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Verkehrsunfall

32.000 € Schmerzensgeld nach schlimmem Fahrradunfall

Ein schwerer Verkehrsunfall endet nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Gerade Kopfverletzungen können Betroffene noch lange im Alltag, im Beruf oder in der Ausbildung beeinträchtigen. Hinzu kommen häufig finanzielle Nachteile, die erst Jahre später sichtbar werden – beispielsweise, wenn Versicherungen wegen der Unfallfolgen höhere Beiträge verlangen. Die Ansprüche beschränken sich eben nicht nur auf Schmerzensgeld.

32.000 € Schmerzensgeld nach schlimmem Fahrradunfall
Das Urteil unterstreicht, dass bei der Schmerzensgeldbemessung nicht nur die akute Heilungsphase zählt, sondern auch der Verlust von Lebenszeit und Ausbildungsfortschritten.

Nach einem schweren Verkehrsunfall mit langwierigen Verletzungen und Ausbildungsunterbrechung steht einer geschädigten Radfahrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 32.000 Euro zu. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig am 20. Januar 2026 (AZ: 7 U 57/25) entschieden. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, sprach das Gericht der Klägerin zudem die Erstattung von unfallbedingt erhobenen Risikozuschlägen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu, auch wenn dieser Vertrag erst nach dem Unfallereignis abgeschlossen wurde.

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach schwerem Sturz

Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall aus dem August 2019 zugrunde. Die damals fast 21-jährige Klägerin hatte gerade ihre Berufsausbildung begonnen und war mit ihrem Fahrrad unterwegs, als sie von einem Pkw während eines Überholvorgangs am Hinterrad erfasst wurde. Dadurch wurde sie in einen Straßengraben geschleudert und schlug dort mit dem Kopf auf. Die Haftung des Autofahrers war von Anfang an unstreitig.

Die junge Frau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma zweiten Grades mit Schädelriss und Hirnblutungen, eine schwere Verletzung des Schultergelenks mit Kapselzerreißung und knöchernen Absprengungen sowie zahlreiche Prellungen. Hinzu kam eine vollständige Erinnerungslücke an das Unfallgeschehen. Sie musste zunächst zwei Tage auf der Intensivstation und anschließend weitere vier Tage auf einer Normalstation behandelt werden. Es folgten 29 Arzttermine, eine neuropsychologische Behandlung und eine Arbeitsunfähigkeit von rund zehn Monaten. Die bereits begonnene Ausbildung konnte sie erst ein Jahr später fortsetzen und verlor dadurch praktisch ein vollständiges Ausbildungsjahr.

Die Haftpflichtversicherung hatte außergerichtlich bereits 20.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Klägerin hielt diesen Betrag angesichts der erheblichen Unfallfolgen für nicht ausreichend und verlangte ein höheres Schmerzensgeld sowie Ersatz weiterer Schäden.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, richtet sich die finanzielle Genugtuung nach den gesamten Umständen des Falles. Das Gericht hielt 32.000 Euro für angemessen und berücksichtigte dabei zentrale Faktoren:

  • Schwere der Diagnosen mit Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutung und Gelenksprengung.
  • Stationäre Aufenthalte auf der Intensiv- und Normalstation sowie 29 Arztbesuche.
  • Rund zehn Monate Arbeitsunfähigkeit und die Verzögerung der Ausbildung um ein volles Jahr.
  • Bleibende Beschwerden bei hoher Informationsdichte im Beruf und die reale Gefahr möglicher Spätfolgen.
  • Ein grob rücksichtsloses Überholmanöver des Pkw-Fahrers ohne jedes Mitverschulden der Radfahrerin.

Übernahme von Risikozuschlägen bei Versicherungen

Ein bedeutsamer Aspekt des Urteils betrifft die Kosten der privaten Alters- und Arbeitskraftabsicherung. Nach dem Unfall verlangte die Berufsunfähigkeitsversicherung der Betroffenen unfallbedingt monatliche Mehrbeiträge. Normalerweise sind solche Zuschläge nur bei bereits vor dem Unfall bestehenden Policen erstattungsfähig. Das Gericht machte hier eine Ausnahme: Die Klägerin wies nach, dass sie den Versicherungsabschluss bereits vor dem Zusammenstoß fest ins Auge gefasst hatte. Da die Verzögerung allein auf die schwere Genesungszeit zurückzuführen war, musste der Schädiger auch diesen Mehraufwand erstatten.

Checkliste: Rechte nach einem schweren Verkehrsunfall

Wenn Sie unverschuldet verletzt wurden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Beweise für Behandlungen sichern: Alle Arztberichte, Krankschreibungen, Reha-Maßnahmen und Termine lückenlos dokumentieren.
  • Berufliche Nachteile festhalten: Bescheinigungen des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte über Ausfallzeiten und Verzögerungen einholen.
  • Spätfolgen absichern: Neben Schmerzensgeld auch die Feststellung künftiger materieller und immaterieller Schäden fordern.
  • Zusatzkosten prüfen: Verteuern sich geplante Versicherungsverträge durch unfallbedingte Vorerkrankungen, können diese Risikozuschläge unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden geltend gemacht werden.

Fazit für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, dass bei der Schmerzensgeldbemessung nicht nur die akute Heilungsphase zählt, sondern auch der Verlust von Lebenszeit und Ausbildungsfortschritten, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Zudem erweitert die Entscheidung den Schutz für junge Menschen, die zum Unfallzeitpunkt noch keine Gelegenheit hatten, alle existenzsichernden Policen abzuschließen. Wer nachweisen kann, dass ein Abschluss schon vor dem Unfall geplant war, kann die Mehrkosten vom Schädiger einfordern.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Autor red

Aktualisiert am

08.10.2026

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