
Tierabwehrspray fällt nicht unter das Waffengesetz
Pfeffersprays können Sie in Deutschland legal kaufen: in Waffengeschäften, Online-Shops oder auch in einigen Drogeriemärkten. Handelt sich um ein sogenanntes Tierabwehrspray, gibt es für den Erwerb nicht einmal eine Altersbeschränkung. Das Führen laut Waffengesetz ist für jeden und jede legal.
„Es mag paradox klingen, aber mit der Aufschrift des Tierabwehrsprays fallen Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Patrick Riebe. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Anders verhalte es sich bei Sprays, die zur Abwehr von Menschen dienen. Hier gebe es Altersbeschränkungen für Kauf und Besitz. Nach §3 Abs. 2 Waffengesetz dürfen Jugendliche solche Sprays ab 14 Jahren kaufen und besitzen.
Wann ist Pfefferspray eine Waffe?
Auch wenn das Waffengesetz das Wort Pfefferspray nicht kennt: Bei jedem Pfefferspray gilt es zu prüfen, ob dieses im Sinne des Waffengesetzes ein Reizstoffsprühgerät ist und somit als Waffe gilt. Alle tragbaren Gegenstände, die Reizstoffe mit einer Reichweite von bis zu zwei Metern versprühen oder ausstoßen, gelten als Reizstoffsprühgerät.
Einsatz von Tierabwehrspray bei Notwehr legal
Auch ein Tierabwehrspray ist allein für die Notwehr oder die Nothilfe: „Das gilt für Pfefferspray genauso wie für alle anderen Dinge, die man zur Selbstverteidigung einsetzen kann“, bemerkt Rechtsanwalt Riebe. Da sei ein Schlüsselband genannt, Holzstücke oder was in der jeweiligen Situation gerade zu finden sei.
Keine Notwehr: Einsatz von Pfefferspray ist gefährliche Körperverletzung
Wer ein Abwehrspray nicht zu Selbstverteidigung einsetzt, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Er handelt gegen das Gesetz und macht sich strafbar. Das einzige Problem: Im Nachhinein ist oft nicht zweifelsfrei zu klären, ob man aus Notwehr handelte.
Zum Problem kann auch die Art und Weise des Einsatzes werden: Wendet eine angegriffene Person das Pfefferspray zu lange oder zu stark an, kann es sich laut Gesetz um einen Notwehrexzess nach § 33 Strafgesetzbuch handeln. Das ist der Fall, wenn ein Opfer aus Angst und Panik weiter sprüht, obwohl der Angreifer bereits außer Gefecht ist.
Das Opfer eines Angriffs kann in dem Moment natürlich nur schwer feststellen, ob ein Sprühstoß des Abwehrprays ausreichend und ein zweiter schon zu viel ist. Auch hier steht im Nachhinein häufig Aussage gegen Aussage. Wenn es wirklich in einem solchen Fall zu einem Strafverfahren käme, würden Personen, die sich eines Notwehrexzesses schuldig gemacht haben sollen, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verurteilt.
Tierabwehr: Spray im Notfall erlaubt?
Darf man ein Pfefferspray einsetzen, um sich gegen Tiere zu wehren? Beispielsweise gegen einen Hund? „Genau wie gegen einen Menschen darf man Pfefferspray nur gegen einen Hund einsetzen, um einen Angriff abzuwehren“, sagt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Besteht keine Gefahr, sei es nicht erlaubt.
Ob man das Spray zur Tierabwehr bereits benutzen dürfe, wenn man sich nur bedroht fühlt, zum Beispiel weil ein Hund auf einen zuläuft, komme auf den Einzelfall an. Das Problem: Die Bedrohung sei ein subjektiver Eindruck. Zudem kann es passieren, dass das Spray nicht nur den Hund, sondern auch das Herrchen oder andere Menschen trifft.
Einsatz gegen Tiere nicht zu empfehlen
Rechtsanwalt Ackenheil rät generell davon ab, Pfefferspray gegen Hunde zu sprühen. Selbst bei Gefahr: „Wenn ein Hund einen Menschen angreift, bedeutet das, dass er ihn als Bedrohung sieht“, erklärt der Rechtanwalt. Pfefferspray kann den Hund zusätzlich reizen. Er sei dann unberechenbar. Besser ist es da, sich bei Gefahr zum Beispiel groß zu machen, um den Hund abzuschrecken, oder ihn zu treten.
Ähnlich ist es bei Wölfen. Diese sind in der Regel menschenscheu. Trifft man im Wald aber einen Wolf und flüchtet dieser nicht, sondern rennt auf den Menschen zu, darf man sich verteidigen. Bei Lebensgefahr ist es auch erlaubt, Pfefferspray zu nutzen. Rechtsanwalt Ackenheil warnt allerdings auch hier zur Vorsicht. Es sei nicht bekannt, wie ein Wolf reagiere, wenn er durch das Spray gereizt wird.
Wie funktioniert ein Pfefferspray?
Das Abwehrspray kommt in der Regel in einer Sprühdose. Der Umgang damit ist einfach: Wer auf die Dose drückt, versprüht in einem sogenannten ballistischen Strahl den Reizstoff Capsaicin. Dieser wird aus Chilis beziehungsweise Paprika gewonnen – und nicht aus Pfeffer. Er wirkt auf dreierlei Weise:
- Augen: Der Wirkstoff, auch als Oleoresin Capsicum bekannt, führt zu einem starken Schmerz und einer Schwellung der Schleimhäute: Die Konsequenz: Die Augenlider schließen sich sofort. Dem Angreifer sieht für fünf bis zehn Minuten nichts.
- Atmung: Zudem führt das Abwehrspray zu Husten und Atemnot, die den Angreifer ebenfalls stark ausbremsen.
- Haut: Der Wirkstoff Capsaicin brennt auch auf der Haut. Ein starker Juckreiz ist ebenfalls die Folge, der bis zu 45 Minuten andauern kann. Bei sehr starker Dosierung sogar mehrere Tage.
Fazit: Nur in Notsituationen anwenden
Eine Frage bleibt: Ist es überhaupt sinnvoll, Pfefferspray zu führen? Nicht nur in Zusammenhang mit Hunden wird oft davor gewarnt, dass eine solche Waffe zur Eskalation der Situation beitragen oder dass der Täter der angegriffenen Person das Spray entreißen kann.
Mit einem Abwehrspray, das man legal mit sich führen darf, ist man insgesamt aber vermutlich sicherer unterwegs als ohne. Und wer sich sicherer fühlt, tritt selbstbewusster auf – sowohl Menschen als auch Hunden gegenüber. Das kann potenzielle Angreifer ebenfalls abschrecken. Wichtig ist in jedem Fall, das Spray maßvoll und nur in Notsituationen anzuwenden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 08.08.2023
- Autor
- vhe