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Verkehrs­ge­richtstag

Smart Repair: Günstig ist nicht immer gleich­wertig

Smart repair am Auto wird in einigen kfz-Betrieben angeboten.

Ausbeulen statt austauschen: Smart-Repair-Techniken sind eine beliebte Alternative zu herkömm­lichen Repara­tur­ver­fahren. Sie sind weniger aufwendig und damit billiger. Geschädigte bei einem Unfall sollten sich aber nicht mit einer Minimal-Ausbes­serung zufrieden geben – sonst drohen später böse Überra­schungen.

Kleine Schäden am Auto können hohe Kosten verursachen: Nicht selten wird wegen ein paar kleiner Kratzer eine komplette Motorhaube lackiert oder ein Kotflügel getauscht. Eine Alternative bieten Repara­tur­techniken, die als „Smart Repair“ bezeichnet werden. Smart-Repair-Techniken sind zwar oft die günstigste Alternative, können aber in der Regel eine fachge­rechte Reparatur nicht ersetzen – doch genau auf diese haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch.

Was ist Smart Repair?

Das Prinzip von Smart Repair: Statt einer (fachge­rechten) aufwändigen, großflä­chigen Reparatur wird der Schaden mit minimalem Aufwand ausgebessert – ohne dabei Teile auszutauschen oder in die Struktur des Fahrzeugs einzugreifen. Das bekannteste Verfahren dieser Art ist die Ausbes­serung von Steinschlägen in der Windschutz­scheibe mit Kunstharz. Auch viele typische Blechschäden lassen sich durch Smart Repair ausbessern, wobei eine teure großflächige Neulackierung möglichst vermieden wird.

Diese Repara­tur­me­thoden können durchaus sinnvoll sein – vor allem dann, wenn man einen Schaden an seinem Auto selbst verursacht hat und ihn möglichst günstig ausbessern möchte. Mit Smart-Repair lassen sich bei Schäden wie Dellen und Kratzern leicht mehrere Hundert Euro sparen.

Ob man sparen will, entscheidet man selbst

Dies ist aber die eigene Entscheidung des Autobe­sitzers und er weiß, dass er nur ausbessert und unter Umständen nicht fachgerecht repariert. Anders sieht es bei einem unverschuldeten Unfall aus, wenn die zur Zahlung verpflichtete Versicherung des Unfall­ver­ur­sachers zu Lasten des Geschä­digten sparen und nur die Kosten von Smart-Repair übernehmen will.

„Als Geschä­digter bei einem Unfall hat man Anspruch darauf, dass der Schaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachge­rechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es vor dem Unfall war“, sagt Rechts­anwalt Jens Dötsch von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Ob eine Smart-Repair-Methode diesen Zustand tatsächlich wieder herstellt, lasse sich für den Laien nur schwer prüfen. Bessert die Werkstatt beispielsweise einen lädierten Stoßfänger nur aus, statt das Teil komplett auszutauschen, sieht das Ergebnis für den Laien auf den ersten Blick gleich aus.

Trotzdem kann das vermeintlich reparierte Fahrzeug später Probleme bereiten. „Will man sein Auto verkaufen und es wird eine nicht fachgerecht durchge­führte Reparatur festge­stellt, wirkt sich das natürlich negativ auf den Verkaufspreis aus“, sagt Rechts­anwalt Dötsch.

Dürfen Versiche­rungen auf Smart Repair verweisen?

Wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall die fachge­rechte Reparatur ablehnt und auf eine günstigere Smart-Repair-Technik verweist, sollten Fahrzeug­be­sitzer deshalb skeptisch sein. Denn Geschädigte sind zwar verpflichtet, von mehreren gleich guten (oder geeigneten) Repara­tur­me­thoden die günstigere zu wählen – gleich­zeitig haben sie aber Anspruch auf eine sach- und fachge­rechte Reparatur. Und ob Smart-Repair-Verfahren dafür ausreichen, kann im Einzelfall durchaus strittig sein.

Geht beispielsweise ein Kratzer im Lack bis aufs Blech, kann er zum Durchrosten des Materials führen, auch wenn die Stelle nach einer Smart-Reparatur oberflächlich intakt aussieht.

In einem viel zitierten Urteil gab das Landgericht Saarbrücken (AZ: 13 S 216/09) zwar vor einigen Jahren einer Versicherung Recht, die einer Unfall­ge­schä­digten die Kosten für die konven­tionelle Reparatur einer kleinen Beule nicht erstatten wollte und sie auf ein Smart-Repair-Technik verwies.

„Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass Versiche­rungen die Geschä­digten generell auf Smart Repair verweisen können – vor allem nicht bei umfang­rei­cheren Schäden. Die Versicherung muss vielmehr auch beweisen, dass die Smart-Repair-Technik zur konven­tio­nellen Reparatur gleich­wertig ist“, sagt Rechts­anwalt Dötsch vom DAV.

„Ich rate Geschä­digten bei einem Unfall, sich von der gegnerischen Versicherung nicht zu einer ‚smarten’ Reparatur drängen zu lassen und darauf zu bestehen, dass der Schaden mit einer nachweislich fach- und sachge­rechten Methode beseitigt wird“, so der Verkehrs­rechts­experte.

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Datum
Aktualisiert am
07.02.2019
Autor
pst
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3314
Themen
Auto Autounfall Unfall Verkehrs­ge­richtstag Versicherung

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