-
Bank- und Kapitalmarktrecht
Betrifft alle Fragen rund um die Rechtstellung der Banken und Rechte von Anlegern auf dem Kapitalmarkt. Es umfasst auch das Aktien- und Wertpapierrecht.
-
Bauplanungsrecht
Fasst die Rechtsnormen zusammen, welche die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke regeln. Es bestimmt u. a., ob und was gebaut werden darf und welche Vorschriften für die Erstellung von Bauleitplänen gelten.
-
Baurecht
Ist die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Zum privaten Baurecht gehören alle Verträge mit Ingenieuren, Architekten und Handwerkern über Leistung, Bezahlung, Sicherheitsleistungen u. ä. (Baubetreuungsvertrag, Verdingungsordnungen, Werkvertrag). Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück bebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren.
-
Beamtenrecht
Ist die Gesamtheit der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Dazu gehören u. a. das Bundesbeamtengesetz, das Bundesversorgungsgesetz, die Bundesdisziplinarordnung und die Bundeslaufbahnverordnung.
-
Bedrohung
Wer einem anderen damit droht, gegen ihn oder einen ihm Nahestehenden ein Verbrechen zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Es muss sich um eine ernstliche Drohung handeln, ob der Bedrohte sie ernst nimmt, ist dabei unerheblich.
-
Beglaubigung
Bei der Beglaubigung von Unterschriften wird bestätigt, dass die Unterschrift unter der Urkunde von der Person stammt, deren Identität die Unterschrift ausweist. Bei der öffentlichen Beglaubigung von Urkunden wird durch den Notar bestätigt, dass der Inhalt einer betreffenden Urkunde (z.B. eine Abschrift) mit dem Original übereinstimmt.
-
Behindertenrecht
siehe Sozialrecht
-
Beihilfe (Strafrecht)
Die vorsätzlich geleistete Hilfe zu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat. Der Gehilfe muss die Haupttat wollen und durch seinen Beitrag dazu Hilfe leisten. Dabei genügt auch die Hilfeleistung bei einer vorbereitenden Handlung. Die Strafe des Gehilfen bemisst sich nach der Strafe für die Haupttat, kann jedoch gemildert werden.
-
Beklagter
Als Beklagter wird eine Person bezeichnet, gegen die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens Klage erhoben worden ist.
-
Beleidigung
Ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen. Dies kann etwa durch vorsätzliche Kundgebung der Missachtung (Beschimpfen), üble Nachrede oder Verleumdung erfolgen. Beleidigung wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.
