7 Fragen
E-Scooter: Was ist im Straßenverkehr garantiert erlaubt?
Wer in einer Großstadt lebt, kommt im wahrsten Sinne des Wortes nicht um sie herum: E-Scooter, Roller mit Elektroantrieb, stehen überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall unterwegs. Aber ist das überhaupt erlaubt? Das Rechtsportal anwaltauskunft.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Als Alternative zum Fahrrad ist der E-Scooter sehr beliebt. Doch nicht alles, was man im Straßenverkehr sieht, ist auch erlaubt. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de gibt Tipps.
Wie viele Personen dürfen gleichzeitig mit einem E-Scooter fahren?
Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
„Personenbeförderung mit dem Elektroroller ist ausdrücklich verboten“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Darf man mit dem E-Scooter etwas transportieren?
Auf dem Elektroroller darf man auch keine Ladung wie Bierkästen, Teppiche oder Koffer mitnehmen. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Personenbeförderung sowie ein Anhängerbetrieb nicht gestattet. Auf dem Roller selbst gibt es keine Möglichkeit, Gepäck zu befestigen. Deswegen dürfen dort keine Gegenstände transportiert werden.
Gibt es eine Promillegrenze?
„Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer“, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Werden zusätzlich Ausfallerscheinungen des Fahrers festgestellt – fährt er etwa Schlangenlinien und spricht er undeutlich – droht sogar ein Strafverfahren. Für die Fahrerin oder den Fahrer sind dann zwei bis drei Punkte und eine höhere Geldstrafe möglich. Außerdem kann er den Führerschein verlieren.
„Das ist der Regelfall, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist“, warnt Rechtsanwältin Mielchen. Für unter 21‑Jährige und Fahranfänger in der Probezeit sei sogar die Null-Promille-Grenze zu beachten.
Bekifft E-Scooter fahren? Keine gute Idee
Ähnlich verhält es sich, wenn Cannabis konsumiert wurde. Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch hier werden ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
Wer betrunken oder bekifft E-Scooter fährt und noch keinen Führerschein hat, bringt nicht nur sich selbst und andere in Gefahr, sondern riskiert auch eine Sperrfrist für den Erwerb der Fahrerlaubnis.
Muss man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?
Mit E-Scootern darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Ist davon keiner vorhanden, dürfen E-Roller-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg und auch in der Fußgängerzone sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es ausdrücklich. Bei Verstoß wird ein Verwarngeld von bis zu 30 Euro fällig.
Was passiert, wenn ich mit einem E-Scooter über eine rote Fußgänger- oder Radfahrer-Ampel fahre?
E-Scooter-Fahrer:innen müssen sich nach der Fahrradampel richten. Gibt es keine, gelten für sie die regulären Ampeln für den fließenden Verkehr. „Wer mit dem E-Roller bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro – je nachdem, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist und ob es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gekommen ist“, sagt Rechtsanwältin Mielchen. Hier wird auch regelmäßig ein Punkt in Flensburg fällig.
Auch auf andere Verkehrsschilder, wie Einbahnstraßen, sollten E-Scooter-Fahrer:innen achten. Gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße zu fahren, ist erst einmal verboten. Eine Ausnahme besteht nur in Verbindung mit dem Schild „Radfahrer frei“.
Darf ich auf dem E-Scooter mein Handy benutzen?
Wie beim Autofahren ist auch auf dem Elektroroller das Handy tabu. Wer dagegen verstößt, riskiert 100 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
Manche Roller haben eine Handyhalterung. In dieser kann das Smartphone – vor Fahrtantritt! – befestigt und während der Fahrt zum Navigieren benutzt werden.
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Aktualisiert am
30.04.2026