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Führerscheinfragen

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wer gegen die Straßenver­kehrs­ordnung verstößt, macht schnell Bekannt­schaft mit dem Bußgeldka­talog, der für schwerere Vergehen Punkte vorsieht. Bald ist dann auch der Führer­schein bedroht. Doch wie schnell werden die gesam­melten Punkte wieder getilgt?

Wer seine ersten Punkte in Flensburg bekommt, muss nicht gleich in Panik verfallen. Der Grund sind sogenannten Tilgungs­fristen. Sie bedeuten die Verjährung der Punkte. Doch wann verfallen sie im Flensburger Fahreig­nungs­re­gister, kurz FAER? Und welche Voraus­set­zungen gilt es zu erfüllen? Und wo und wie informieren Sie sich über meinen aktuellen Punktestand?

Wie und wann verfallen Punkte in Flensburg ?

Die Reform des Punkte­systems und des Bußgeld­ka­talogs am 1. Mai 2014 hat den Punkte­verfall neu geregelt und einfacher gemacht. Die Neuregelung definiert klare Tilgungs­fristen. Seit 2014 gilt: Die Punkte, die Fahrerinnen und Fahrer bei unterschied­lichen Verstößen sammeln, verfallen auch unabhängig voneinander. Jedes Delikt betrachtet das Kraftfahrt-Bundesamt seitdem separat. Bei der Verjährung zählt allein die Schwere des Vergehens:

  • 1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren (schwere Ordnungswidrigkeit)
  • 2 Punkte: Verjährung nach 5 Jahren (schwerer Verstöße wie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Führerscheinentzug)
  • 3 Punkte: Verjährung nach 10 Jahren (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis)

Und wie war die Tilgungsfrist von alten Punkten vor Mai 2014 geregelt?

Eines vorweg: Die alten Punkte sind mit der Umstellung des Punkte­system nicht verfallen. Sie befinden sich immer noch auf dem Punktekonto und verjähren weiterhin nach dem alten Prinzip.

Der größte Unterschied im alten System ist die Tatsache, dass Punkte nur dann verfallen, wenn der Fahrer in der Zwischenzeit keine neuen Punkte sammelt. Andernfalls wurde und wird der Verfall der Punkte gestoppt. Hemmung heißt dieses Prinzip. Das bedeutet:

  • Schwere Ordnungswidrigkeiten, die vor Mai 2014 mit einem Punkt bestraft wurden, tilgt das Kraftfahrt-Bundesamt nach zwei Jahren.
  • Punkte, die aufgrund einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt zustande gekommen sind, verfallen in jedem Fall nach 5 Jahren.

Der aktuelle Punktestand: Wie Sie ihn in Erfahrung bringen

Der Vorteil der neuen Tilgungs­fristen ist klar: Alle Sammler von Flensburger Punkten können nun problemlos bestimmen, wann welcher ihrer Punkte getilgt wird. Ob der eigene Führer­schein in Gefahr ist, ist schnell geklärt. Eine Abfrage des aktuellen Punkte­standes im Fahreig­nungs­re­gister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnell erledigt. Drei Wege führen in diesem Fall zum Ziel:

  1. Sie können vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder Dresden vorstellig werden. Nach Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises wie Personalausweis oder Pass erhalten Sie Auskunft über Ihren Punktestand.
  2. Wer den Weg scheut, kann den Punktestand auch auf dem Postweg in Erfahrung bringen: Dafür drucken Sie die dafür vorgesehene PDF-Datei auf der Website des KBA aus und schicken das Dokument mit einem Nachweis Ihrer Identität nach Flensburg.
  3. Die Anzahl Ihrer Punkte können Sie aber auch online auf der Seite des KBA abfragen. Allerdings benötigen Sie hierfür einen neuen Personalausweis mit eID sowie ein Kartenlesegerät.

Danach wissen Sie genau, wann welcher neue Punkt verfällt. Doch mit dem Erreichen der Tilgungsfrist verfallen die Punkte nicht gänzlich. Dafür sorgt die sogenannte Überlie­gefrist.

