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Veranstalter haftet nicht für Sturz

Podcast: Unfall auf Messe: Wer haftet bei Test von Sportgeräten?

Messen bieten Besuchern die Gelegenheit, neuartige Sport- und Fitnessgeräte direkt vor Ort auszuprobieren. Zwischen Informationsständen und Aktionsflächen laden Testzonen dazu ein, Gleichgewicht, Kraft oder Koordination spontan auf die Probe zu stellen. Doch die Nutzung ist nicht ungefährlich. Kommt es beim Ausprobieren zu einem Sturz mit körperlichen Folgen, stellt sich für Betroffene schnell die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit: Musste der Standbetreiber für eine lückenlose Beaufsichtigung sorgen oder tragen die Ausprobierenden das Risiko schwerer Verletzungen selbst?

Eine Person balanciert auf einem Holzbrett, das auf einer Rolle liegt auf einer Messe. Man sieht nur ihre Beine und Füße unterhalb des Knies. Bei einem solchen Test kam es im Fall im Text zu einem Unfall.

Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss. Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht.

Sturz mit schweren Unfallfolgen am Messestand

Ein Besucher hatte auf einer Freizeitmesse in München den Messestand eines Herstellers von Balance Boards besucht. Ein Balance Board ist ein Sportgerät zur Schulung von Gleichgewicht und Kraft durch Balancieren auf einem Brett über einer Korkhalbkugel oder losen Rollen. Vor dem Stand befanden sich mehrere Matten mit Geräten zum Ausprobieren sowie Informationsmaterialien und Standpersonal.

Eigenverantwortung der Messebesucher maßgeblich

Der Kläger begab sich ohne vorheriges Gespräch mit den Mitarbeitern zu einer der hinteren Matten und probierte ein dort liegendes Gerät aus. Dabei stürzte er schwer und erlitt Verletzungen, die zwei Notoperationen, eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit sowie eine ambulante Rehabilitation nach sich zogen. Bis heute verbleibt eine Bewegungseinschränkung des rechten Ellenbogens. Der Mann klagte daraufhin auf Schmerzensgeld.

Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.

Autor red

Veröffentlicht am

04.11.2026

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