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Fahrradverkehr

Pedelec-Fahrer: Haftung für den Sturz eines Skaters?

Auf gemeinsamen oder zumindest tatsächlich gemeinsam genutzten Wegen treffen sehr unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander. Wer mit einem Pedelec unterwegs ist, ist meist schneller als Fußgänger oder Inline-Skater. Gerade auf schmalen Wegen kann ein Überholmanöver aber schnell riskant werden. Kommt es im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorbeifahren zu einem Sturz, stellt sich die Frage, ob der Überholende für die Folgen einstehen muss.

Pedelec-Fahrer: Vorsicht beim Überholen.
Pedelec-Fahrer sollten nur überholen, wenn genügend seitlicher Raum vorhanden ist. Auf engen Wegen reicht es nicht, sich knapp vorbeizudrücken.

Ein Pedelec-Fahrer haftet, wenn er einen Inline-Skater auf einem schmalen Weg mit zu geringem Abstand überholt und nicht ausreichend warnt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Dezember 2024 hervor (AZ: I-7 U 5/24), auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Pedelec versus Inline-Skates: Sturz nach Überholmanöver

In dem Fall war ein Inline-Skater auf einem 2,20 Meter breiten Weg unterwegs. Zwischen den Parteien war zwar streitig, ob der Weg rechtlich als Gehweg oder als kombinierter Geh- und Radweg einzuordnen war. Darauf kam es nach Auffassung des Gerichts aber nicht entscheidend an. Fest stand, dass der Skater den Weg mittig benutzte. Ebenfalls unstreitig war, dass sich der spätere Beklagte mit seinem Pedelec von hinten näherte, ohne die Klingel zu benutzen.

Der Pedelec-Fahrer hatte stattdessen nach eigenen Angaben „Vorsicht“ gerufen. Das bestritt der Inliner aber. Ebenso war zwischen den Parteien umstritten, ob es beim Vorbeifahren überhaupt zu einer Berührung kam. Der Skater stürzte jedenfalls im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überholmanöver und verlangte anschließend Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Warum das Gericht von fehlendem Abstand ausging

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung zulasten des Pedelec-Fahrers. Aus Sicht des Senats war das Überholmanöver bereits deshalb sorgfaltswidrig, weil kein ausreichender Seitenabstand eingehalten worden war.

Die Richter stellten dabei auf die Breite des Weges ab. Wenn der Skater die Mitte eines 2,20 Meter breiten Weges nutzt, bleiben bis zum Rand nur 1,10 Meter. Innerhalb dieses Raums mussten dann noch die Breite des Pedelecs, insbesondere des Lenkers, und der vom Skater beanspruchte Raum berücksichtigt werden. Damit war nach Ansicht des Gerichts erkennbar, dass kein ausreichender seitlicher Freiraum mehr vorhanden war.

Warnung durch Zuruf reichte nicht aus

Das Gericht sah außerdem eine weitere Pflichtverletzung. Wer auf einem schmalen Weg an einer gefährlichen Stelle überholen will, muss den anderen Verkehrsteilnehmer in geeigneter Weise warnen. Nach Auffassung des Senats wäre hier eine Klingel das gebotene Mittel gewesen.

Der behauptete Zuruf „Vorsicht“ genügte nicht. Denn unstreitig reagierte der Skater darauf nicht. Der Pedelec-Fahrer durfte deshalb nicht davon ausgehen, dass er überhaupt wahrgenommen worden war.

Auch ohne Berührung kann Haftung bestehen

Besonders wichtig ist an der Entscheidung, dass das Oberlandesgericht die Haftung nicht davon abhängig machte, ob es zu einer Berührung gekommen war. Nach Auffassung des Senats sprach bereits der typische Ablauf dafür, dass das enge und nicht ausreichend angekündigte Überholen den Skater aus dem Gleichgewicht gebracht und den Sturz ausgelöst hatte. Damit kann ein Überholender auch bei einem sogenannten berührungslosen Unfall haften, wenn sein Fahrmanöver den Sturz typischerweise ausgelöst hat.

Keine Mithaftung des Skaters

Ein Mitverschulden des Skaters nahm das Gericht nicht an. Weder die mittige Nutzung des Weges noch das fehlende Tragen von Protektoren führten nach Ansicht des Senats zu einer Kürzung der Ansprüche.

Was die Entscheidung für den Alltag bedeutet

Die Entscheidung zeigt, dass Pedelec-Fahrer beim Überholen auf engen Wegen besonders vorsichtig sein müssen. Ausreichender Abstand und eine rechtzeitige, verlässliche Warnung sind zentrale Voraussetzungen für ein sicheres Vorbeifahren. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt, kann schon ein zu enges Überholen ohne sichere Verständigung über die Überholabsicht zu einer vollen Haftung führen.

Checkliste: Worauf Pedelec-Fahrer beim Überholen achten sollten

Pedelec-Fahrer sollten nur überholen, wenn genügend seitlicher Raum vorhanden ist. Auf engen Wegen reicht es nicht, sich knapp vorbeizudrücken. Andere Verkehrsteilnehmer müssen zudem rechtzeitig und so gewarnt werden, dass die Warnung auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Bleibt unklar, ob der andere das Signal bemerkt hat, darf nicht überholt werden. Auf gemeinsam genutzten Wegen ist besondere Rücksicht erforderlich, weil dort auch mit unsicheren Bewegungen von Fußgängern oder Skatern gerechnet werden muss.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Autor red

Aktualisiert am

04.08.2026

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