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Vertragsverlängerung

Warnung vor Nachzahlung: stillschweigende Verlängerung

Viele Freizeit- und Sportangebote für Kinder werden zunächst für einen festen Zeitraum gebucht. Wird das Training nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit einfach fortgesetzt, ohne dass ein neuer Vertrag unterschrieben wird, stellt sich häufig die Frage, ob dennoch weitere Gebühren anfallen.

Teilnehmer:innen bei einem Karate-Kurs: Kommt es zur Nachzahlung, wenn gar kein Vertrag besteht?
Wird ein befristeter Dienstvertrag nach Ablauf der Zeit von beiden Seiten stillschweigend fortgesetzt, verwandelt er sich automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis.

Das Amtsgericht München hat am 09. Februar 2026 (AZ: 191 C 10975/25) entschieden, dass ein Trainingsvertrag mit einer Sportschule als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn das Training nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit von dem Kind mit Wissen der Eltern fortgesetzt wird. In einem solchen Fall entsteht eine fortlaufende Zahlungspflicht für die monatlichen Gebühren – eine Nachzahlung –, selbst wenn kein neuer schriftlicher Vertrag aufgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, greift hier die gesetzliche Regelung zur stillschweigenden Verlängerung von Dienstverhältnissen.

Fortsetzung des Trainings führt zu unbefristetem Vertrag und Nachzahlung

Der Sohn des Beklagten nahm nach dem Ende eines sechsmonatigen Karatekurses über zwei Jahre lang weiter am Training teil. Als die Schule die Beiträge für 27 Monate in Höhe von insgesamt 1.539 Euro nachforderte, weigerte sich der Vater mit dem Argument, es habe kein Vertrag mehr existiert. Die Richter belehrten ihn jedoch eines Besseren: Wird ein befristeter Dienstvertrag nach Ablauf der Zeit von beiden Seiten stillschweigend fortgesetzt, verwandelt er sich automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis. Da der Sohn weiter trainierte und die Schule dies zuließ, lief die Zahlungspflicht von monatlich 57 Euro nahtlos weiter. Die Eltern mussten der Nachzahlung von 1.539 Euro nachkommen.

Prüfungen und Zahlungen widerlegen Bestreiten der Eltern

Der Vater versuchte im Prozess vergeblich zu bestreiten, dass sein Sohn regelmäßig am Unterricht teilgenommen habe. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung jedoch auf die lückenlosen Teilnahmenachweise der Karateschule. Zudem wogen die eigenen Argumente des Vaters schwer gegen ihn: Der Sohn hatte im fraglichen Zeitraum aktiv Prüfungen in genau dieser Schule abgelegt und seine sportlichen Fertigkeiten nachweislich verbessert.

Da der Vater zudem die ersten Monate nach dem eigentlichen Vertragsende noch bezahlt hatte, war für das Gericht offensichtlich, dass den Eltern die Fortführung des Sports nicht verborgen geblieben war. Das Gericht stellte klar, dass Eltern in der Verantwortung stehen, das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder im Auge zu behalten, wenn diese Leistungen eines kommerziellen Anbieters in Anspruch nehmen.

Checkliste: Wann kann ein Vertrag stillschweigend fortbestehen?

  • Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist abgelaufen.
  • Die Leistung wird weiterhin angeboten.
  • Die Leistung wird weiterhin regelmäßig genutzt.
  • Keine Vertragspartei widerspricht der Fortsetzung.
  • Das Verhalten der Beteiligten spricht für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor red

Aktualisiert am

10.07.2026

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