Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrsschildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missverständnisse – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte. Dass die Wochentage von Montag bis Freitag Werktage sind, ist klar. Aber was gilt eigentlich am Samstag?
Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag
Der „Werktag“ wird häufig fälschlicherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. Dass der Samstag sehr wohl zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt.
So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm, der Samstag sei im „allgemeinen Sprachgebrauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Genau diese Definition sorgt häufig für Verwirrung bei der Frage, wie hoch der gesetzlich definierte Mindestanspruch auf Urlaub ist. Das Bundesurlaubsgesetz legt hier 24 „Werktage“ fest – der Samstag wird beim Urlaub also mitgezählt. Arbeitnehmer, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeiten, haben deshalb – ohne die Samstag – nur 20 „echte“ Urlaubstage.
Bleiben wir beim Arbeitsrecht: In manchen Tarifverträgen gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20. September 2017 entschieden (AZ: 6 AZR 143/16). Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Schichtdienst geht. Fällt ein Feiertag auf Samstag, reduziert sich die Arbeitszeit in diesem Monat entsprechend.