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Fan-Schal-Diebstahl: Strafbar, oder nicht?

Bei Fußballspielen können die Emotionen hochkochen und zu unüberlegten Handlungen führen. Wie etwa, wenn ein Fan einem anderen den Fan-Schal klaut. Doch was passiert, wenn eine solche Handlung vor Gericht landet?

Ein Mann hat einen rot-weiß-gestreiften Schal um den Hals, dieser soll einen Fan-Schal darstellen. Unter dem Arm hat er einen Fußball.
Wenn Fußball-Fans aneinander geraten, beschäftigt das auch mal die Gerichte. So wie in diesem Fall.

Fan-Schals sind ein wichtiger Teil der Fußball-Fankultur. Sie zeigen Zugehörigkeit zu einem Verein an. Nach Spielen kann es mitunter zu emotionalen Szenen kommen. In einem Fall zog ein Fan einem anderen den Schal vom Hals. Was passiert, wenn sich ein Gericht mit einer solchen Aktion beschäftigen muss?

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2023 (AZ: 917 Ls 6443 Js 217242/23) ein solches Szenario entschieden: kein Diebstahl, aber vielleicht Nötigung.

Ein Fan, ein Schal und ein Prozess

Nach einem Bundesligaspiel Eintracht Frankfurt am Main und dem FC Schalke 04 kam es zu einem Vorfall zwischen zwei Fans. Wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet, zog ein Fan von Eintracht Frankfurt beim Verlassen des Stadions einem Anhänger von Schalke 04 den Fan-Schal vom Hals. Als er wenige Meter später von dem Schalke-Fan eingeholt, festgehalten und zur Rückgabe aufgefordert wurde, stieß er ihm unvermittelt mit beiden Händen gegen die Brust und drückte ihn weg.

Dieses Verhalten führte zu einer Anklage, die jedoch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angestrebt, zu einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls führte. Das Gericht entschied, dass eine Diebstahlshandlung eine Zueignungsabsicht voraussetzt, also den Willen, die entwendete Sache dauerhaft dem eigenen Vermögen zuzuführen.

Die rechtliche Einordnung: Nötigung statt Diebstahl

Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die bloße Wegnahme einer Sache, um jemanden zu ärgern, nicht als Diebstahl gilt. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte Gebrauchsanmaßung, die – sofern kein weiterer Vorsatz nachgewiesen werden kann – nicht unter den Diebstahl fällt.

Im konkreten Fall wurde der Fan wegen Nötigung angeklagt, da er Gewalt angewendet hatte, um den Schal bei sich zu behalten.

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Quelle: www.anwaltauskunft.de

Hinweis: Der Beschluss bezieht sich nur auf die Anklage. Da kein Verbrechen vorliegt, muss kein Schöffengericht entscheiden. Daher kann ein Einzelrichter entscheiden. Das Urteil wegen Nötigung steht noch aus.

Autor DAV

Aktualisiert am

30.04.2026

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