Wer seine ersten Punkte in Flensburg bekommt, muss nicht gleich in Panik verfallen. Der Grund sind sogenannten Tilgungsfristen. Sie bedeuten die Verjährung der Punkte. Doch wann verfallen sie im Flensburger Fahreignungsregister, kurz FAER? Und welche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen? Und wo und wie informieren Sie sich über meinen aktuellen Punktestand?
Wie und wann verfallen Punkte in Flensburg ?
Die Reform des Punktesystems und des Bußgeldkatalogs am 1. Mai 2014 hat den Punkteverfall neu geregelt und einfacher gemacht. Die Neuregelung definiert klare Tilgungsfristen. Seit 2014 gilt: Die Punkte, die Fahrerinnen und Fahrer bei unterschiedlichen Verstößen sammeln, verfallen auch unabhängig voneinander. Jedes Delikt betrachtet das Kraftfahrt-Bundesamt seitdem separat. Bei der Verjährung zählt allein die Schwere des Vergehens:
- 1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren (schwere Ordnungswidrigkeit)
- 2 Punkte: Verjährung nach 5 Jahren (schwerer Verstöße wie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Führerscheinentzug)
- 3 Punkte: Verjährung nach 10 Jahren (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis)
Und wie war die Tilgungsfrist von alten Punkten vor Mai 2014 geregelt?
Eines vorweg: Die alten Punkte sind mit der Umstellung des Punktesystem nicht verfallen. Sie befinden sich immer noch auf dem Punktekonto und verjähren weiterhin nach dem alten Prinzip.
Der größte Unterschied im alten System ist die Tatsache, dass Punkte nur dann verfallen, wenn der Fahrer in der Zwischenzeit keine neuen Punkte sammelt. Andernfalls wurde und wird der Verfall der Punkte gestoppt. Hemmung heißt dieses Prinzip. Das bedeutet:
- Schwere Ordnungswidrigkeiten, die vor Mai 2014 mit einem Punkt bestraft wurden, tilgt das Kraftfahrt-Bundesamt nach zwei Jahren.
- Punkte, die aufgrund einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt zustande gekommen sind, verfallen in jedem Fall nach 5 Jahren.
Der aktuelle Punktestand: Wie Sie ihn in Erfahrung bringen
Der Vorteil der neuen Tilgungsfristen ist klar: Alle Sammler von Flensburger Punkten können nun problemlos bestimmen, wann welcher ihrer Punkte getilgt wird. Ob der eigene Führerschein in Gefahr ist, ist schnell geklärt. Eine Abfrage des aktuellen Punktestandes im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnell erledigt. Drei Wege führen in diesem Fall zum Ziel:
- Sie können vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder Dresden vorstellig werden. Nach Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises wie Personalausweis oder Pass erhalten Sie Auskunft über Ihren Punktestand.
- Wer den Weg scheut, kann den Punktestand auch auf dem Postweg in Erfahrung bringen: Dafür drucken Sie die dafür vorgesehene PDF-Datei auf der Website des KBA aus und schicken das Dokument mit einem Nachweis Ihrer Identität nach Flensburg.
- Die Anzahl Ihrer Punkte können Sie aber auch online auf der Seite des KBA abfragen. Allerdings benötigen Sie hierfür einen neuen Personalausweis mit eID sowie ein Kartenlesegerät.
Danach wissen Sie genau, wann welcher neue Punkt verfällt. Doch mit dem Erreichen der Tilgungsfrist verfallen die Punkte nicht gänzlich. Dafür sorgt die sogenannte Überliegefrist.
Was die Überliegefrist bedeutet – und wann sie besonders wichtig wird
Ist die Tilgungsfrist erreicht, werden die betreffenden Punkte in Flensburg gelöscht – bleiben aber ein weiteres Jahr gespeichert. Ab dem Moment, wenn die Taten tilgungsreif sind, also die Überliegefrist gilt, dürfen sie Behörden oder Gerichten nicht mehr mitgeteilt werden. Demnach dürfen und können sie für neue Entscheidungen nicht relevant sein.
Dennoch gibt es einen wichtigen Grund für dieses Übergangsjahr. Der Hintergrund ist etwas kompliziert, anhand eines Beispiels aber gut nachvollziehbar.
Ein Beispiel: So funktioniert die Überliegefrist
Ein Autofahrer hat sieben Punkte in Flensburg. Kommt noch einer hinzu, würde ihm der Führerschein entzogen werden. Am 1. Dezember wird ein Punkt getilgt. Also hat er nun nur noch sechs Punkte. Da aber die Überliegefrist gilt, bleibt der eine Punkt noch ein weiteres Jahr gespeichert.
Nun kommt im Februar des Folgejahres heraus, dass der Autofahrer im November geblitzt und mit einem Punkt in Flensburg bestraft wurde. Da der Behördenweg aber bekanntlich manchmal ein schwerer ist, hat das Flensburger Verkehrszentralregister erst Monate später davon mitbekommen.
Das Vergehen geschah allerdings zu einer Zeit, in der der Fahrer bereits sieben Punkte auf seinem Konto hatte. Und dieser achte hätte die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet – und bedeutet sie immer noch. Denn genau für solche Fälle ist die Überliegefrist da.
Wer also eifrig Punkte gesammelt hat, kann nicht immer tief durchatmen, wenn einer, zwei oder auch drei Punkte getilgt sind. Denn ist zuvor noch etwas passiert, dass zu Punkten führte, kann es nichtsdestotrotz dazu kommen, dass man – im wahrsten Sinne – lahmgelegt wird; wenn auch etwas verspätet.
Wie Fahrer Punkte aktiv Punkte löschen können
An einer Tatsache hat die Reform des Punktesystems nichts geändert: Fahrer können aktiv Punkte am Punkteverfall arbeiten. Hierfür nehmen sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil. So kann jeder Fahrer, der nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat, einen Punkt wieder abbauen. Der Nachteil: Ein entsprechendes Seminar kostet mehrere hundert Euro und muss vom Verkehrssünder selbst bezahlt werden.
Nicht jeder Punkt ist rechtens
Oftmals gehen Punkte mit einem Bußgeldverfahren einher. Zwischen dem Absenden dieses Bußgeldbescheids und der begangenen Tat dürfen meistens nicht mehr als drei Monate liegen. Wird diese Frist überschritten, gibt es auch keine Punkte in Flensburg. „Punkte setzen eine rechtskräftige Verurteilung oder den Eingang eines Bußgeldbescheid voraus“, so Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Fahrerlaubnis zurückerlangt: Das geschieht mit den Punkten
Wer acht Punkte erreicht, verliert heute in der Regel seine Fahrerlaubnis. Wer die folgende Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, absolviert, dessen Punkte im Flensburger Fahreignungsregister verfallen komplett. Der Wiedererwerb das Führerscheins löscht automatisch alle neuen und alten Punkte. Ein Neustart.
Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Denn die Taten bleiben eingetragen. Anders als bei der oben beschriebenen Überliegefrist, dürfen diese Hinweise vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden, kommt man mit dem Gesetz erneut in Konflikt – trotz keines einzigen Punkts in Flensburg.
Die Eintragungen dienen also vor allem dazu, dass offizielle Stellen im Fall des Falles wissen, dass der Fahrer kein „Unschuldslamm“ auf der Straße ist.
Das gilt übrigens auch für 3-Punkt-Strafen, denn mit diesen geht immer der Entzug der Fahrerlaubnis einher – ganz gleich, wie hoch der Punktekontostand in Flensburg ist.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.12.2018
- Autor
- ndm/red