Halluzinierende KI
KI-Chatbots und Persönlichkeitsrecht: Wer haftet, wenn ein Bot falsche „Fakten” postet?
Künstliche Intelligenz kann viel Wissen speichern, doch Experten wissen: Die Anwendungen „halluzinieren” oft. Sie erfinden Biografien, dichten Unternehmen Skandale an oder behaupten fälschlicherweise den Erhalt staatlicher Fördergelder. Was für Nutzer ärgerlich ist, kann für Betroffene existenzbedrohend sein. Doch wer ist verantwortlich, wenn eine Software wie ChatGPT oder Grok von „X“ Unwahrheiten verbreitet?
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23. September 2025 (AZ: 324 O 461/25) die Verantwortlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzenden KI-Output konkretisiert. Wer einen KI-Chatbot über einen offiziellen Social-Media-Account Inhalte veröffentlichen lässt, muss sich an diesen Inhalten messen lassen. Nach Darstellung des Rechtsportals anwaltauskunft.de kann das insbesondere Unterlassungsansprüche auslösen – selbst dann, wenn der Betreiber behauptet, die KI habe „halluziniert“.
Wenn der Chatbot (von „X“) Märchen erzählt
Ein deutscher Verein fand sich plötzlich auf einer öffentlich einsehbaren „schwarzen Liste“ des Chatbots „Grok“ auf der Plattform X wieder. Die KI behauptete steif und fest, der Verein finanziere sich maßgeblich aus Bundesmitteln – eine glatte Lüge. Da der Chatbot die Antwort für jeden weltweit sichtbar publizierte, zog der Verein vor Gericht. Die zentrale Frage war: Ist ein Unternehmen für das verantwortlich, was seine „freidrehende“ KI von sich gibt?
Gericht: KI-Output ist wie eine menschliche Aussage zu werten
Das LG Hamburg stellte klar: Eine unwahre Tatsachenbehauptung bleibt eine unwahre Tatsachenbehauptung – egal, ob sie aus einem menschlichen Gehirn oder einem digitalen Sprachmodell stammt. Das Argument der „technischen Unzulänglichkeit“ ließen die Richter nicht gelten. Da der Betreiber damit werbe, dass die KI „faktenbasiert“ arbeite, würden Nutzer den Aussagen eine besondere Glaubwürdigkeit schenken. Wenn der Betreiber zulässt, dass diese (falschen) Fakten ungeprüft und dauerhaft auf einer sozialen Plattform abrufbar sind, haftet er als Verantwortlicher.
Prüfpflichten für KI-Anbieter
Das Urteil sendet ein deutliches Signal an die Tech-Branche. Betreiber können sich nicht hinter der Komplexität ihrer Algorithmen verstecken. Sobald sie Kenntnis von einer offensichtlichen Rechtsverletzung durch ihre KI erlangen, müssen sie handeln. Das Gericht sieht hier eine Analogie zur Haftung von Internet-Plattformen (Störerhaftung): Wer die Gefahr schafft, muss auch für die Begrenzung des Schadens sorgen.
Wichtige Fakten für Betroffene von KI-Falschaussagen:
- Unterlassungsanspruch: Wenn eine KI Unwahrheiten über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet, haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf, dass diese Behauptungen gestoppt werden.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie den gesamten Chatverlauf (einschließlich der gestellten Frage, dem sogenannten „Prompt”), um nachzuweisen, dass die Falschaussage nicht durch gezielte Manipulation provoziert wurde.
- Reaktionspflicht der Betreiber: Sobald Sie den Anbieter (z. B. OpenAI, Google oder X) über eine konkrete Falschbehauptung informieren, ist dieser verpflichtet, die Wiederholung dieses Fehlers im Rahmen des technisch Möglichen zu verhindern.
- Kein „KI-Bonus“: Gerichte bewerten die Ehrverletzung durch eine KI genauso streng wie die durch eine Zeitung oder eine Privatperson.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
Aktualisiert am
27.05.2026