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Nach einem Unfall

Kann eine Werkstatt Standgeld für ein Unfall­fahrzeug verlangen?

Standgeld oder Standgebühr? Welche Kosten können bei der Reparatur in einer kfz-Werkstatt anfallen?

Nach einem Unfall werden die beschä­digten Fahrzeuge meist direkt zu einer Werkstatt gefahren oder abgeschleppt. Die Werkstatt repariert das Auto dann oder kauft es unter Umständen. Einigt man sich jedoch nicht, bleibt das Fahrzeug manchmal erst einmal dort. Kann die Werkstatt dann Standgeld verlangen?

Grundsätzlich kostet das Unterstellen eines Unfall­fahrzeugs auf dem Werkstatt­gelände Geld. Unproble­matisch ist es dann, wenn die Werkstatt das Fahrzeug repariert oder kauft. Scheitern die Verhand­lungen jedoch, muss der Fahrzeug­halter oft für die Standkosten aufkommen. Holt er sein Fahrzeug gar nicht ab, kann die Werkstatt allerdings nicht für eine beliebig lange Zeit Standgeld verlangen. Das Standgeld ist auf den (Rest-)Wert des Autos beschränkt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Koblenz vom 9. März 2016 (AZ: 2 U 217/15).

Standkosten: Wie hoch darf das Standgeld für ein Auto auf einem Werkstatt­gelände sein?

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um ein Unfallauto, das zu einer Werkstatt gebracht worden war. Ursprünglich war geplant, dass die Werkstatt das Auto kauft. Die Vertrags­ver­hand­lungen scheiterten jedoch. In den Verhand­lungen hatte die Werkstatt noch gesagt, dass sie den Standgeld­an­spruch auf neun Tage begrenze. Das Fahrzeug war im März 2010 dort abgestellt worden. Es blieb auch nach den geschei­terten Verkaufs­ver­hand­lungen dort. Nun verlangte die Werkstatt Standgeld.

OLG: Standgeld­an­spruch der Werkstatt für abgestelltes Fahrzeug begrenzt

Grundsätzlich steht der Werkstatt Standgeld zu. Für das Gericht war klar, dass die Beschränkung des Standgeldes auf neun Tage nur deshalb erfolgte, weil man sich noch in den Verkaufs­ver­hand­lungen befand. Spätestens nach deren Scheitern habe die Werkstatt einen Anspruch, der nicht so kurz sei, so die Richter in ihrem Urteil. Der Eigentümer des Autos könne nicht davon ausgehen, dass die Werkstatt auf Dauer die Standkosten nicht erstattet haben wolle. Schließlich hätte der Eigentümer das Auto abholen müssen.

Streit um Standkosten für Fahrzeug: Anwalt klärt über Ansprüche auf

Die Werkstatt konnte sich mithilfe ihres Verkehrs­rechts­an­waltes erfolgreich durchsetzen. Schließlich wurde ja die Fläche auf ihrem Werkstatt­gelände blockiert. Ein DAV-Verkehrs­rechts­anwalt klärt auch darüber auf, dass der Anspruch der Werkstatt nicht für eine beliebig lange Zeit besteht, sondern beschränkt ist. Dies ergibt sich aus der so genannten Schadens­min­de­rungs­pflicht. Da sowohl Verkäufer als auch Werkstatt in den Verkaufs­ver­hand­lungen davon ausgegangen waren, dass der Restwert des Autos bei 1.140 Euro lag, waren auch die Standkosten auf diesen Betrag beschränkt.

Dieser Wert war nach rund einem halben Jahr durch die aufgelaufenen Standkosten verbraucht. Dann hätte die Werkstatt sich einen geeigneten Weg zur Entfernung des Autos überlegen können.

Beispielsweise hätte sie das Fahrzeug zwangs­ver­steigern können. Wer seine Ansprüche überprüfen lassen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren möchte, sollte sich an einen DAV-Verkehrs­rechts­anwalt wenden. Diese findet man in der Anwaltssuche auf dieser Seite.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
11.01.2019
Autor
DAV
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Themen
Auto Autounfall Geld Unfall

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