Was die Überlie­gefrist bedeutet – und wann sie besonders wichtig wird

Ist die Tilgungs­frist erreicht, werden die betref­fenden Punkte in Flensburg gelöscht – bleiben aber ein weiteres Jahr gespei­chert. Ab dem Moment, wenn die Taten tilgungsreif sind, also die Überlie­ge­frist gilt, dürfen sie Behörden oder Gerichten nicht mehr mitge­teilt werden. Demnach dürfen und können sie für neue Entschei­dungen nicht relevant sein.

Dennoch gibt es einen wichtigen Grund für dieses Übergangsjahr. Der Hinter­grund ist etwas kompli­ziert, anhand eines Beispiels aber gut nachvoll­ziehbar.

Ein Beispiel: So funktioniert die Überlie­gefrist

Ein Autofahrer hat sieben Punkte in Flensburg. Kommt noch einer hinzu, würde ihm der Führer­schein entzogen werden. Am 1. Dezember wird ein Punkt getilgt. Also hat er nun nur noch sechs Punkte. Da aber die Überlie­ge­frist gilt, bleibt der eine Punkt noch ein weiteres Jahr gespei­chert.

Nun kommt im Februar des Folgejahres heraus, dass der Autofahrer im November geblitzt und mit einem Punkt in Flensburg bestraft wurde. Da der Behördenweg aber bekanntlich manchmal ein schwerer ist, hat das Flensburger Verkehrs­zen­tral­re­gister erst Monate später davon mitbekommen.

Das Vergehen geschah aller­dings zu einer Zeit, in der der Fahrer bereits sieben Punkte auf seinem Konto hatte. Und dieser achte hätte die Entziehung der Fahrer­laubnis bedeutet – und bedeutet sie immer noch. Denn genau für solche Fälle ist die Überlie­ge­frist da.

Wer also eifrig Punkte gesammelt hat, kann nicht immer tief durch­atmen, wenn einer, zwei oder auch drei Punkte getilgt sind. Denn ist zuvor noch etwas passiert, dass zu Punkten führte, kann es nichts­de­sto­trotz dazu kommen, dass man – im wahrsten Sinne – lahmgelegt wird; wenn auch etwas verspätet.

Wie Fahrer Punkte aktiv Punkte löschen können

An einer Tatsache hat die Reform des Punkte­systems nichts geändert: Fahrer können aktiv Punkte am Punkte­verfall arbeiten. Hierfür nehmen sie freiwillig an einem Fahreig­nungs­seminar teil. So kann jeder Fahrer, der nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat, einen Punkt wieder abbauen. Der Nachteil: Ein entspre­chendes Seminar kostet mehrere hundert Euro und muss vom Verkehrs­sünder selbst bezahlt werden.

Nicht jeder Punkt ist rechtens

Oftmals gehen Punkte mit einem Bußgeld­ver­fahren einher. Zwischen dem Absenden dieses Bußgeld­be­scheids und der begangenen Tat dürfen meistens nicht mehr als drei Monate liegen. Wird diese Frist überschritten, gibt es auch keine Punkte in Flensburg. „Punkte setzen eine rechts­kräftige Verurteilung oder den Eingang eines Bußgeld­be­scheid voraus“, so Rechts­anwalt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Fahrerlaubnis zurück­erlangt: Das geschieht mit den Punkten

Wer acht Punkte erreicht, verliert heute in der Regel seine Fahrerlaubnis. Wer die folgende Medizinisch-Psycho­lo­gische Untersuchung, kurz MPU, absolviert, dessen Punkte im Flensburger Fahreig­nungs­re­gister verfallen komplett. Der Wieder­erwerb das Führer­scheins löscht automatisch alle neuen und alten Punkte. Ein Neustart.

Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Denn die Taten bleiben einge­tragen. Anders als bei der oben beschrie­benen Überlie­ge­frist, dürfen diese Hinweise vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden, kommt man mit dem Gesetz erneut in Konflikt – trotz keines einzigen Punkts in Flensburg.

Die Eintra­gungen dienen also vor allem dazu, dass offizielle Stellen im Fall des Falles wissen, dass der Fahrer kein „Unschuldslamm“ auf der Straße ist.

Das gilt übrigens auch für 3-Punkt-Strafen, denn mit diesen geht immer der Entzug der Fahrer­laubnis einher – ganz gleich, wie hoch der Punkte­kon­to­stand in Flensburg ist.

Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
ndm/red
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Themen
Auto Bußgeld Polizei Straßen­verkehr

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