
Arbeitsunfähig: Wann muss man sich krankmelden?
Beschäftigte müssen sich gleich am ersten Tag ihrer Erkrankung vor Arbeitsbeginn bei ihrem Chef melden und ihm mitteilen, dass sie erkrankt sind und nicht zur Arbeit kommen können. Dabei müssen sie auch mitteilen, wie lange sie der Arbeit voraussichtlich fern bleiben werden.
Krankmeldung: Wann müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber die Krankschreibung schicken?
Mitarbeiter brauchen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Arzt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes spätestens am vierten Tag vorliegen, wenn die Erkrankung mehr als drei Tage umfasst. Manche Chefs verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon vorher, was üblich und rechtlich erlaubt ist.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Mitarbeiter schon ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Dann muss der Arbeitnehmer auch seinen Arzt aufsuchen, wenn er davon ausgehen kann, am nächsten Tag wieder gesund zu sein.
Erkrankter Mitarbeiter: Muss man sich „gesundschreiben“ lassen?
Wer sich trotz Krankschreibung wieder fit fühlt, darf ohne weiteren Arztbesuch an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.
Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung: Wer zahlt das Gehalt oder den Lohn?
Krankgeschriebene Mitarbeiter bekommen vom ersten Tag ihrer Erkrankung an eine Entgeltfortzahlung. Diese beträgt 100 Prozent des Lohns, geleistet wird sie vom Arbeitgeber. Nach sechs Wochen endet diese Zahlung und die Krankenkasse leistet Krankengeld.
Erkrankt während der Arbeit: Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollen Lohn
Arbeitnehmer, die während eines Arbeitstags erkranken, werden grundsätzlich für den gesamten Arbeitstag bezahlt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG am 26. Februar 2003, AZ: 5 AZR 112/02). Für die Zeit danach erhalten sie vom Arbeitgeber dann eine Entgeltfortzahlung.
Arbeitnehmer wirkt trotz Krankschreibung gesund: Krankschreibung gilt
Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, gilt die Krankschreibung – der Arbeitgeber kann nicht einfach behaupten, der Arbeitnehmer habe gesund gewirkt. Verlässt also ein Arbeitnehmer nach Beginn der Arbeit den Betrieb mit Hinweis auf eine Arbeitsunfähigkeit, hat er für diesen Tag Anspruch auf seinen Lohn, nicht auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV informiert über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Januar 2018 (AZ: 4 Sa 290/17).
Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung: Darf man während einer Krankheit Sport treiben?
Auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort, denn es kommt auf die Erkrankung an. „Zunächst einmal gilt: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Es könne aber Krankheiten geben, bei denen Sport zur Genesung beitrage. „In einem solchen Fall dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer sich sportlich betätigen“, sagt Schipp.
Darf man trotz Krankschreibung verreisen, einkaufen gehen oder sein Kind in die Kita bringen?
Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht zwangsläufig zu Hause bleiben und das Bett hüten, zumindest dann nicht, wenn ihre Krankheit das nicht verlangt. Alle Handlungen, die ihre Genesung nicht behindern oder sogar befördern, sind erlaubt. Daher dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter etwa verreisen, wie ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichtes zeigt. Die Richter hoben 2012 die Kündigung eines Beschäftigten auf, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich bei ihnen auszukurieren (AZ: 18 Sa 695/12).
Auch eine Aktivität wie Einkaufen gehen ist erlaubt, solange der krankgeschriebene Mitarbeiter seine Genesung damit nicht verhindert. „Wer aber etwa hohes Fieber hat und dann sein Kind in die Kita bringt, könnte Ärger bekommen“, so Schipp. „Denn das kann dazu führen, dass die Krankheit sich verschlimmert.“ In solchen Fällen könnte der Arbeitgeber, wenn er vom Verhalten des Mitarbeiters erfährt, diesen abmahnen oder sogar kündigen.
Darf man während der Krankschreibung ein Abendstudium besuchen?
Ist Mitarbeitern ein Abendstudium bewilligt worden, können sie dieses auch besuchen, wenn sie krankgeschrieben sind. Voraussetzung ist auch hier, dass dadurch der Genesungsverlauf nicht beeinträchtigt wird. Eine mit dem Besuch der Vorlesungen begründete Kündigung ist dann unwirksam, so das Arbeitsgericht Berlin am 15. April 2016 (AZ: 28 Ca 1714/16).
Krankgeschriebene Mitarbeiter: Muss man erreichbar sein?
Prinzipiell nicht. Er muss auch nicht ohne weiteres zu sogenannten Krankengesprächen in den Betrieb kommen, solange er noch arbeitsunfähig ist. Aber man sollte vorsichtig sein: Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber sogenannte Treuepflichten. Sollten während ihrer Erkrankung Fragen aufkommen, die nur dieser Mitarbeiter beantworten kann, sollte dieser dies auch tun und kooperieren.
Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung: Darf der Chef kontrollieren?
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber Krankschreibungen infrage stellen. So meldete sich 2016 in Niedersachsen eine Lehrerin krank – und begleitete anschließend ihre Tochter zu den Dreharbeiten der RTL-Sendung „Dschungelcamp“ nach Australien. Zuvor hatte die Pädagogin einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt – erfolglos. Das Landgericht Lüneburg sah es als erwiesen an, dass die 48jährige ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht habe. Nun droht ihr dafür die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Auch in der Privatwirtschaft dürfen Arbeitgeber die Erkrankung ihrer Angestellten in Zweifel ziehen. Die übliche Vorgehensweise ist es, in Verdachtsfällen den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten. Der Medizinische Dienst bestellt krankgeschriebene Mitarbeiter ein und erstellt ein eigenes ärztliches Gutachten.
Manche Arbeitgeber setzen aber auch auf weniger offizielle Wege und kontrollieren ihre krankgeschriebenen Mitarbeiter selbst oder lassen dies durch andere Beschäftigte erledigen.
Wenn durch diese Form der Kontrolle herauskommt, dass der Beschäftigte nicht krank ist, könnte dies als Betrugsversuch zu einer Verdachtskündigung führen. Von Kündigungen gefährdete Mitarbeiter sollten eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und sich von dieser oder von diesem eingehend darüber beraten lassen, wie man vorgehen sollte und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine Verdachtskündigung zu wehren.
- Datum
- Aktualisiert am
- 06.03.2019
- Autor
- ime/red,DAV