Falschparken
Parkendes Auto wird schnell Unfallursache
Ein Parkplatz ohne Linien und Markierungen wirkt für viele Autofahrer wie eine Einladung, das Fahrzeug nach eigenem Belieben abzustellen. Doch wer sein Auto so parkt, dass es den natürlichen Verkehrsfluss behindert, riskiert bei einem Unfall eine finanzielle Mitschuld.
Nicht jedes Abstellen eines Autos ist zulässig. Ein Urteil des Amtsgerichts München vom 12. Februar 2026 zeigt, dass verkehrsbehinderndes Parken bei einem späteren Unfall zu einer Mitschuld führen kann (AZ: 344 C 8946/25), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Schwimmbadparkplatz: Auto in Durchfahrt geparkt
Im entschiedenen Fall hatte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Schwimmbads abgestellt. Markierte Stellplätze gab es dort nicht. Beim Rangieren beschädigte eine andere Autofahrerin das Auto. Der Schaden betrug mehr als 6.000 Euro. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzte einen Teil des Schadens, lehnte aber eine vollständige Regulierung ab. Sie ging davon aus, dass das Fahrzeug der Klägerin in einer Durchfahrt zwischen zwei Parkreihen gestanden habe.
Blockierte Fahrgassen führen zur Mithaftung
Das Amtsgericht München stellte fest, dass die Klägerin tatsächlich verkehrsbehindernd geparkt hatte. Die Gestaltung des Parkplatzes mit einem Grünstreifen zwischen zwei Parkreihen habe erkennen lassen, dass am Ende der Fahrgassen eine Durchfahrt freibleiben sollte. Werde diese Durchfahrt blockiert, müssten andere Verkehrsteilnehmer teilweise längere Strecken rückwärts fahren, um das Gelände wieder verlassen zu können. Dadurch entstehe eine Gefahrenlage.
20 Prozent Haftungsanteil für falsch parkendes Fahrzeug
Nach Auffassung des Gerichts lag die Hauptverantwortung zwar bei der Fahrerin, die das stehende Fahrzeug beim Rangieren beschädigt hatte. Sie habe sich verschätzt und dadurch den Unfall verursacht.
Gleichzeitig habe das verkehrsbehindernde Parken der Klägerin jedoch zur Entstehung der Situation beigetragen. Deshalb setzte das Gericht eine Haftungsquote von 20 Prozent zulasten der Klägerin fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Checkliste: Parken auf Parkplätzen ohne Markierungen

- Auch ohne markierte Stellplätze gelten die allgemeinen Rücksichtspflichten im Verkehr.
- Durchfahrten oder Rangierflächen sollten freigehalten werden.
- Verkehrsbehinderndes Parken kann zu einer Mitschuld führen.
- Bei Unfällen auf Parkplätzen wird häufig eine Haftungsquote gebildet.
- Die konkrete Gestaltung des Parkplatzes kann für die Bewertung entscheidend sein.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
Veröffentlicht am
06.11.2026