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Kinder­rei­sepass

Ausweis­pflicht für Kinder & Babys bei Auslands­reisen

Ausweispflicht Kinder
© Quelle: tanyakotenko9/fotolia.com

Früher war es einfach: Kleinkinder und Babys reisten „auf Kosten“ der Ausweise ihrer Eltern ins Ausland. Inzwischen aber besteht eine Ausweis­pflicht auch für die Kleinsten. Wer davon betroffen ist und in welchen Fällen: Alles zu Kinder­aus­weisen auf Auslands­reisen in die EU, nach Übersee –und was für Deutschland selbst gilt.

Dass die EU nicht ausschließlich Verord­nungen erlässt, die zur allgemeinen Glückse­ligkeit beitragen, ist bekannt. So trat im Jahr 2012 ein Gesetz in Kraft, dass Familien nicht nur finanziell belastet – sondern seither auch eine Auslandsreise mit Kindern und Babys verkom­pliziert. Diese benötigen nämlich nun einen eigenen Ausweis, wenn sie sich auf Auslandstour mit ihren Eltern machen. Zuvor wurden sie lediglich im Pass der Eltern mitauf­geführt.

Kinder­ausweis, Reisepass, Personal­ausweis: Welcher Pass für wen gilt

Je nach Alter braucht es unterschiedliche Pässe für Kinder und Jugendliche – solange sie deutsche Staats­an­ge­hörige sind. Wichtig zu wissen: Die Passpflicht gilt für jedes Kind, egal ob Säugling oder 15 Jahre alt. Und für alle drei Passarten braucht es ein biometrisches Foto des Kindes. Mitunter eine Heraus­for­derung für die Eltern, denn auf diesen Bildern sollen die Kinder mit einem „neutralen Gesichts­ausdruck“ zu sehen sein.

  • Der Kinderreisepass ist die entscheidende Neuerung, denn der muss künftig mit an Bord sein, wenn es ins Ausland geht. Diesen erhalten Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Er gilt sechs Jahre und die Kinder müssen ab zehn Jahren darauf selber unterschreiben. Der Kinderreisepass enthält keine digitalisierten Informationen
  • Den elektronischen Reisepass können Kinder ab zwölf Jahren beantragen, auf Wunsch der Eltern auch früher. Er ist nichts anderes als jener, den auch Erwachse nutzen. Bis zum 24. Lebensjahr ist er sechs Jahre gültig, anschließend zehn. Der zentrale Unterschied zum Kinderreisepass: Hier werden Informationen digital gespeichert.
  • Für den Personal­ausweis gilt: Jeder Mensch ab 16 Jahren muss laut Gesetz diesen Ausweis besitzen. Auf Wunsch der Eltern kann dies aber auch schon früher geschehen.

Ausweis­pflicht: Pass richtet sich nach Reiseland

Welchen Pass sie für welches Reiseziel brauchen, richtet sich nach letzterem. Dass es keine Passpflicht innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums gibt, ist ein Mythos. Demnach gilt nicht nur für die Eltern, dass sie ihren Pass einstecken sollten – auch ihre Kinder müssen sich ausweisen können. Allerdings genügt bei diesen Reisezielen der Kinder­rei­sepass, der übrigens 13 Euro kostet.

Auch in den allermeisten anderen Ländern reicht diese Passform für Kinder unter 12 Jahren aus. Nicht aber im Falle der USA. Die Amerikaner verlangen den elektro­nischen Reisepass auch für kleine Kinder. Andernfalls kann es passieren, dass sie unverrichteter Dinge noch am amerika­nischen Flughafen die Heimreise antreten müssen. Eltern sollten sich vorsichts­halber im Vorfeld über die Passbe­stim­mungen im entspre­chenden Reiseland informieren.

Einver­ständ­nis­er­klärung, wenn Kinder oder Babys ohne Eltern reisen

Nicht selten machen kleine Kinder Urlaub mit ihren Großeltern, etwa an der nieder­län­dischen Nordsee. In diesem Fall reicht der Kinder­rei­sepass nicht aus. Eltern sollten unbedingt eine Einver­ständ­nis­er­klärung beziehungsweise Vollmacht beilegen. Wenn die Mutter und der Vater erziehungs­be­rechtigt sind, müssen auch beide die Erklärung unterschreiben.

Ausweis­pflicht für Kinder auch innerhalb Deutschlands?

Dass Eltern seit zwei Jahren für Auslands­reisen einen extra Ausweis für ihre Kinder brauchen, hat nichts mit den Bestim­mungen in Deutschland zu tun. Hierzulande gilt nach wie vor: Die Ausweis­pflicht greift erst mit dem 16. Geburtstag. Dann braucht jede Person einen Personal­ausweis – oder wenigstens einen elektro­nischen Reisepass.

Übrigens: Eltern, die Sozial­leis­tungen vom Jobcenter beziehen, und ein Kind haben, dessen Klassenfahrt ins Ausland gehen soll, müssen die Kosten für den Kinder­rei­sepass selber übernehmen. Das entschied im Jahr 2012 das Sozial­gericht Chemnitz. Im betref­fenden Fall bezahlte das Jobcenter zwar die Kosten für die Fahrt, gemäß dem Zweiten Sozial­ge­setzbuch. Das Kind sollte nach England auf Klassenfahrt. Da zu der Einreise auch ein Personal­ausweis reiche, entschied das Gericht gegen den Wunsch der Eltern, dass der Kinder­rei­sepass vom Jobcenter übernommen werden sollte (Az.: S 31 AS 3050/12 ER).

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Datum
Aktualisiert am
08.06.2018
Autor
ndm
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