständen Schadens­an­sprüche geltend machen.

Wusste der Vermieter nicht um die Gefahr, die von dem Material ausgeht, muss er handeln, sobald er es erfährt. Dafür gibt es gesetzliche Fristen. Innerhalb der jeweiligen Frist muss der Vermieter zum Beispiel Handwerker beauftragen oder eben das Haus evakuieren lassen. Tut er das nicht, ist er mit der Mängel­be­sei­tigung in Verzug. Unter Umständen können sich auch daraus Schadens­er­satz­an­sprüche ergeben.

Wann haben Wohnungs­ei­gentümer einen Schadens­er­satz­an­spruch?

Eigentümer einer Wohnung können natürlich nicht ihre Miete mindern. In bestimmten Fällen haben aber auch sie Anspruch auf Schadens­ersatz. Das gilt zum Beispiel, wenn die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) gewusst hat, dass ein Mangel besteht, aber nichts getan hat, und nun einzelne Wohnungs­ei­gentümer davon betroffen sind. Ist zum Beispiel das Dach undicht und regnet es in die Dachge­schoss­wohnung, weil die WEG nicht rechtzeitig über die Reparatur entschieden hat, kann der Eigentümer der Dachge­schoss­wohnung Anspruch auf Schadens­ersatz haben. Gleiches gilt, wenn der Verwalter nicht tätig geworden ist, obwohl er von einem Schaden wusste.

Datum
Aktualisiert am
31.07.2017
Autor
vhe
Bewertungen
7179
Themen
Hausver­walter Immobilie Wohnung

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