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Rechts­fragen zu Weihnachten

Urlaub, Weihnachtsgeld, Geschenke: Arbeit­neh­mer­rechte zu Weihnachten

Die Weihnachtszeit ist für manche die schönste, für manche die stressigste Zeit des Jahres. Für Arbeit­nehmer sind mit der Weihnachtszeit vielfach auch Rechts­fragen verbunden. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, was mit Blick auf Arbeits­zeiten, Urlaub, Weihnachtsgeld und Krankheit an Weihnachten und zum Jahres­wechsel wichtig ist.

Der Startschuss für die Weihnachts­saison fällt in der Regel im September. Zumindest in den Supermärkten, wo Lebkuchen, Spekulatius und Weihnachts­schmuck angeboten werden. Um eine Firmen­weih­nachtsfeier vorzube­reiten, ist es dann meisten schon zu spät. Wer Urlaub „zwischen den Jahren“ nehmen will, muss meist ebenfalls deutlich früher tätig werden. Neben einer guten Vorbereitung sind auch rechtliche Aspekte für Arbeit­nehmer wichtig, wenn es um Weihnachten und den Jahres­wechsel geht.

Darf ich meinen Arbeitsplatz weihnachtlich dekorieren?

Tannen­zweige, Kerze und anderer Weihnachts­schmuck können auch am Arbeitsplatz für weihnachtliche Stimmung sorgen. Wer seinen Schreibtisch dekorieren möchte, sollte sicher­heits­halber aber vorher seinen Chef um Erlaubnis fragen. Unabhängig davon sollten Arbeit­nehmer auf jeden Fall auf Sicherheit achten und Brandschutz­be­stim­mungen einhalten. Wie zuhause gilt auch im Büro: Brennende Kerzen nie unbeauf­sichtigt lassen.

Heiligabend und Feiertage: Wer muss an Weihnachten arbeiten?

Auch die weihnacht­lichste Stimmung im Büro reicht irgendwann nicht mehr aus: Die Weihnachtstage und den Jahres­wechsel möchte jeder am liebsten mit Familie oder Freunden verbringen. Heiligabend und Silvester sind allerdings, rechtlich gesehen, normale Arbeitstage. Arbeit­nehmer, die dann frei haben wollen, müssen also Urlaub nehmen – es sei denn, es liegt eine „betriebliche Übung“ vor.

Das bedeutet, dass der Arbeit­nehmer durch die Wieder­holung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber Rechts­an­sprüche auf diese Leistungen begründen kann. Haben die Mitarbeiter in einem Unternehmen zum Beispiel mehrere Jahre in Folge an Heiligabend frei bekommen, stehen die Chancen gut, auch in diesem Jahr freizu­be­kommen.

Urlaub an Weihnachten und „zwischen den Jahren“: Wer hat Vorrang?

Wer als nicht automatisch frei bekommt und Urlaub nehmen will, muss ihn beim Arbeitgeber beantragen. Dieser kann die Urlaubs­wünsche ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubs­wünsche anderer Mitarbeiter dagegen sprechen. Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidieren, muss der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen. Urlaubs­wünsche von Arbeit­nehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen dabei vorrangig erfüllt werden.

Müssen Arbeit­nehmer an Weihnachten und Silvester für ihren Chef erreichbar sein?

Wer frei hat, muss für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein – weder per E-Mail noch per Telefon. Ausnahmen gelten bei Berufen, in denen eine Rufbereit­schaft vorgesehen ist – zum Beispiel bei Ärzten. Bei ihnen kann es zu den beruflichen Pflichten gehören, teilweise auch in der Freizeit erreichbar zu sein.

Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr sind Feiertage. In manchen Branchen müssen Arbeit­nehmer dann aber trotzdem arbeiten, zum Beispiel in der Gastronomie oder in der Pflege. Einen Anspruch auf Feiertags­zu­schläge haben Arbeit­nehmer dann nicht.

Wenn es um den Dienstplan geht, muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter grundsätzlich gleich einteilen. Hat jemand aber etwa Familie oder pflegt einen Angehörigen, darf der Chef ihn bei den Sonn- und Feiertags­diensten entlasten. Die Kollegen müssen dann unter Umständen feiertags öfter arbeiten.

Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage gut geschrieben. Denn im Urlaub sollen Arbeit­nehmer sich erholen – und nicht krank im Bett liegen. Trotzdem ist es aber wichtig, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, auch im Urlaub und gegebe­nenfalls auch aus dem Ausland. Je nachdem, wie lange die Krankheit dauert, ist auch eine Krankschreibung notwendig. Ob Arbeit­nehmer sie gleich am ersten oder erst am dritten Tag der Krankheit vorlegen müssen, kommt auf die betriebliche Regelung an.

Weihnachts­ge­schenke vom Chef: Muss er alle Mitarbeiter bedenken?

In manchen Firmen bekommen die Mitarbeiter zu Weihnachten eine kleine Aufmerk­samkeit vom Chef. Nicht alle Geschenke darf man als Arbeit­nehmer auch annehmen. Bei teuren Geschenken läuft man Gefahr, sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen. Eine gesetzlich Grenze, ab wann man von Bestechung sprechen kann, gibt es allerdings nicht. Als Höchst­grenze gilt meist eine Preisspanne zwischen 20 und 40 Euro. Viele Betriebe haben Compliance-Richtlinien aufgestellt und darin festgelegt, welche Geschenke erlaubt sind. Wer in einem Unternehmen arbeitet, in dem keine solchen Regelungen existieren oder unsicher ist, was er annehmen darf, sollte sicher­heits­halber beim Chef nachfragen.

Darf mein Chef das Weihnachtsgeld streichen?

Weihnachts­ge­schenke können ganz schön teuer werden, daher ist das Weihnachtsgeld bei Arbeit­nehmern gern gesehen. Doch längst nicht jeder bekommt zu den Festtagen Extra-Geld vom Arbeitgeber. Einen Anspruch haben Arbeit­nehmer nur, wenn sich das aus dem Arbeits­vertrag ergibt, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Enthält der Vertrag keine Regelungen, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder in die Betriebs­ver­ein­ba­rungen. Auch dort können Ansprüche auf Weihnachtsgeld festge­halten sein.

Findet sich dort nichts, können Arbeit­nehmer noch prüfen, ob sie einen Anspruch aus „ betrieb­licher Übung" haben. Diesen Anspruch gibt es immer dann, wenn ein Arbeitgeber den Angestellten mindestens drei Jahre hinter­einander Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann durften Arbeit­nehmer auf die Zahlung vertrauen - und sie steht ihnen erneut zu.

Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, bleibt letztlich nur der Gang vor Gericht. Wer das Weihnachtsgeld einklagen will, sollte aber rasch aktiv werden. „ Viele Arbeits­verträge enthalten Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeits­ver­hältnis geltend gemacht werden müssen" , so Oberthür.

Wird das Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet?

Gilt das Weihnachtsgeld als Bestandteil des Gehalts, muss es bei der Berechnung des Mindestlohns berück­sichtigt werden. Das hat das Amtsgericht Stuttgart im Frühjahr 2016 entschieden. Das gilt meist auch, wenn der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld zahlt.

Wie kann ich Steuern und Abzüge beim Weihnachtsgeld vermeiden?

Weihnachtsgeld ist eine gute Sache – netto bleibt davon aber meist nicht viel übrig. Um hohe Abzüge beim 13. Monats­gehalt zu vermeiden, haben Arbeit­nehmer mehrere Möglich­keiten. So können sie profitieren, wenn sie das Weihnachtsgeld für die Alters­vorsorge einsetzen, mit der Steuer­erklärung einen Lohnsteu­er­jah­res­aus­gleich vornehmen oder mit dem Chef statt eines Weihnachts­geldes steuerfreie Zuwendungen vereinbaren.

Darf mein Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Weihnachtsgeld bis 705€ sind pfändungsfrei. Alles, was über 705 Euro brutto hinausgeht, darf gepfändet werden. Betroffene müssen dies im Vorfeld allerdings schriftlich beantragen.

Arbeits­rechtliche Fragen oder Probleme: Anwalt hilft

Ob zur Weihnachtszeit oder während des restlichen Jahres - bei rechtlichen Fragen oder Konflikten, die den Arbeitsplatz betreffen, kann es sich lohnen, einen Rechts­anwalt für Arbeitsrecht zu kontak­tieren. Eine Rechts­an­wältin kann Sie dabei unterstützen, richtig vorzugehen und einschätzen, ob ein Gerichts­ver­fahren sich lohnt. Wenn Sie einen Arbeits­rechts­experten in der Nähe Ihres Wohnortes suchen, werden Sie in unserer Anwaltssuche sicherlich fündig.

Datum
Aktualisiert am
27.11.2023
Autor
vhe/dpa
Bewertungen
5700
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Geld Weihnachten

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