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Jagdrecht
Das Bundesjagdgesetz regelt die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, es zu jagen und sich als Wildbeute anzueignen. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer des Jagdbezirks zu. Es kann aber auch als Jagdpacht an Dritte verpachtet werden.
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Jugendlicher
Nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die zwischen 14 und 18 Jahre alt ist.
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Jugendstrafrecht
Für die Strafbarkeit und Verurteilung von Tätern unter 21 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es sieht als Strafen vor allem Erziehungsmaßnahmen vor, wie etwa Betreuung und Aufsicht durch einen Betreuungshelfer, Ableistung von Arbeitsstunden oder die Bemühung um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Nur bei besonders schweren Taten wird die Jugendstrafe verhängt.
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Juristische Person
Ist eine Personenvereinigung mit eigener Rechtsfähigkeit. Die juristische Person ist also von ihren Mitgliedern losgelöst. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören Vereine und privatrechtliche Stiftungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
