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Schadensersatz

Nach Verkehrs­unfall: Haustier vernach­lässigt - ein Haushalts­füh­rungs­schaden?

Schwerbehindertenausweis
Viele wissen nicht, dass Ihnen Schadensersatz zusteht.

Nach einem Verkehrs­unfall hat die Genesung oberste Priorität. Dabei erlittene Verlet­zungen führen nicht selten dazu, dass die Arbeit im Haushalt zwangsweise pausiert werden muss. Ein Unfallopfer hat fast immer Anspruch auf Schmer­zensgeld und Schadens­ersatz. Es gibt aber Ansprüche, die viele nicht kennen und auf die die gegnerische Versicherung auch nicht aufmerksam macht. So etwa der Haushalts­füh­rungs­schaden. Gibt es den auch, wenn die Haustiere plötzlich vernach­lässigt werden, weil man sich nichtmehr um sie kümmern kann? Ein Überblick.

Was ist ein Haushalts­füh­rungs­schaden?

Der Haushalts­füh­rungs­schaden ist keine persönliche Tollpat­schigkeit im Umgang mit Gebrauchs­ge­gen­ständen zuhause. Der Begriff entstammt dem Schadens­er­satzrecht und bezeichnet die Tatsache, dass der Haushalt nichtmehr so geführt werden kann, wie es zuvor der Fall war. Das geschieht zum Beispiel, wenn ein Verkehrs­unfall eine Körper­ver­letzung zur Folge hat. Mit gebrochenem Arm lässt sich Wäsche nicht gut aufhängen, ein gebrochener Fuß erschwert den Lebens­mit­tel­einkauf. Diese und weitere notwendigen Tätigkeiten werden durch die körperliche Beeinträch­tigung erschwert, es kommt zu einem „Schaden“ für das Führen des eigenen Haushalts. „Business as usual“ ist während der Genesung nicht möglich. Dafür haben Betroffene einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich - sie können einen „Haushalts­füh­rungs­schaden“ geltend machen.

Zum Führen eines Haushaltes gehören:

  • Planung und Organisation
  • Betreuung von Familienmitgliedern
  • Einkauf von Lebensmitteln sowie deren Zubereitung (Kochen)
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen
  • Reparaturen
  • Gartenarbeit

Gesetzlich verankert ist der Haushalts­füh­rungs­schaden im Bürger­lichen Gesetzbuch. Dort heißt es unter
§ 843, Abs. 1: „Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbs­fä­higkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadens­ersatz zu leisten.“

Durch die Verletzung bei einem Verkehrs­unfall vermehren sich die Bedürfnisse für Betroffene. Wer keinen Haushalt führen kann, braucht vermehrt Hilfe, um einen Haushalt zu führen.

Wie berechnet man die Höhe des Haushalts­füh­rungs­schadens?

Zunächst muss man wissen, dass neben dem Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld überhaupt ein Anspruch auf Entschä­digung für die Haushalts­führung besteht. Nur Betroffene können einen Anspruch geltend machen. Der Haushalts­füh­rungs­schaden wird bei der KFZ-Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ver­ur­sachers angemeldet. Entweder werden die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe ersetzt, oder man lässt ihn sich als fiktiven Schaden auszahlen. Da oft Freunde oder andere Famili­en­mit­glieder einspringen, oder man selbst weniger macht, muss fiktiv geschätzt werden, welche Entschä­di­gungshöhe angemessen ist.

Wie das Oberlan­des­gericht Jena am 13. April 2022 entschied (AZ: 2 U 1250/20), hat die geschädigte Person Anspruch auf den Nettolohn einer Ersatzkraft. Dafür werden vereinfacht 30% vom Brutto-Gehalt einer Haushaltshilfe abgezogen, bei der Lohnhöhe orientiert sich das Gericht an dem gesetz­lichen Mindestlohn.

Tipp: In jedem Fall ist es sinnvoll, mögliche Ansprüche mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu klären, um angemessene Entschä­digung einfordern zu können.

Können Haustiere im Haushalts­füh­rungs­schaden geltend gemacht werden?

Dass ein Haustier ein Famili­en­mitglied ist, steht für Viele außer Frage. Nach dieser Logik würde dann auch die Betreuung (beispielsweise eines Hundes) zu den Aufgaben im Haushalt gehören. Führt die Unfall­ver­letzung dazu, dass man seine animalischen Freunde vernach­lässigen muss, liegt die Vermutung nahe, es sei ein Haushalts­füh­rungs­schaden – und damit bestünde ein Recht auf Entschä­digung. Tatsächlich ist die Auslegung im Schadens­er­satzrecht nicht einheitlich.

In der Rechts­li­teratur geht es weniger um die Frage, ob ein Tier Aufwand verursacht. Natürlich bedeutet die Betreuung eines Haustieres in den meisten Fällen Kosten- und Zeitaufwand. Die Unterschiede in der Bewertung beziehen sich darauf, ob eine Vernach­läs­sigung im Sinne des „Haushalts­füh­rungs­schadens“ geltend gemacht werden kann.

Auch das Tier selbst ist dafür von Bedeutung. Bei einem Nutztier, welches einem wirtschaft­lichen Zweck dient, sei klar, dass es sich um einen Verdienst­aus­fall­schaden handele. Das Haustier ist zwar kein Nutztier, eine unterhalts­rechtliche Verpflichtung, wie den anderen Famili­en­mit­gliedern gegenüber (§ 843 I BGB), besteht jedoch auch nicht. Das erschwert eine Einordnung als „ersatz­fähige Position“ – also als legitimer Kostenpunkt innerhalb des Haushalts­füh­rungs­schadens.

Eine Liebhaberei oder ein Wachhund?

Das Oberlan­des­gericht Koblenz hat am 01.03.2021 geurteilt, dass Zeit- und Kosten­aufwand für Haustiere bei der Berechnung des Haushalts­füh­rungs­schadens berück­sichtigt werden können. Der Einzelfall sei jedoch entscheidend (NJW-RR 2021, 1466). Primär würden Haustiere der „Liebhaberei“ und dem Vergnügen, also Hobby, dienen. Das OLG Jena entschied am 14.04.2022 (NZV 2022, 479 = NJOZ 2022, 847), dass der Zeitaufwand für ein Hobby, also z.B. die Hauskatze, nicht im Haushalts­füh­rungs­schaden berück­sichtigt werden dürfe. Anders sähe es bei einem Wachhund aus, der zwar keinen wirtschaft­lichen Zweck erfüllen muss, aber ein Nutztier ist.

Literatur und Rechtsprechung scheinen also noch keine einheitliche Auslegung gefunden zu haben. Ob das Kümmern ums Haustier zur Haushalts­tä­tigkeit gehört und als Haushalts­füh­rungs­schaden geltend gemacht werden kann, wird die Gerichte weiter beschäftigen.

„Mit uns kann man‘s ja machen“, würden die Haustiere vielleicht sagen – tatsächlich ist Ihre Ansicht unterre­prä­sentiert, wenn es um die Frage der Famili­en­zu­ge­hö­rigkeit geht. Beantwortet ist sie allemal.

 

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Datum
Aktualisiert am
15.12.2022
Autor
red/dav
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274

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