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Wochentage

Ist Samstag ein Werktag?

Ist Samstag ein Werktag? Die Antwort ist weniger einfach, als Sie vielleicht denken - anwaltauskunft.de klärt auf.
© Quelle: Fixativ/fotolia.com

In Deutschland arbeiten die meisten Menschen von Montag bis Freitag. Aber ist der Samstag deswegen kein Werktag? Anwalt­auskunft.de liefert eine Definition.

Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegen­wärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushal­te­stelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrs­schildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missver­ständnisse – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte. Dass die Wochentage von Montag bis Freitag Werktage sind, ist klar. Aber was gilt eigentlich am Samstag?

Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag

Der „Werktag“ wird häufig fälsch­li­cherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. Dass der Samstag sehr wohl zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt.

So entschied beispielsweise das Oberlan­des­gericht Hamm, der Samstag sei im „allgemeinen Sprach­ge­brauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleich­zu­setzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung gilt.

Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundes­ur­laubs­gesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Genau diese Definition sorgt häufig für Verwirrung bei der Frage, wie hoch der gesetzlich definierte Mindest­an­spruch auf Urlaub ist. Das Bundes­ur­laubs­gesetz legt hier 24 „Werktage“ fest – der Samstag wird beim Urlaub also mitgezählt. Arbeit­nehmer, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeiten, haben deshalb – ohne die Samstag – nur 20 „echte“ Urlaubstage.

Bleiben wir beim Arbeitsrecht: In manchen Tarifver­trägen gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Das hat das Bundes­ar­beits­gericht (BAG) am 20. September 2017 entschieden (AZ: 6 AZR 143/16). Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Schicht­dienst geht. Fällt ein Feiertag auf Samstag, reduziert sich die Arbeitszeit in diesem Monat entsprechend.

Ausnahme im Mietrecht

Der Samstag zählt jedoch nicht bei allen gesetz­lichen Regelungen als Werktag – zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietver­trägen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürger­lichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Samstage werden dabei nicht mitgezählt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor (AZ: VIII ZR 291/09).

Die Begründung des BGH: Mieten werden in der Regel per Banküber­weisung bezahlt – und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor den Folgen einer unverschuldet zu spät gezahlten Miete geschützt werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter gilt aber wiederum die normale Definition des Werktages: Der Samstag zählt nach einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs als Werktag, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt (AZ: VIII ZR 206/04).

Fazit

Bis auf wenige Ausnahmen zählt der Samstag immer als Werktag. Wer beispielsweise bei einem Verkehrs­schild mit der Einschränkung „werktags“ unsicher ist, sollte davon ausgehen, dass es auch am Samstag gültig ist.

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Datum
Aktualisiert am
04.06.2018
Autor
pst/red
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Themen
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