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Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?

Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?
© Quelle: Persson/gettyimages.de

Hartz 4: Anrechnen des Einkommens aus einem Ehrenamt?

Auch die Aufwands­ent­schä­digung, die man für eine ehrenamtliche Tätigkeit bekommen kann, muss man beim Jobcenter angeben, denn auch dieser Verdienst zählt zum Einkommen.

Hartz 4: Rechnet das Jobcenter Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job an?

Der offizielle Name der „Ein Euro-Jobs“ lautet „Arbeits­ge­le­gen­heiten mit Mehrauf­wands­ent­schä­digung“. Darunter fallen Arbeiten, die Hartz-4-Empfänger meist im kommunalen Bereich oder bei Wohlfahrts­ver­bänden leisten. Für jede dieser Arbeits­stunden erhalten Bezieher ein geringes Entgelt, mindestens einen Euro. „Das Entgelt aus einem Ein-Euro-Job zählt nicht zum Einkommen, Hartz IV-Empfänger dürfen dieses Einkommen zusätzlich zu ihrer Grundsi­cherung behalten“, sagt Dr. Conradis.

Wird Betriebs­ver­pflegung immer als Einkommen angerechnet?

Wenn ein Arbeitgeber Betriebs­ver­pflegung anbietet, rechnen die Jobcenter diese in der Regel als Einkommen an. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Arbeit­nehmer sie auch verzehren. Andernfalls würde in die Entschei­dungs­freiheit des Betroffenen unzulässig eingegriffen werden, hat das Sozial­gericht Berlin entschieden (Urteil vom 23. März 2015, AZ: S 175 AS 15482/14).

In dem Fall arbeitete eine Frau als Verkäuferin bei einem Betrieb für Fleisch- und Wurstwaren. Als Aufsto­ckerin erhielt sie zusammen mit ihrem Kind Hartz 4. Auf den ALG II-Anspruch rechnete das Jobcenter allerdings nicht nur das ausgezahlte Einkommen, sondern auch eine Pauschale für die Pausen­ver­pflegung an. Diese stellte der Arbeitgeber seinen Angestellten zur Verfügung.

Dagegen klagte die Frau. Sie wies darauf hin, dass sie die zur Verfügung gestellten Speisen gar nicht gegessen habe. Aus gesund­heit­lichen Gründen habe sie viel abgenommen und sehr auf ihre Ernährung geachtet. Dass trotzdem eine Pauschale angerechnet werde, verletze sie in ihren Persön­lich­keits­rechten.

Das Gericht gab ihr Recht: Unter Beachtung des Selbst­be­stim­mungs­rechts und der allgemeinen Handlungs­freiheit der Leistungs­be­zieher könne eine Anrechnung von Verpflegung nur erfolgen, wenn sie auch tatsächlich verzehrt werde. Rechne das Jobcenter einfach grundsätzlich an, sei die grundrechtlich geschützte Entschei­dungs­freiheit betroffen.

Geldge­schenke für Kinder und Jugendliche: Werden sie auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet?

Jobcenter rechnen Geldge­schenke an Kinder und Jugend­lichen nicht auf das Arbeits­lo­sengeld II an. Das Geld, das Kinder und Jugendliche zum Beispiel aus Anlass ihrer Kommunion, ihrer Kommunion oder ihrer Jugendweihe von ihrer Verwandt­schaft bekommen, dürfen sie behalten. Allerdings liegt die Grenze für solche Geldge­schenke bei 3.100 Euro. Außerdem ist wichtig, dass die Schenkung zweckge­bunden ist. Das heißt: Wenn Verwandte und Bekannte Geld überweisen, sollten sie deutlich machen, dass es sich um ein Geschenk zu einem der genannten Anlässe handelt.

Hartz IV: Rechnet das Jobcenter Trinkgeld auf die Grundsi­cherung an?

Im März 2016 hat das Sozial­gericht Karlsruhe entschieden, dass Jobcenter Trinkgelder nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechnen dürfen - wenn das Trinkgeld etwa zehn Prozent der Hartz-IV-Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60,00 Euro nicht übersteige (AZ: S 4 AS 2297/15).

Hartz IV: Welches Einkommen berück­sichtigen die Jobcenter nicht?

Es gibt bestimmte Einkom­mensarten, die die Jobcenter nicht auf die Grundsi­cherung für Arbeit­su­chende anrechnen. Einige Beispiele: Wer monatlich Einnahmen von maximal 10,00 Euro erzielt, darf das Geld behalten, die Jobcenter rechnen es nicht auf die Hartz-IV-Leistung an. Auch bestimmte Arten von Renten zählen die Jobcenter nicht zum Einkommen, darunter Renten nach dem Bundes­ver­sor­gungs­gesetz.

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Datum
Aktualisiert am
16.08.2018
Autor
ime/dpa/red
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Geld Hartz IV

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