Der Startschuss für die Weihnachtssaison fällt in der Regel im September. Zumindest in den Supermärkten, wo Lebkuchen, Spekulatius und Weihnachtsschmuck angeboten werden. Um eine Firmenweihnachtsfeier vorzubereiten, ist es dann meisten schon zu spät. Wer Urlaub „zwischen den Jahren“ nehmen will, muss meist ebenfalls deutlich früher tätig werden. Neben einer guten Vorbereitung sind auch rechtliche Aspekte für Arbeitnehmer wichtig, wenn es um Weihnachten und den Jahreswechsel geht.
Darf ich meinen Arbeitsplatz weihnachtlich dekorieren?
Tannenzweige, Kerze und anderer Weihnachtsschmuck können auch am Arbeitsplatz für weihnachtliche Stimmung sorgen. Wer seinen Schreibtisch dekorieren möchte, sollte sicherheitshalber aber vorher seinen Chef um Erlaubnis fragen. Unabhängig davon sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall auf Sicherheit achten und Brandschutzbestimmungen einhalten. Wie zuhause gilt auch im Büro: Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
Heiligabend und Feiertage: Wer muss an Weihnachten arbeiten?
Auch die weihnachtlichste Stimmung im Büro reicht irgendwann nicht mehr aus: Die Weihnachtstage und den Jahreswechsel möchte jeder am liebsten mit Familie oder Freunden verbringen. Heiligabend und Silvester sind allerdings, rechtlich gesehen, normale Arbeitstage. Arbeitnehmer, die dann frei haben wollen, müssen also Urlaub nehmen – es sei denn, es liegt eine „betriebliche Übung“ vor.
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Wiederholung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber Rechtsansprüche auf diese Leistungen begründen kann. Haben die Mitarbeiter in einem Unternehmen zum Beispiel mehrere Jahre in Folge an Heiligabend frei bekommen, stehen die Chancen gut, auch in diesem Jahr freizubekommen.
Urlaub an Weihnachten und „zwischen den Jahren“: Wer hat Vorrang?
Wer als nicht automatisch frei bekommt und Urlaub nehmen will, muss ihn beim Arbeitgeber beantragen. Dieser kann die Urlaubswünsche ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dagegen sprechen. Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidieren, muss der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen. Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen dabei vorrangig erfüllt werden.
Müssen Arbeitnehmer an Weihnachten und Silvester für ihren Chef erreichbar sein?
Wer frei hat, muss für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein – weder per E-Mail noch per Telefon. Ausnahmen gelten bei Berufen, in denen eine Rufbereitschaft vorgesehen ist – zum Beispiel bei Ärzten. Bei ihnen kann es zu den beruflichen Pflichten gehören, teilweise auch in der Freizeit erreichbar zu sein.
Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr sind Feiertage. In manchen Branchen müssen Arbeitnehmer dann aber trotzdem arbeiten, zum Beispiel in der Gastronomie oder in der Pflege. Einen Anspruch auf Feiertagszuschläge haben Arbeitnehmer dann nicht.
Wenn es um den Dienstplan geht, muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter grundsätzlich gleich einteilen. Hat jemand aber etwa Familie oder pflegt einen Angehörigen, darf der Chef ihn bei den Sonn- und Feiertagsdiensten entlasten. Die Kollegen müssen dann unter Umständen feiertags öfter arbeiten.
Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?
Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage gut geschrieben. Denn im Urlaub sollen Arbeitnehmer sich erholen – und nicht krank im Bett liegen. Trotzdem ist es aber wichtig, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, auch im Urlaub und gegebenenfalls auch aus dem Ausland. Je nachdem, wie lange die Krankheit dauert, ist auch eine Krankschreibung notwendig. Ob Arbeitnehmer sie gleich am ersten oder erst am dritten Tag der Krankheit vorlegen müssen, kommt auf die betriebliche Regelung an.
Weihnachtsgeschenke vom Chef: Muss er alle Mitarbeiter bedenken?
In manchen Firmen bekommen die Mitarbeiter zu Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit vom Chef. Nicht alle Geschenke darf man als Arbeitnehmer auch annehmen. Bei teuren Geschenken läuft man Gefahr, sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen. Eine gesetzlich Grenze, ab wann man von Bestechung sprechen kann, gibt es allerdings nicht. Als Höchstgrenze gilt meist eine Preisspanne zwischen 20 und 40 Euro. Viele Betriebe haben Compliance-Richtlinien aufgestellt und darin festgelegt, welche Geschenke erlaubt sind. Wer in einem Unternehmen arbeitet, in dem keine solchen Regelungen existieren oder unsicher ist, was er annehmen darf, sollte sicherheitshalber beim Chef nachfragen.
Darf mein Chef das Weihnachtsgeld streichen?
Weihnachtsgeschenke können ganz schön teuer werden, daher ist das Weihnachtsgeld bei Arbeitnehmern gern gesehen. Doch längst nicht jeder bekommt zu den Festtagen Extra-Geld vom Arbeitgeber. Einen Anspruch haben Arbeitnehmer nur, wenn sich das aus dem Arbeitsvertrag ergibt, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Enthält der Vertrag keine Regelungen, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarungen. Auch dort können Ansprüche auf Weihnachtsgeld festgehalten sein.
Findet sich dort nichts, können Arbeitnehmer noch prüfen, ob sie einen Anspruch aus „ betrieblicher Übung" haben. Diesen Anspruch gibt es immer dann, wenn ein Arbeitgeber den Angestellten mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann durften Arbeitnehmer auf die Zahlung vertrauen - und sie steht ihnen erneut zu.
Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, bleibt letztlich nur der Gang vor Gericht. Wer das Weihnachtsgeld einklagen will, sollte aber rasch aktiv werden. „ Viele Arbeitsverträge enthalten Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen" , so Oberthür.
Wird das Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet?
Gilt das Weihnachtsgeld als Bestandteil des Gehalts, muss es bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden. Das hat das Amtsgericht Stuttgart im Frühjahr 2016 entschieden. Das gilt meist auch, wenn der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld zahlt.
Wie kann ich Steuern und Abzüge beim Weihnachtsgeld vermeiden?
Weihnachtsgeld ist eine gute Sache – netto bleibt davon aber meist nicht viel übrig. Um hohe Abzüge beim 13. Monatsgehalt zu vermeiden, haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. So können sie profitieren, wenn sie das Weihnachtsgeld für die Altersvorsorge einsetzen, mit der Steuererklärung einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen oder mit dem Chef statt eines Weihnachtsgeldes steuerfreie Zuwendungen vereinbaren.
Darf mein Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Weihnachtsgeld bis 705€ sind pfändungsfrei. Alles, was über 705 Euro brutto hinausgeht, darf gepfändet werden. Betroffene müssen dies im Vorfeld allerdings schriftlich beantragen.
Arbeitsrechtliche Fragen oder Probleme: Anwalt hilft
Ob zur Weihnachtszeit oder während des restlichen Jahres - bei rechtlichen Fragen oder Konflikten, die den Arbeitsplatz betreffen, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Eine Rechtsanwältin kann Sie dabei unterstützen, richtig vorzugehen und einschätzen, ob ein Gerichtsverfahren sich lohnt. Wenn Sie einen Arbeitsrechtsexperten in der Nähe Ihres Wohnortes suchen, werden Sie in unserer Anwaltssuche sicherlich fündig.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.11.2023
- Autor
- vhe/dpa